1 Zweck der Förderung
Das Programm Pop im Kiez fördert Projekte, die die Akzeptanz von Live-Musik im Bereich der Popmusik in einem speziellen Kiez Berlins anhand von Modellprojekten, einer Kampagne oder einer Reihe an Maßnahmen erhöhen. Es soll szenebasierte Musikakteur*innen und deren Vernetzungsstrukturen innerhalb der Nachbarschaft nachhaltig stärken und positive Effekte für lokale Clubs und Spielstätten hervorbringen. Damit soll es auch der gegenwärtigen Verdrängung subkultureller Freiräume in Berlin entgegenwirken. Unter Popmusik versteht das Musicboard alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.
2 Voraussetzungen
Das Programm Pop im Kiez fördert ausschließlich:
- Akteur*innen der Popmusikbranche, die in Berlin ansässig sind, das heißt in Berlin wohnen, einen Geschäftssitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte haben. Die Rechtsform der Antragsteller*in (zum Beispiel Natürliche Person, Verein, GmbH) ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich.
- Projekte mit einem Gesamtumfang von mindestens 5.000 Euro
- Projekte, die ohne die Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden können
- Projekte, die für das Jahr 2025 geplant sind und sich noch nicht in der Umsetzung befinden
- Projekte, die bis zum Ende des Jahres 2025 abgeschlossen sind
- Projekte, die sich positiv auf die Berliner Popmusikszene und -wirtschaft auswirken und mehrheitlich Künstler*innen mit Lebens- beziehungsweise Schaffensmittelpunkt Berlin involvieren
- Projekte, die die Diversität der Berliner Musikszene widerspiegeln und eine Beteiligung von mindestens 50 Prozent weiblichen, nicht-binären oder queeren Künstler*innen sicherstellen
- Projekte, die Aspekte der Barrierefreiheit und Inklusion berücksichtigen und mehrheitlich barrierefrei konzipiert sind
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Kinder- und Jugendprojekte sowie Projekte im Bereich der kulturellen Bildung
- Projekte, die darin bestehen eine Bühne zur Fête de la Musique auszurichten
- Vorhaben von Solomusiker*innen oder Bands – diese werden durch die Programme Stipendien und Residenzen sowie Supporttourförderung abgedeckt
- Projekte, die sich vor der Bewilligung einer Förderung bereits in der Umsetzung befinden
- Projekte, die bereits aus Mitteln des Landes Berlin gefördert sind
- Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt oder der Musicboard Berlin GmbH und deren Angehörige
3 Bewerbung
Folgende Informationen und Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Ausführliche Projektbeschreibung
mit Informationen zu Programminhalten und Projektbeteiligten sowie Kurzbios der beteiligten Künstler*innen
- Auflistung des Line-ups
inklusive Links zu Musikbeispielen
- Spielstättenbestätigung(en)
falls vorhanden
- Kostenaufstellung
aus der die Höhe der beantragten Förderung hervorgeht
Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet und berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.
4 Auswahlverfahren
Die Förderungen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert*innen und Kenner*innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. Aktuell setzt sich die Jury für das Programm Pop im Kiez wie folgt zusammen:
- Edna Martinez
DJ, Kuratorin Musik- und Klangpraktiken am Haus der Kulturen der Welt
- Melissa Kolukisagil
Kuratorin und Produzentin, Gründerin von İç İçe – Festival für neue anatolische Musik
- Silvia Silko
Journalistin Tagesspiegel, radioeins, Deutschlandfunk
- Ulrich Hartmann
Musiker und Performer, Leiter des inklusiven Musikprojekts luftsprung live
- Wieland Krämer
Musiker, Mitbegründer Powerline Agency und Flirt99 Musikverlag
Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern
5 Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen sowohl zur Antragstellung als auch zur Projektdurchführung und späteren Abrechnung von Projekten haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Für allgemeine Tipps zur Antragstellung und einen Antragscheck weisen wir zudem auf die kostenlosen Angebote des Music Pool Berlin sowie der Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin hin.
