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SUPPORTTOURFÖRDERUNG

Letzte Antragsfrist 30.11.2024, 18:00 Uhr

KONTAKT
Zoe Stroebel-Haft

funding@musicboard.berlin.de
T +49 (0)30 221 84 89 73
Sprechzeiten: Di & Do 10–12 Uhr, Mi 16–18 Uhr

1 Zweck der Förderung

Mit dem Programm Supporttourförderung werden Berliner Nachwuchsmusiker*innen und Bands im Bereich der Popmusik gefördert, die planen, national oder international als Vorband mit einer bekannteren Gruppe oder Einzelmusiker*in auf Tour zu gehen. Der finanzielle Aufwand, über einen Tourzeitraum mit einem Headliner-Act unterwegs zu sein, übersteigt oft die finanziellen Möglichkeiten aufstrebender Künstler*innen. An dieser Stelle greift die Förderung und unterstützt die Künstler*innen so, ihre Fanbase zu vergrößern und Live-Erfahrung zu sammeln. Unter Popmusik versteht das Musicboard alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.

2 Voraussetzungen

Das Programm Supporttourförderung fördert:

  • Musiker*innen und Bands mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin
  • Supporttourvorhaben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits fest für die Zukunft geplant sind, sich jedoch noch nicht in der Umsetzung befinden – bitte beachten Sie, dass der ausgefüllte Online-Antrag spätestens drei Wochen vor Tourbeginn eingehen muss
  • Supporttourvorhaben, die bis zum Jahresende abgeschlossen sind
  • Supporttourvorhaben, die ohne die Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden können
  • Supporttourvorhaben im Umfang von maximal 3.500 Euro

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Musiker*innen und Bands, die bereits im selben Jahr oder zwei Jahre in Folge Supporttourförderung erhalten haben
  • Einzelkonzerte sowie Supporttourvorhaben mit weniger als 3 beieinanderliegenden Terminen außerhalb Berlins
  • Tourvorhaben mit unterschiedlichen Headliner-Acts
  • Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt oder der Musicboard Berlin GmbH und deren Angehörige

3 Bewerbung

Folgende Informationen und Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kurzbeschreibung des Tourvorhabens
    mit Begründung der beantragten Förderung
  • Bestätigung des musikalischen Headliner-Acts über das gemeinsame Tourvorhaben
  • Künstlerischer Lebenslauf
  • Kostenaufstellung
    aus der die Höhe der beantragten Förderung hervorgeht
  • Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    aus dem der Wohnort Berlin hervorgeht, bei Bands ist der Nachweis des antragstellenden Bandmitglieds ausreichend
  • für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Passkopie
    inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit, bei Bands ist der Nachweis des antragstellenden Bandmitglieds ausreichend

Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet und berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.

4 Auswahlverfahren

Die Förderungen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert*innen und Kenner*innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2024 setzt sich die Jury für das Programm Supporttourförderung wie folgt zusammen:

  • Anna Groß
    Artist-, Eventmanagerin und Labelbetreiberin SPRINGSTOFF GmbH
  • Donata Kramarz
    Sängerin, Songwriterin und Produzentin
  • Sebastian Hoffmann
    Programmgestalter und Organisator, Berater touring artists

Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.

5 Häufige gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Supporttourförderung haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Wir weisen zudem auf das kostenlose Angebot der Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin hin, das Kulturakteur*innen aller Sparten bei der Suche nach Förderung unterstützt sowie Tipps zur Antragstellung und einen Antragscheck bereitstellt.

