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Salvador de Bahia: Vila Sul

Letzte Antragsfrist 1.3.2024, 18:00 Uhr

KONTAKT
Maureen Noe

maureen.noe@musicboard.berlin.de
T +49 (0)30 221 84 89 88
Sprechzeiten: Di & Do 10–12 Uhr, Mi 16–18 Uhr

1 Überblick

Gelegen an der Küste des Black Atlantic, bietet die afrobrasilianisch geprägte, erste Hauptstadt Brasiliens zahlreiche Inspirationsquellen. Doch woher kommen ihre Klänge – und wie lebt, wie schafft es sich vor Ort?

In Kooperation mit dem Goethe-Institut vergibt das Musicboard einen zweimonatigen Aufenthalt im Residenzprogramm VILA SUL des Goethe-Instituts in Salvador de Bahia, Brasilien, an eine*n Berliner Popmusiker*in. Die Residenz in Salvador de Bahia eignet sich besonders für Musiker*innen mit Interesse an brasilianischer und afrobrasilianischer Musik, interdisziplinärem Austausch und aktiver Vernetzung. Sie bietet Raum für die freie Umsetzung von Projekten und richtet sich an Künstler*innen aller Sparten der Popmusik. Unter Popmusik versteht das Musicboard dabei alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.

Ziel der Residenz ist interdisziplinärer und kultureller Austausch mit der lokalen Musikszene sowie den anderen Residenzteilnehmer*innen. Es wird zudem eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem übergeordneten Thema »Süden« angestrebt, bei dem Diskurse zu Postkolonialismus, Nachhaltigkeit und Gender im Vordergrund stehen. 2024 legt das Residenzprogramm VILA SUL einen Schwerpunkt auf das Thema Stadtentwicklung.

Das Residenzprogramm des Musicboards soll zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestaltet sein. Diese Residenz kann jedoch nicht mit Familie angetreten werden. Bei Fragen zur Barrierefreiheit der Residenz wenden Sie sich gerne vor Antragstellung an Maureen Noe: maureen.noe@musicboard.berlin.de.

2 Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Musiker*innen mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin
  • Musiker*innen aller Genres der Popmusik, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten und professionell arbeiten
  • Musiker*innen, die über ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative verfügen
  • Musiker*innen, die aufgeschlossen sind für interdisziplinären Austausch
  • Musiker*innen, die ihre eigene soziale Positionierung machtkritisch und antidiskriminierend reflektieren. Vorkenntnisse zu Themen wie Whitewashing, White Saviorism oder kulturelle Aneignung sind wünschenswert. Bewerber*innen sollten die Bereitschaft mitbringen, sich entsprechendes Wissen in einem verpflichtenden machtkritischen Basis-Workshop anzueignen.
  • Musiker*innen, die (Grund-)Kenntnisse in Spanisch oder Portugiesisch haben oder bereit sind, sich diese im Vorfeld des Aufenthalts anzueignen. Für einen Sprachkurs können die Projektgelder des Residenzstipendiums verwendet werden.

3 Zeitraum

Aufenthalt in Salvador de Bahia: 30. September bis 1. Dezember 2024.

Der Residenzzeitraum ist festgelegt, er kann nicht verkürzt oder verschoben werden.

4 Residenzort

Das Residenzhaus VILA SUL liegt im von Museen und Theatern umgebenen Goethe-Institut in Salvador de Bahia. Neben den Residenzräumen beherbergt das Goethe-Institut ein Studio-Theater, zwei Galerien, eine Bibliothek und (Seminar-)Räumlichkeiten. Der Innenhof des Hauses wird für Veranstaltungen genutzt. Das ganze Jahr über kommen hier Resident*innen unterschiedlichster Disziplinen zusammen, die sich mit dem Globalen Süden als Ort und Konzept beschäftigen und lebhaften Austausch und künstlerische Vernetzung auf Augenhöhe suchen. Im Vordergrund stehen dabei Diskurse zu Nachhaltigkeit, Gender und Postkolonialismus. 2024 legt das Residenzprogramm VILA SUL zudem einen Schwerpunkt auf das Thema Stadtraum und Stadtentwicklung. Die Residenz VILA SUL ist ein Ort für Begegnung, Reflexion, Präsentation, Kultur-Produktion und Impulse fernab von eurozentrischen Sichtweisen.