Fragen zum Antrag
- Welchen Umfang sollte mein Projekt haben und welche Summe kann ich beantragen?
- Das geplante Projekt muss mindestens einen Gesamtumfang von 5.000 Euro haben. Dieser Umfang muss nicht der beantragten Fördersumme entsprechen, sondern kann auch Einnahmen, Eigen- oder Drittmittel beinhalten. Das Musicboard legt in seiner Förderung keine pauschalen Obergrenzen fest, was die beantragte Summe betrifft, jedoch bewegen sich die Summen der bisher vergebenen Förderungen im Programm Pop im Kiez in der Regel zwischen 5.000 und 25.000 Euro. Ein Blick in die Musicboard Jahresberichte verschafft Orientierung über vergangene Fördersummen.
- Wie muss die ausführliche Projektbeschreibung gestaltet sein?
- Die ausführliche Projektbeschreibung sollte in maximal 5 Seiten Text einen Überblick über das geplante Projekt bieten. Neben Informationen zum Veranstaltungsformat und Projektablauf sollte die ausführliche Projektbeschreibung Ihr inhaltliches Konzept entlang der folgenden Fragen erläutern: (1.) Was soll genau stattfinden? (2.) Hat das Projekt ein übergeordnetes Thema oder gibt es unterschiedliche Themenblöcke? (3.) Wer sind die Zielgruppen? Bitte gehen Sie in Ihrer Projektbeschreibung ebenfalls in Form von Kurzbios auf die beteiligten Künstler*innen und das Projektteam ein. Informationen zu den Zielen des Projektes sind nicht in der Projektbeschreibung, sondern direkt im digitalen Antragsformular zu erläutern. Gleiches gilt für die Ausgestaltung Ihres Projektes in Hinblick auf Aspekte der Barrierefreiheit und Inklusion. Spielstättenbestätigungen können ebenfalls separat im Antragsformular hochgeladen werden. Presse- und Bildmaterial vergangener Veranstaltungen können über das dafür vorgesehene Feld als Link digital zugänglich gemacht werden kann.
- Wie formuliere ich geeignete Projektziele?
- Im Antragsformular werden bis zu drei quantitative oder qualitative Projektziele abgefragt. Wir möchten von Ihnen (1.) wissen, welche individuellen Ziele Sie erreichen möchten und (2.) woran Sie nach Abschluss Ihres Projektes nachvollziehen, ob Sie diese Ziele erreicht haben. Bitte formulieren Sie Ihre Ziele so konkret wie möglich und legen Sie realistische und messbare Indikatoren fest. Zum Beispiel: »Das Projektteam wird diversifiziert und setzt sich zusammen aus 50 Prozent Frauen*, nicht-binären sowie queeren Personen« oder »Das Projekt setzt zwei neue Barrierefreiheitsmaßnahmen um«. Vermeiden Sie generalisierte Zielsetzungen, die Visionen und allgemeine Wünsche beschreiben (zum Beispiel »Das Projekt baut Vorurteile in der Popmusikszene Berlins ab«). Ob Sie solche Ziele erreicht haben, ist nach Projektende nicht feststellbar.
- Welche Rolle spielen Diversität und Inklusion bei der Ausgestaltung meiner Projektidee für den Antrag?
- Das Musicboard wünscht sich eine Beteiligung und Teilhabe aller Menschen an Popkultur. Diversität und Inklusion sind daher zentrale Aspekte in unserer Förderung. Bei den Förderentscheidungen wird in besonderem Maße darauf geachtet, dass geförderte Projekte die soziale und kulturelle Diversität der Berliner Musikszene abbilden. Neben der aktiven Einbindung von Frauen*, nicht-binären sowie queeren Personen, BIPoC und Menschen mit Behinderung in Line-up und Projektteam, werden Antragsteller*innen dazu aufgefordert Projekte zu entwickeln, die mindestens zur Hälfte der Veranstaltung barrierefrei konzipiert sind (bei Einzelveranstaltungen mindestens Hauptort oder -bühne) und die die gezielte Ansprache von Menschen mit Behinderung berücksichtigen. Personal- und Sachkosten zur Umsetzung der Barrierefreiheitsmaßnahmen können beantragt werden. Im Antrag ist in den entsprechenden Erörterungen zu Line-up beziehungsweise Barrierefreiheit auszuführen, inwiefern Ihr spezifisches Projekt divers, gendersensibel und inklusiv ausgerichtet ist. Außerdem kann im Antrag eine Barrierefreiheitsberatung angefragt werden. Hinweise, Beratungs- und Fachstellen sowie Leitfäden zur barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen finden Sie hier.
