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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Musicboard Berlin GmbH bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.musicboard-berlin.de.

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung wurde am 9.10.2024 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 9.10.2024 überprüft.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

WIE BARRIEREFREI IST DAS ANGEBOT?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

WELCHE BEREICHE SIND NICHT BARRIEREFREI?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

Barriere: Inhalte

  • Beschreibung: Informationen zur Webseitennavigation sowie der Erläuterung zur Barrierefreiheit stehen bisher nicht in Leichter Sprache zur Verfügung. Zudem können Barrieren durch fehlende Alternativtexte entstehen.
  • Maßnahmen: Die Webseite wird redaktionell überarbeitet.
  • Zeitplan: 2023 – 2024

Barriere: Fehlerhafte Linkdarstellung oder Linktexte

  • Beschreibung: Die vorhandenen Links sind teilweise unklar formuliert oder weisen Fehler auf.
  • Maßnahmen: Als geplante Maßnahme soll die Anpassung der Links vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass sie im Kontext stets aussagekräftig und eindeutig sind. Dadurch soll die Nutzererfahrung verbessert und mögliche Missverständnisse vermieden werden.
  • Zeitplan: 2023 – 2024

Barriere: PDF-Dokumente

  • Beschreibung: Nicht alle zum Download verfügbaren Dateien, wie etwa PDF-Dokumente, sind barrierefrei. Diese können beim Einsatz eines Screenreaders nicht erfasst werden.
  • Maßnahmen: Alle relevanten Dokumente werden mit den notwendigen Einstellungen erstellt.
  • Zeitplan: 2023 – 2024

Barriere: Eingebettete Videos

  • Beschreibung: Nicht alle Videos der geförderten Projekte verfügen über Untertitel, da sie über externe Videoplattformen eingebettet werden. Nicht alle Videoplattformen stellen automatisch eine Untertitel-Funktion bereit. Die über Videoeinbettungen zur Verfügung gestellten Inhalte sind nicht zentral für das Verständnis der Webseite.
  • Maßnahmen: Leider kann diese Barriere durch das Musicboard nicht behoben werden. Es wird dennoch über ein Workshop-Angebot für geförderte Künstler:innen nachgedacht.

FEEDBACKMECHANISMUS / BARRIEREN MELDEN

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Webseite oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle

Musicboard Berlin GmbH
Im silent green Kulturquartier, EG links
Gerichtstraße 35
13347 Berlin
Telefon: (030) 288 787 – 88
E-Mail: info@musicboard.berlin.de

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular:
https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/formular.804443.php

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/