Die Residenz VILA SUL macht wenige Vorgaben: Es liegt bei dem*der Musiker*in zu entscheiden, welche Projekte er*sie umsetzen möchte. Die VILA SUL ist keine Produktionsresidenz und hat kein Tonstudio. Sie ist ergebnisoffen und legt den Fokus auf den aktiven Austausch sowohl mit den gleichzeitig anwesenden Künstler*innen anderer Disziplinen als auch der lokalen Musikszene. Die Musikszene vor Ort ist sehr stark von afrikanischen Einflüssen geprägt, wobei Musik und Musikalität ein fester und allgegenwärtiger Bestandteil des bahianischen Alltags sind und insbesondere für Musiker*innen viel Inspiration bergen. Den Musicboard Resident*innen wird nahegelegt, alleine anzureisen und vor Ort bei zwei öffentlichen Events aufzutreten. Hier steht es den Resident*innen offen, eigene Veranstaltungsformate zu entwerfen oder an vom Haus ausgerichteten Festivals oder Reihen teilzunehmen.

5 Leistungen

Das Musicboard übernimmt:

  • die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, sowie Arbeits- oder Proberaum sowie Projektkosten vor Ort
  • ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.500 Euro für Verpflegung und Lebenshaltungskosten

6 Bewerbung

Folgende Informationen und Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformulareinzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • künstlerisches Vorhaben & Motivation
    Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens im Rahmen der Residenz
  • künstlerischer Lebenslauf
    inklusive Auflistung von künstlerischen Meilensteinen wie Auftritte, Konzerte, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preise
  • drei Musikbeispiele
    einzureichen als mp3-Upload
  • Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    aus dem der Wohnort Berlin hervorgeht
  • für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Passkopie
    inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit

Antragsteller*innen können sich pro Förderrunde auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen.

Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet bzw. berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.

7 Auswahlverfahren

Die Residenzen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert*innen und Kenner*innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2024 setzt sich die Jury für die Programme Stipendien und Residenzen wie folgt zusammen:

  • Aida Baghernejad
    freie Kulturjournalistin
  • Ebru »Ebow« Düzgün
    Künstlerin, Labelbetreiberin, Managerin, Veranstalterin
  • Ji-Hun Kim
    Chefredakteur Das Filter, freier Dozent, DJ, Musikproduzent
  • Misla Tesfamariam
    Artist Managerin, Labelbetreiberin
  • Thien Nguyen
    Labelbetreiber, DJ, Musik- und Filmproduzent
  • Yeşim Duman
    Kuratorin, Moderatorin, DJ

Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.

8 Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Residenzen haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Wir bitten Sie diese FAQ und die weiteren Infos auf dieser Webseite aufmerksam zu lesen, bevor Sie uns kontaktieren. Wir weisen zudem auf das kostenlose Angebot der Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin hin, das Kulturakteur:innen aller Sparten bei der Suche nach Förderung unterstützt sowie Tipps zur Antragstellung und einen Antragscheck bereitstellt.