- Wie muss meine Kostenaufstellung aussehen?
- Die einzelnen Kostenpositionen sind direkt im digitalen Antragsformular als Kalkulation aufzustellen. Es ist kein separater Finanzplan zu erstellen. Grundsätzlich muss die Kostenaufstellung immer die Gesamtfinanzierung des Projektes, also alle projektbedingten Einnahme- und Ausgabeposten realistisch abbilden. Hierzu zählen sowohl projektbezogene Personal- als auch Sachkosten, wobei die zu kalkulierenden Hauptpositionen durch das Musicboard vorgegeben sind. Die beantragte Förderung errechnet sich im Antragsformular automatisch aus der Differenz zwischen geplanten Gesamtausgaben und geplanten Gesamteinnahmen, dem sogenannten Fehlbedarf. Bitte kalkulieren Sie alle Kosten netto, sollten Sie vorsteuerabzugsberechtigt sein und achten sie zudem auf die Kalkulation von Kosten für beispielsweise GEMA und Künstlersozialkasse. Unbare Leistungen, beispielsweise im Sinne von ehrenamtlicher Tätigkeit oder vorhandenem Equipment können am Ende der Kostenaufstellung aufgelistet werden, sind jedoch nicht in die Kostenaufstellung einzurechnen. Ausführlichere Informationen zur Aufstellung eines detaillierten Finanzierungsplans finden Sie im Musicboard Förderguide. Zusätzlich stellen wir eine Vorlage für eine Vorkalkulation bereit.
- Was sind anrechenbare Eigen- und Drittmittel und sind zusätzliche Finanzierungsquellen zulässig?
- Als anrechenbare Eigen- und Drittmittel gelten alle mit dem Projekt zusammenhängenden Einnahmen sowie Eigenmittel der Antragsteller*innen. Dabei sind Eigenmittel tatsächliche Geldmittel aus dem Vermögen der Antragsteller*innen. Drittmittel hingegen sind Geldmittel zum Beispiel von privaten Geber*innen, Stiftungen und anderen Fördereinrichtungen. Als Einnahmen werden beispielsweise die Erlöse aus Eintritten gezählt. Das Bemühen um weitere Mittel ist erwünscht und sollte aus der Kostenaufstellung hervorgehen. Eine Komplementärförderung aus Mitteln des Bundes, wie etwa durch die Initiative Musik oder den Musikfonds, ist zulässig. Die Förderung eines Projektes ausschließlich aus Mitteln des Musicboards ist jedoch ebenso möglich. Eigenmittel sind keine Voraussetzung für die Antragstellung.
- Wann genau ist die Antragsfrist?
- Die Antragsfristen im Programm Pop im Kiez sind jährlich am 1. April sowie 1. November. Die Antragsfrist am 1. April bezieht sich dabei auf Projekte, die innerhalb desselben Jahres umgesetzt werden, die Antragsfrist am 1. November hingegen auf Projekte, die innerhalb des Folgejahres umgesetzt werden. Beide Antragsfristen sind um 18:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden in Ihrem User*innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint. Wir empfehlen, genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, wenden Sie sich gerne an: funding@musicboard.berlin.de
Fragen zu Förderung und Projektstart
- Wann und wie werde ich über die Entscheidung der Jury informiert?