Was ist eine »Supporttour« und wofür kann ich Supporttourförderung beantragen?
Als Supporttour bezeichnet das Musicboard Vorhaben aufstrebender Musiker*innen und Bands, mit einem bereits bekannteren musikalischen Headliner-Act als Vorband auf nationale oder internationale Tour zu gehen. Tour meint dabei ausschließlich eine Serie von mindestens drei zeitlich beieinanderliegenden Auftritten außerhalb Berlins. Der Headliner-Act sollte bereits über ein gewisses Standing innerhalb der jeweiligen Szene verfügen, sodass der Support-Act durch das gemeinsame Touren von dessen Öffentlichkeit und Fanbase profitiert. Die Tour muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits feststehen, was durch eine Bestätigung des Headliner-Acts nachzuweisen ist. Förderbar sind im Zuge des Tourvorhabens anfallende Personal- und Sachkosten wie etwa Honorare von Tontechniker*innen oder Tourmanager*innen, Leihgebühren für Equipment, Übernachtungs- und Fahrtkosten. Die Supporttourförderung dient der Kompensation der über den Tourzeitraum anfallenden Kosten, die die finanziellen Möglichkeiten der Musiker*innen übersteigen. Sie dient nicht der Deckung von Künstler*innenhonoraren. In der Regel fördert das Musicboard keine Tourvorhaben von Musiker*innen und Bands, die bei einem Major Label unter Vertrag sind. Grundsätzlich nicht förderbar sind Tourvorhaben bestehend aus Konzerten mit mehreren unterschiedlichen Headlinern.
Was heißt Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin?
Im Programm Supporttourförderung fördert das Musicboard ausschließlich Musiker*innen und Bands, die ihren Wohnort und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Das meint im Fall von Bands, dass der überwiegende Teil ihrer Mitglieder in Berlin lebt und hier seinen beruflichen Mittelpunkt hat. Nachzuweisen ist der Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin von Solo-Acts durch die entsprechende Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten) sowie von Bands durch die Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten) des antragstellenden Bandmitglieds. Die Nationalität der Musiker*innen spielt in beiden Fällen keine Rolle. Für antragstellende Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt, dass zusätzlich zur Berliner Meldebescheinigung auch eine Passkopie inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung in Berlin in allen Fällen amtlich nachgewiesen sein muss, Mietverträge und Ähnliches reichen als Nachweis nicht aus. Wir bitten von der Einreichung solcherlei Unterlagen mit sensiblen Personendaten abzusehen.
Welche Summe kann ich beantragen und wie häufig kann ich eine Supporttourförderung erhalten?
Die Musicboard Berlin GmbH gewährt im Programm Supporttourförderung Förderungen von bis zu 3.500 Euro pro Tour. Diese Summe kann nicht pauschal beantragt werden, sondern muss mit den tatsächlich anfallenden Kosten kalkuliert werden. Sie stellt die maximal beantragbare Summe dar. Die einzelnen Kostenpositionen können im digitalen Antragsformular ganz einfach aufgelistet werden. Grundsätzlich ist es möglich, dass Musiker*innen und Bands mehrfach und bis zu zwei Jahre in Folge gefördert werden. Eine mehrmalige Förderung innerhalb eines Jahres ist dabei aber ausgeschlossen.
Wie muss meine Kostenaufstellung aussehen?
Die Kostenaufstellung entspricht einer einfachen Auflistung der im Zuge der geplanten Supporttour anfallenden Ausgaben. Die Ausgaben können zum Beispiel für Reise, Unterkunft, Verpflegung, Tourpersonal oder Tourequipment anfallen. Im digitalen Antragsformular können die einzelnen Kostenpositionen ganz einfach aufgelistet werden. Es ist kein separater Finanzplan zu erstellen. Unbare Leistungen, beispielsweise im Sinne eines vorhandenen Tourbusses der Band oder eigenem Equipment der Musiker*innen können im Antragsformular separat aufgelistet werden und sind nicht in die Kostenaufstellung einzurechnen. Bei sehr kostenintensiven Tourvorhaben kann es sinnvoll sein auch andere Gelder wie Eigen- oder Drittmittel einzubringen. Eigenmittel sind (eigenes) für das geplante Vorhaben verfügbares Geld wie Ersparnisse oder Agenturvorschüsse. Drittmittel sind Fördermittel anderer Fördereinrichtungen oder Stiftungen. Für die Antragstellung sind jedoch weder Eigen- noch Drittmittel obligatorisch.