Was heißt Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin?
Diese Residenz vergibt das Musicboard ausschließlich an Musiker*innen, die ihren Wohnort und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Nachzuweisen ist der Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin durch die entsprechende Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten). Die Nationalität der Musiker*innen spielt keine Rolle. Für antragstellende Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt aber, dass zusätzlich zur Berliner Meldebescheinigung auch eine Passkopie inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung in Berlin in allen Fällen amtlich nachgewiesen sein muss, Mietverträge und Ähnliches reichen als Nachweis nicht aus. Wir bitten von der Einreichung solcherlei Unterlagen mit sensiblen Personendaten abzusehen.
Ich habe als Künstler*in bereits einen anderen Antrag beim Musicboard gestellt. Kann ich mich dennoch für die Residenz bewerben?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Musiker*innen mehrfach gefördert werden, insofern das Vorhaben der Jury förderwürdig erscheint. Pro Förderrunde können sich Antragsteller*innen auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen. Es muss zwingend pro angegebenem Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden. Anträge ohne Motivationsschreiben können nicht bearbeitet werden. Es ist ebenfalls möglich sich gleichzeitig für ein Stipendium und eine oder mehrere Residenzen zu bewerben. In diesem Fall sind ebenfalls separate Anträge einzureichen. In der Regel wird die Jury aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen innerhalb einer Förderrunde nur ein Vorhaben pro Künstler*in zur Förderung empfehlen.
Wie muss mein Motivationsschreiben gestaltet sein?
Die Motivation wird seit 2023 über Felder im digitalen Antragsformular abgefragt. Im Antragsformular müssen Bewerber*innen unter anderem darlegen, wieso sie sich auf eine Residenz bewerben und welches künstlerische Vorhaben oder welche Art von Kollaboration sie im Rahmen der Residenz umsetzen möchten. Aus den Angaben sollte hervorgehen, dass der*die Antragsteller*in sich mit dem künstlerischen und kulturellen Kontext und dem Profil des Residenzorts auseinandergesetzt hat. Zudem wird abgefragt, was sie von einer Förderung für die eigene künstlerische und professionelle Entwicklung erwarten. Diese Informationen sind bei Auslandsresidenzen zwingend auf Englisch einzureichen, da sie den Residenzpartner*innen im Ausland bei positiver Juryempfehlung übermittelt werden.
Wie muss mein künstlerischer Lebenslauf gestaltet sein?
Im künstlerischen Lebenslauf können Antragsteller*innen ihren künstlerischen Werdegang darlegen. Zudem fragen wir im Antragsformular Meilensteile der künstlerischen Karriere als stichwortartige Auflistung von Auftritten, Konzerten, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Residenzaufenthalten, Auszeichnungen und Preisen ab. Sie können hier gerne freiwillig Angaben zu Ihrer sozialen Positionierung machen (z. B. Selbstbezeichnung, Gender, Behinderung, Alter, sexuelle Identität), wenn sie für Ihre künstlerische Identität und Ihre Arbeit eine Rolle spielt und Sie möchten, dass die Jury und Residenzpartner*innen darüber Kenntnis erlangen. Diese Informationen sind bei Auslandsresidenzen zwingend auf Englisch einzureichen, da sie den Residenzpartner*innen im Ausland bei positiver Juryempfehlung übermittelt werden.
Welche Songs kann ich als Musikbeispiele einreichen, gehen auch Demos?
Es sollten drei Songs sein, die Sie und Ihre Kunst repräsentieren. Das müssen nicht zwingend die neuesten Songs sein, oder die, an denen man im Rahmen des beantragten Vorhabens arbeiten möchte. Demos können auch eingereicht werden. Je nach Qualität der Demos kann es sinnvoll sein, auch ein bis zwei ältere ausproduzierte Werke einzureichen.
Sind die Residenzen barrierefrei und/oder familienfreundlich?
Wir möchten unser Residenzprogramm zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestalten. Ob eine Residenz barrierearm ist oder auch in Begleitung von Familie angetreten werden kann, hängt sehr von den einzelnen Orten und den individuellen Bedürfnissen der Antragsstellenden ab. Das Residenzhaus VILA SUL ist nicht für Kinder geeignet. Diese Residenz kann deswegen nicht mit Familie angetreten werden. Besuche von Lebenspartner*innen dürfen maximal zwei Wochen im gesamten Residenzzeitraum betragen. Bei Fragen zur Barrierefreiheit der Residenz wenden Sie sich bitte vor Antragstellung für eine persönliche Beratung an Maureen Noe: maureen.noe@musicboard.berlin.de.
Wann genau ist die Antragsfrist?
Die Antragsfrist der Residenz ist am 1. März 2024 um 18:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden in ihrem User*innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint. Wir empfehlen, genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen und den Antrag nicht zu kurzfristig zu stellen. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, machen Sie bitte einen Screenshot, speichern Sie einen Entwurf des Antrags (»Zwischenspeichern«) und benachrichtigen Sie uns umgehend per E-Mail an: maureen.noe@musicboard.berlin.de
Was sind die Auswahlkriterien der Jury?
Die Jury empfiehlt in erster Linie nach künstlerischer Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Vorhabens. Ein besonderer Fokus der Jury liegt auf den eingereichten Musikbeispielen. Neben diesen allgemeinen Kriterien spielen insbesondere bei der Vergabe von internationalen und Co-Creation-Residenzen transkulturelle Kriterien eine zentrale Rolle, zum Beispiel ob Bewerber*innen sich mit dem Residenzort und dem kulturellen Kontext vertraut gemacht haben, ob es bereits persönliche oder professionelle Bezüge zur lokalen Musikkultur gibt oder ob Transkulturalität im Projektvorhaben der Antragssteller*innen reflektiert wird. Bei den Förderentscheidungen wird zudem darauf geachtet die Diversität der Berliner Musikszene abzubilden. Das Musicboard und die berufene Jury legen großen Wert auf Diversität, Inklusion und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.
Wann werde ich über die Entscheidung der Jury informiert?
Mit der Bekanntgabe der Juryentscheidung ist etwa vier bis sechs Wochen nach Antragsfrist zu rechnen. Die Antragsteller*innen werden per E-Mail informiert. Zu- und Absagen werden gleichzeitig verschickt. Das Musicboard ist nicht verpflichtet die Entscheidung zu erläutern. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht.

9 Formulare und Vorlagen

Der Antragszeitraum für das Jahr 2024 hat geendet. Informationen zur Bewerbung für 2025 werden voraussichtlich im Januar 2025 bekanntgegeben.

Vila Sul (Foto: Aldren Lincoln)
Vila Sul (Foto: Aldren Lincoln)
Schlafzimmer in der Villa (Foto: Aldren Lincoln)
Salvador de Bahia – Hochhäuser (Foto: Allie)
Salvador de Bahia – Hochhäuser (Foto: Allie)