- Mit der Bekanntgabe der Juryentscheidung ist etwa sechs Wochen nach Antragsfrist zu rechnen. Die Antragsteller*innen werden per E-Mail informiert. Üblicherweise werden mehr Anträge gestellt als Fördermittel bereitstehen. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht. Das Musicboard ist nicht verpflichtet, die Juryentscheidung zu erläutern.
- Ich habe eine Förderzusage erhalten – was nun?
- Da seit der Antragstellung einige Zeit vergangen ist, sollten Fördernehmer*innen zuerst prüfen, ob das Projekt wie geplant zu realisieren ist oder ob Anpassungen vorzunehmen sind. Sind weniger Fördermittel bewilligt worden als ursprünglich beantragt, müssen Fördernehmer*innen einen aktualisierten Finanzplan einreichen. Sollte es Veränderungen bei den Projektbeteiligten, den Spielstätten oder dem Veranstaltungszeitraum geben, sind diese dem Musicboard verpflichtend mitzuteilen. Alle genannten Änderungen müssen vom Musicboard genehmigt werden. Sind Projektbeschreibung und Finanzierungsplan aktualisiert und abgestimmt, werden diese im Rahmen des Fördervertrags für verbindlich erklärt und dem*der Fördernehmer*in gemeinsam mit einer Reihe weiterer Anlagen und Merkblätter zugesandt. Die Fördergelder können erst ausgezahlt werden, sobald der Fördervertrag samt weiterer Dokumente unterzeichnet an das Musicboard Berlin zurückgesandt wurde. Den Dokumenten liegt ein sogenannter Mittelabruf bei, in dem Fördernehmer*innen die Höhe der Raten mit Daten angeben können, zu denen ihnen die Förderung überwiesen werden soll. Nach Überweisung muss die Rate jeweils in den folgenden zwei Monaten verbraucht werden. Bitte beachten Sie, dass das Musicboard Mittel erst auszahlen kann, sobald Eigenmittel und weitere Drittmittel verbraucht wurden. Für den Abruf der Mittel muss ein eigenes Konto, ausschließlich für die Abwicklung des Projektes, auf den Namen des*der offiziellen Fördermittelempfänger*in eingerichtet werden.
- Wann darf ich mit dem Projekt beginnen?
- Mit dem beantragten Projekt darf erst begonnen werden, sobald zwischen dem Musicboard Berlin und dem*der Antragsteller*in ein entsprechender Fördervertrag geschlossen wurde. Alternativ kann nach positivem Jurybeschluss ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden, auf Grundlage dessen Fördernehmer*innen auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen dürfen. Bitte berücksichtigen Sie: Ein Anspruch auf Förderung besteht erst mit Abschluss des Fördervertrags, der neben der bewilligten Förderung und der Finanzierungsart auch den Zeitraum zur vollständigen Durchführung und Abwicklung des Projektes festlegt. Projekte dürfen grundsätzlich nicht vor dem Bewilligungszeitraum beginnen und müssen innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden.
- Wie muss ich das Musicboard-Logo verwenden und wie stimme ich meine Öffentlichkeitsarbeit mit dem Musicboard ab?
- Im Fördervertrag ist geregelt, dass in sämtlichen projektbezogenen analogen wie digitalen Veröffentlichungen (auch in Sozialen Medien) auf die Förderung durch die Musicboard Berlin GmbH sowohl durch Logoeinbettung als auch namentliche Nennung hinzuweisen ist. Das Logopaket liegt unter Formulare und Vorlagen zur Nutzung bereit. Der Hinweis auf die Förderung lautet »gefördert durch die Musicboard Berlin GmbH«, »mit freundlicher Unterstützung durch die Musicboard Berlin GmbH« oder »funded by Musicboard Berlin GmbH«. Veröffentlichungen müssen mit dem Musicboard im Vorhinein abgestimmt werden. Bei Live-Veranstaltungen ist zudem ein Poster oder Banner des Musicboards anzubringen. Wir bitten darum, uns rechtzeitig Ihren Bedarf mitzuteilen. Generell ist wichtig, dass Sie uns regelmäßig über Ihr Projekt auf dem Laufenden halten und uns Veranstaltungstermine und Änderungen mitteilen. Wir veröffentlichen auf unserer Webseite Ihre Projektinformationen und teilen gerne auch Ihre Projektankündigungen auf unseren Social-Media-Kanälen.