Wann genau ist die Antragsfrist?
Im Programm Supporttourförderung können sich Künstler*innen und Bands im Jahr 2024 laufend bis einschließlich 30. November um 18:00 Uhr bewerben. Hierbei ist darauf zu achten, dass der ausgefüllte Online-Antrag spätestens drei Wochen vor Tourbeginn eingehen muss, um rechtzeitig bearbeitet und für eine Förderung in Erwägung gezogen zu werden. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden in ihrem User*innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, wenden Sie sich gerne an: funding@musicboard.berlin.de
Wann und wie werde ich über die Entscheidung der Jury informiert?
Mit der Bekanntgabe der Juryentscheidung ist etwa zwei Wochen nach Antragseingang zu rechnen. Die Antragsteller*innen werden per E-Mail informiert. Üblicherweise werden mehr Anträge gestellt als Fördermittel bereitstehen, das Musicboard ist nicht verpflichtet die Entscheidung zu erläutern. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht.
Ich habe eine Förderzusage erhalten – was nun?
Nach Förderzusage erhalten Sie für das geplante Tourvorhaben einen Stipendienvertrag. Sollte es mittlerweile Veränderungen in der Tourplanung geben oder diese aufgrund der empfohlenen Förderung nicht wie geplant zu realisieren sein, ist dies dem Musicboard verpflichtend mitzuteilen. Der Stipendienvertrag muss von dem*der Künstler*in oder antragstellenden Bandmitglied unterschrieben und mit den entsprechenden Kontodaten an das Musicboard zurückgeschickt werden. Nachdem die vollständigen Unterlagen dem Musicboard vorliegen, wird das Stipendium überwiesen. Das Stipendium ist zweckgebunden, es darf ausschließlich innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums für die geplante Tour verwendet werden. Bei Fragen zur Steuerfreiheit zweckgebundener Stipendien hilft beispielsweise die Webseite von touring artists mit Auskünften.
Was muss ich bei meiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der geförderten Supporttour beachten?
In unseren vertraglichen Vereinbarungen ist geregelt, dass in sämtlichen projektbezogenen analogen wie digitalen Veröffentlichungen auf die Förderung durch die Musicboard Berlin GmbH sowohl durch Logoeinbettung als auch namentliche Nennung hinzuweisen ist. Das entsprechende Logo liegt unter Formulare und Vorlagen zur Nutzung bereit. Der Hinweis auf die Förderung lautet »gefördert durch die Musicboard Berlin GmbH«, »mit freundlicher Unterstützung durch die Musicboard Berlin GmbH« oder »funded by Musicboard Berlin GmbH«.
Bis wann muss die geförderte Supporttour abgeschlossen sein und was muss ich dem Musicboard nachweisen?
Die Durchführung der Tour muss innerhalb des vertraglich festgelegten Projektzeitraums erfolgen. Spätestens 3 Monate nach Ende des Projektzeitraums ist die Verwendung der Förderung dem Musicboard in Form eines einfachen Sachberichts nachzuweisen. Dem Sachbericht müssen keine Belege oder Abrechnungen beigefügt werden, es ist ausschließlich die hierfür vorgesehene Vorlage zu verwenden. Alle Informationen zum Sachbericht finden geförderte Musiker*innen im Programm Supporttourförderung in ihrem Stipendienvertrag.

6 Formulare und Vorlagen

Allgemeine Dokumente
Förderhinweise für Förderprogramme

Dokumente für Geförderte
Logopaket
Vorlage Sachbericht

Der aktuelle Antragszeitraum hat geendet. Für 2024 ist keine Bewerbung mehr möglich. Informationen zum nächsten Call for Concepts werden voraussichtlich im Januar 2025 veröffentlicht.