1 Zweck der Förderung
Mit den Projektstipendien fördert das Musicboard Berliner Popmusiker*innen und Bands, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten und sich mit einem zeitlich begrenzten musikalischen Vorhaben künstlerisch weiterentwickeln oder professionalisieren möchten. Durch die direkte Musiker*innenförderung sollen insbesondere der Berliner Nachwuchs und die Innovationskraft der Berliner Musiker*innen im Bereich der Popmusik gewürdigt werden. Unter Popmusik versteht das Musicboard dabei alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik. Es besteht die Möglichkeit, das Projektstipendium um ein individuell auf die Musiker*innen abgestimmtes Coaching zu ergänzen.
2 Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Musiker*innen und Bands mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin
- Popmusiker*innen, die über eigenes Musikmaterial verfügen und professionell arbeiten
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Musiker*innen und Bands, die zeitgleich durch ein Stipendium der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert sind
- Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter*innen der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt oder der Musicboard Berlin GmbH und deren Angehörige
3 Bewerbung
Folgende Informationen und Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:
- ausgefülltes Antragsformular
- künstlerisches Vorhaben & Motivation
Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens im Rahmen des Stipendiums, gegebenenfalls Beschreibung der Projektpartner*innen
- künstlerischer Lebenslauf
inklusive Auflistung von künstlerischen Meilensteinen wie Auftritte, Konzerte, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preise
- drei Musikbeispiele
einzureichen als mp3-Upload
- Kostenaufstellung
aus der die Höhe der beantragten Förderung hervorgeht
- Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
aus dem der Wohnort Berlin hervorgeht, bei Bands ist der Nachweis des antragstellenden Bandmitglieds ausreichend
- für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Passkopie
inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit, bei Bands ist der Nachweis des antragstellenden Bandmitglieds ausreichend
Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet und berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.
4 Auswahlverfahren
Die Projektstipendien werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert*innen und Kenner*innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2024 setzt sich die Jury für die Programme Stipendien und Residenzen wie folgt zusammen:
- Aida Baghernejad
freie Kulturjournalistin
- Ebru »Ebow« Düzgün
Künstlerin, Labelbetreiberin, Managerin, Veranstalterin
- Ji-Hun Kim
Chefredakteur Das Filter, freier Dozent, DJ, Musikproduzent
- Misla Tesfamariam
Artist Managerin, Labelbetreiberin
- Thien Nguyen
Labelbetreiber, DJ, Musik- und Filmproduzent
- Yeşim Duman
Kuratorin, Moderatorin, DJ
Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.
5 Häufige Fragen
Häufige Fragen zu den Projektstipendien haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Wir bitten Sie, diese FAQ und die weiteren Infos auf dieser Webseite aufmerksam zu lesen, bevor Sie uns kontaktieren. Für allgemeine Tipps zur Antragstellung und einen Antragscheck weisen wir auf das kostenlose Angebot Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin hin, das Kulturakteur*innen aller Sparten bei der Suche nach Förderung unterstützt sowie Tipps zur Antragstellung und einen Antragscheck bereitstellt.
- Wofür kann ich beim Musicboard Berlin ein Projektstipendium beantragen?
- Die Projektstipendien des Musicboards unterstützen Berliner Musiker*innen und Bands im Bereich der Popmusik dabei, ein selbst gesetztes Vorhaben zu realisieren. Sie dienen der individuellen künstlerischen Entwicklung und Karriere, weshalb im Grunde jegliche Projekte eingereicht werden können, die diese Entwicklung und Karriere fördern. Das Musicboard fördert beispielsweise die künstlerische Arbeit an einem Thema oder die Vorbereitung und Durchführung von Projekten oder Produktionen, die sich ohne eine öffentliche Förderung nicht realisieren lassen. Dazu zählen sowohl Album- und Videoproduktionen, Promotion- und Marketingmaßnahmen, Songwriting-Phasen, die Entwicklung künstlerischer Kollaborationen und Koproduktionen, die Realisierung von Promotouren als auch die Anschaffung von Instrumenten oder die Umsetzung von Auslandsaufenthalten zur Erarbeitung von Material. Auch digitale Vorhaben sind förderfähig, ebenso die Deckung von im Projektzeitraum anfallenden Lebenshaltungskosten, wenn durch die Arbeit am Projekt anderes Einkommen, zum Beispiel aus Konzerten, entfällt. Wichtig: Das Projektvorhaben muss zwingend im Jahr der Förderung stattfinden.
- Welche Summe kann ich beantragen?