- Welche Änderungen muss ich dem Musicboard anzeigen?
- Grundsätzlich ist bei allen inhaltlichen (den Projektzweck betreffenden) und finanziellen Änderungen Kontakt mit dem Musicboard Berlin aufzunehmen. Um die Zustimmung zu den Änderungen zu erhalten, muss die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert sein und der Förderzweck nach wie vor erfüllt werden. In aller Regel darf nur um 20% von den vertraglich für verbindlich erklärten Hauptpositionen des Finanzplans ohne Benachrichtigung des Musicboards abgewichen werden. Sowohl über neue Positionen als auch über größere Abweichungen ist das Musicboard zu informieren und um Genehmigung zu bitten. Bitte beachten Sie dabei insbesondere, dass im Antrag ausgewiesene Eigenmittel (das heißt Geldmittel, die aus dem Vermögen der Antragsteller*innen in das Projekt eingebracht werden) nach Ausstellung des Fördervertrags nicht reduziert oder durch andere Drittmittel ersetzt werden können. Budgetänderungen sind dem Musicboard mittels der dafür vorgesehenen Vorlage mitzuteilen.
Fragen zur Projektabrechnung
- Was habe ich in meiner laufenden Buchführung zu beachten, sobald mein Projekt begonnen hat?
- Sobald ein gefördertes Projekt begonnen wurde, sind verschiedene Aspekte bei der Verwendung der Fördergelder zu beachten, die sich an den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung sowie der Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin orientieren. Alle Einnahmen und Ausgaben, die im Rahmen des Projektes entstehen, müssen durch Originalbelege wie zum Beispiel Rechnungen, Verträge oder Kassenzettel nachgewiesen werden. Diese müssen dabei stets durch einen Zahlungsbeweis wie Kontoauszug oder Barquittung ergänzt werden. Auch Einnahmen wie Eintrittsgelder sind mit den entsprechenden Kassenabrechnungen und Einzahlungsnachweisen zu belegen. Alle Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben wie Datum, Betrag, Zweck und Zahlungsempfänger*in enthalten. Für Rechnungen gelten gesetzliche Pflichtangaben über die beispielswiese die Industrie- und Handelskammer zu Berlin näher informiert.
- An welche Bestimmungen habe ich mich zu halten, wenn ich Personal beschäftige oder Künstler*innen und andere Dritte mit einer Leistung beauftrage?
- Das Musicboard fordert eine angemessene Bezahlung aller Projektbeteiligten, vor allem auch Musiker*innen und Expert*innen in eigener Sache. Bei der Beauftragung professionell arbeitender Solomusiker*innen und Bands spricht das Musicboard Berlin demnach Richtwerte für Honoraruntergrenzen aus, die je nach Professionalisierungs- und Bekanntheitsgrad der Musiker*innen sowie dem Veranstaltungsrahmen variieren können. Wir empfehlen Mindesthonorare von 200 bis 250 Euro pro Musiker*in bei Bands sowie 500 Euro pro Musiker*in bei Solomusiker*innen und Duos. Für angestelltes Personal gilt neben dem Landesmindestlohn in Höhe von 13,00 Euro pro Stunde zudem das sogenannte Besserstellungsverbot (Projektpersonal darf nicht besser bezahlt werden als vergleichbare öffentliche Angestellte). Wenn im Rahmen Ihres Projektes Aufträge an Dritte vergeben werden, zum Beispiel für Technikanmietung, Flyerdruck oder ähnliches, sind je nach Auftragsvolumen zwingend gewisse Bestimmungen aus dem Vergaberecht zu beachten. Bei Ausgaben bis zu 1.000 Euro netto muss ein formloser Preisvergleich stattfinden, der beispielsweise durch Internetrecherche oder telefonische Auskunft zu vermerken ist. Bei Ausgaben über 1.000 Euro netto müssen mindestens drei schriftliche Angebote eingeholt werden. Es ist das im Kosten-Leistungs-Verhältnis günstigste Angebot auszuwählen (nicht notwendigerweise das billigste). Die Vergabe-Entscheidungen sind immer mit ein paar Sätzen schriftlich zu dokumentieren. Bei Ausgaben für Reisen oder Übernachtungen gilt das Bundesreisekostengesetz. Detaillierte Informationen finden Sie in Ihrem Fördervertrag sowie dem Leitfaden für Verwendungsnachweise.
- Welche Ausgaben kann ich nicht im Rahmen der Förderung durch das Musicboard abrechnen?
- Die bewilligten Gelder dürfen grundsätzlich ausschließlich projektbezogen und zweckgebunden, das heißt für den geförderten Projektzweck, ausgeben werden. Dies ist am Ende des Vorhabens durch entsprechende Originalbelege detailliert nachzuweisen. Förderfähig sind nur Ausgaben, die erst und allein durch das Projekt und innerhalb des entsprechenden Projektzeitraums verursacht werden. Laufende Sach- und Personalkosten, wie etwa die Bereitstellung von Stammpersonal, Versicherungen und anderer vorhandener Infrastruktur, sind im Normalfall nicht abrechenbar. Ebenfalls sind Ausgaben wie Taxifahrten und Künstler*innen-Catering nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig. Taxikosten können beispielsweise nur für den Transport von schwerem Equipment abgerechnet werden. Die Bewirtung von Künstler*innen ist nur in angemessener Höhe möglich und muss im Zweifelsfall mit dem Musicboard abgestimmt werden. In jedem Fall muss eine Liste der bewirteten Personen eingereicht werden. Die Bewirtung von Mitarbeiter*innen und die Bewirtung mit Alkohol sind grundsätzlich nicht förderfähig.
- Wie und bis wann muss ich mein Projekt abschließen?
- Geförderte Projekte müssen innerhalb des im Fördervertrag festgelegten Zeitraums durchgeführt werden. Eine Verlängerung des Projektzeitraums muss schriftlich spätestens vor Ende des gültigen Zeitraums beantragt werden. Eine Verlängerung kann nur innerhalb des Jahres der Förderung bewilligt werden. Spätestens drei Monate nach Ende des Projektzeitraums sind die Projekte in Form eines Verwendungsnachweises abzurechnen und fristgerecht zur Prüfung per Post an das Musicboard Berlin einzusenden. Der Verwendungsnachweis kann in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden und muss neben Deckblatt und Sachbericht einen zahlenmäßigen Nachweis, eine Belegliste, die Originalbelege und vollständigen Kontoauszüge im Projektzeitraum umfassen. Bitte verwenden Sie für Sachbericht, zahlenmäßigen Nachweis und Belegliste ausschließlich die dafür vorgesehenen Vorlagen und achten Sie auf die Originalunterschrift auf dem Deckblatt. Alle Informationen zum Aufbau des Verwendungsnachweises finden Sie in unserem Leitfaden für Verwendungsnachweise. Sollten die Mittel mit Ende des Projektzeitraums ganz oder teilweise nicht für Zahlungen im Rahmen des Projektes benötigt werden, sind diese unverzüglich zurückzuzahlen. Bei weiteren Abweichungen von Finanzierungsplan oder Förderzweck, bei fehlenden Belegen oder sonstigen Unklarheiten wird das Musicboard den*die Fördernehmer*in kontaktieren. Im schlechtesten Fall kann es zur Nichtanerkennung bestimmter Posten und zur Rückforderung von Fördermitteln kommen. Fördernehmer*innen sind dazu verpflichtet, alle zugehörigen Unterlagen fünf Jahre aufzubewahren.
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