- Die Höhe eines Musicboard Projektstipendiums ist nicht immer gleich und wird je nach Antrag und allgemeiner Antragslage von der Jury festgelegt. Das Musicboard empfiehlt, dass sich die beantragte Fördersumme im Rahmen von 5.000 bis 10.000 Euro bewegt. Das Projektstipendium kann nicht pauschal beantragt werden, sondern muss mit den tatsächlich anfallenden Kosten kalkuliert werden. Die einzelnen Positionen können im digitalen Antragsformular ganz einfach aufgelistet werden. Die Jury lehnt eine interessante Bewerbung in der Regel nicht ab, wenn die Antragssumme zu hoch ist, sondern kürzt in diesem Fall auf die Summe, die dem Musicboard zur Verfügung steht.
- Ich habe als Künstler*in bereits einen anderen Antrag beim Musicboard gestellt. Kann ich mich dennoch für ein Stipendium bewerben?
- Grundsätzlich ist es möglich, dass Musiker*innen mehrfach und auch in Folge gefördert werden, insofern das Vorhaben der Jury förderwürdig erscheint. Es ist demnach möglich, sich in einer Förderrunde gleichzeitig für eine oder mehrere Residenzen und ein Stipendium zu bewerben. Pro Bewerbung ist ein Antrag einzureichen. Die Jury wird alle Anträge sichten und wird aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen in der Regel entweder ein Projektstipendium oder eine Residenz empfehlen.
- Was heißt Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin?
- Mit seinen Projektstipendien fördert das Musicboard ausschließlich Musiker*innen und Bands, die ihren Wohnort und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Das meint im Fall von Bands, dass der überwiegende Teil ihrer Mitglieder in Berlin leben und hier ihren beruflichen Mittelpunkt haben. Nachzuweisen ist der Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin von Solo-Acts durch die entsprechende Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten) sowie von Bands durch die Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten) des antragstellenden Bandmitglieds. Die Nationalität der Musiker*innen spielt in beiden Fällen keine Rolle. Für antragstellende Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt aber, dass zusätzlich zur Berliner Meldebescheinigung auch eine Passkopie inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung in Berlin in allen Fällen amtlich nachgewiesen sein muss, Mietverträge und Ähnliches reichen als Nachweis nicht aus. Wir bitten von der Einreichung solcherlei Unterlagen mit sensiblen Personendaten abzusehen.
- Wie müssen mein Motivationsschreiben und mein künstlerischer Lebenslauf gestaltet sein?
- Die Motivation und der Lebenslauf werden seit 2023 über entsprechende Felder im Antragsformular abgefragt. Im Antragsformular sollten Bewerber*innen darlegen, wieso sie sich auf ein Projektstipendium bewerben und welches künstlerische Vorhaben sie im Rahmen des Projektstipendiums umsetzen möchten. Zudem wird abgefragt, was sie sich von einer Förderung für die künstlerische und professionelle Entwicklung erhoffen. Im künstlerischen Lebenslauf können Antragsteller*innen ihren künstlerischen Werdegang darlegen. Zudem fragen wir im Antragsformular Meilensteile der künstlerischen Karriere als stichwortartige Auflistung von Auftritten, Konzerten, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preisen ab. Außerdem können Sie hier gerne freiwillig Angaben zu Ihrer sozialen Positionierung machen (z.B. zu Selbstbezeichnung, Gender, Behinderung, Alter, sexuelle Identität), wenn sie für Ihre künstlerische Identität und Arbeit eine Rolle spielt und Sie möchten, dass die Jury darüber Kenntnis erlangt.
- Wie muss meine Kostenaufstellung aussehen? Was sind Eigen- und Drittmittel?
- Die Kostenaufstellung entspricht einer einfachen Auflistung der für das Projekt im Projektzeitraum anfallenden Ausgaben. Die Ausgaben können zum Beispiel für Studiomiete, Produktionskosten, ein Videoteam, Schnittpersonal, Equipment, Lebenshaltungskosten oder Reisen anfallen. Im digitalen Antragsformular können die einzelnen Kostenpositionen ganz einfach aufgelistet werden. Wenn einzelne Positionen bei der Antragstellung noch nicht genau feststehen, reichen realistische Schätzungen aus. Es ist kein separater Finanzplan zu erstellen. Bei sehr kostenintensiven Projekten kann es sinnvoll sein auch andere Gelder wie Eigen- oder Drittmittel einzubringen. Eigenmittel sind (eigenes) für das künstlerische Projekt verfügbares Geld wie Ersparnisse oder Labelvorschüsse. Drittmittel sind Fördermittel anderer Fördereinrichtungen oder Stiftungen. Für die Antragstellung sind jedoch weder Eigen- noch Drittmittel obligatorisch.
- Welche Songs kann ich als Musikbeispiele einreichen, gehen auch Demos?
- Es sollten drei Songs sein, die Sie und Ihre Kunst repräsentieren. Das müssen nicht zwingend die neuesten Songs sein, oder die, an denen man im Rahmen des beantragten Vorhabens arbeiten möchte. Auch Demos können eingereicht werden. Je nach Qualität der Demos kann es sinnvoll sein, auch ein bis zwei ältere ausproduzierte Werke einzureichen.
- Wann genau ist die Antragsfrist?
- Die Antragsfrist für die Musicboard Projektstipendien ist einmal jährlich am 1. März um 18:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden in ihrem User*innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint. Wir empfehlen genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen und den Antrag nicht zu kurzfristig zu stellen. Die Uploadgeschwindigkeit unseres Servers kann sich aufgrund erhöhten Traffics verlangsamen. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, machen Sie bitte einen Screenshot, speichern einen Entwurf des Antrags (»Zwischenspeichern«) und benachrichtigen Sie uns umgehend per E-Mail an: maureen.noe@musicboard.berlin.de
- Was sind die Auswahlkriterien der Jury?
- Die Jury empfiehlt in erster Linie nach künstlerischer Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Vorhabens. Die Projektidee sollte sinnvoll sein für die Entwicklung und Karriere des*der Antragsteller*in. Dies wird in der Beschreibung des Projektvorhabens und der Motivation dargelegt. Ein besonderer Fokus der Jury liegt auf den eingereichten Musikbeispielen. Bei den Förderentscheidungen wird zudem darauf geachtet, die Diversität der Berliner Musikszene abzubilden. Das Musicboard und die berufene Jury legen großen Wert auf Diversität, Inklusion und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.
- Wann werde ich über die Entscheidung der Jury informiert?
- Mit der Bekanntgabe der Förderentscheidung ist etwa vier bis sechs Wochen nach Antragsfrist zu rechnen. Die Antragsteller*innen werden per E-Mail informiert. Zu- und Absagen werden gleichzeitig verschickt. Üblicherweise werden mehr Anträge gestellt als Fördermittel bereitstehen, das Musicboard ist nicht verpflichtet die Entscheidung zu erläutern. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht.
- Ich habe die Zusage für ein Projektstipendium erhalten – was nun?
- Nach Förderzusage erhalten Sie einen Stipendienvertrag. Sollten Sie in der Zwischenzeit umgezogen sein, ist das Musicboard umgehend zu informieren. Der Stipendienvertrag muss von dem*der Stipendiat*in unterschrieben und mit den entsprechenden Kontodaten an das Musicboard zurückgeschickt werden. Nachdem die vollständigen Unterlagen dem Musicboard vorliegen, wird das Stipendium überwiesen. Sollten Sie das Geld erst zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des Jahres der Förderung erhalten wollen, ist das dem Musicboard mitzuteilen. Es ist nicht möglich, das Stipendium nach dem 31. Dezember abzurufen. Die Gelder müssen innerhalb des Jahres der Förderung verbraucht werden. Sollten Sie Änderungen an Ihrem Vorhaben vornehmen wollen, ist das möglich, solange das Stipendium nach wie vor ausschließlich zur künstlerischen Fortbildung und Weiterentwicklung des*der Musiker*in oder Bandprojekts eingesetzt wird. Das Stipendium des Musicboards ist demnach zweckgebunden – bei Fragen zur Steuerfreiheit zweckgebundener Stipendien hilft beispielsweise die Webseite von touring artists mit Auskünften.
- Was muss ich bei meiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Stipendiums beachten?
- In unseren vertraglichen Vereinbarungen ist geregelt, dass bei sämtlichen projektbezogenen analogen wie digitalen Veröffentlichungen im Rahmen des Stipendiums auf die Förderung durch die Musicboard Berlin GmbH sowohl durch Logoeinbettung als auch namentliche Nennung hinzuweisen ist. Das entsprechende Logo liegt unter Formulare und Vorlagen zur Nutzung bereit. Der Hinweis auf die Förderung lautet »gefördert durch die Musicboard Berlin GmbH«, »mit freundlicher Unterstützung durch die Musicboard Berlin GmbH« oder »funded by Musicboard Berlin GmbH«.
- Bis wann muss ich mein Vorhaben umsetzen und was muss ich dem Musicboard nachweisen?
- Das geförderte Vorhaben muss innerhalb des Förderjahres abgeschlossen, sprich die dafür vorgesehenen Mittel bis 31. Dezember verbraucht werden. Die Verwendung des Stipendiums muss dem Musicboard in Form eines Sachberichts bis spätestens 31. März des Folgejahres nachgewiesen werden. Dem Sachbericht müssen keine Belege oder Abrechnungen beigefügt werden, es ist ausschließlich die hierfür vorgesehene Vorlage zu verwenden. Alle Informationen finden Stipendiat*innen in ihrem Stipendienvertrag.
Der Antragszeitraum für das Jahr 2024 hat geendet. Informationen zur Bewerbung für 2025 werden voraussichtlich im Januar 2025 bekanntgegeben.