Marseille: A.M.I.

letzte Antragsfrist 1.3.2021

KONTAKT
Maureen Noe

maureen.noe@musicboard.berlin.de
T +49 (0)30 221 84 89 88

1 überblick

In Kooperation mit A.M.I. Aide aux Musiques Innovatrices vergibt das Musicboard eine Residenz in Marseille, Frankreich an eine:n Berliner Popmusiker:in oder Duo. Die Residenz eignet sich besonders für Musiker:innen aus dem elektronischen oder experimentellen Bereich und ermöglicht den Resident:innen in den Proberaumstudios von A.M.I. an neuem Material, einem Album aber auch Live-Sets oder eine Tourvorbereitung zu arbeiten. Ergänzt wird die Residenz wahlweise durch ein dreitägiges, auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Musiker:innen abgestimmtes Coaching von Le Studio des Variétés in Marseille oder Paris.

2 Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Solomusiker:innen oder Duos mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin
  • Musiker:innen aus dem elektronischen oder experimentellen Bereich, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten und professionell arbeiten
  • Musiker:innen, die über ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative verfügen
  • Musiker:innen, die aufgeschlossen sind für interdisziplinären Austausch

3 Zeitraum

Aufenthalt in Marseille: 2 bis 3 Wochen im Juni/Juli 2021

Der genaue Zeitraum wird in Absprache zwischen den Kooperationspartner:innen und den ausgewählten Musiker:innen festgelegt.

4 Residenzort

A.M.I. ist seit 1985 auf vielfältige Weise im Bereich Musik, Kultur und Kreativwirtschaft tätig. Neben der Organisation des MIMI Festivals begleitet A.M.I. innovative Initiativen im Bereich Musik und den damit verbundenen Berufen auf lokaler und internationaler Ebene. A.M.I. ist zudem in die Etablierung des Kreativortes La Friche la Belle de Mai involviert, einem pionierhaften Raumprojekt für über 70 kreative Parteien in einer ehemaligen Tabakfabrik im Norden Marseilles. In La Friche betreibt A.M.I. sechs Proberaumstudios für Kreativresidenzen und einen Kulturinkubator für Musikunternehmen, und richtet regelmäßig künstlerische Workshops und kulturelle Aktivitäten aus.

Während der Residenz in Marseille können die Resident:innen des Musicboards die Proberaumstudios von A.M.I. in La Friche la Belle de Mai nutzen. Diese eignen sich unter anderem für Proben, um Repertoire aufzubauen, an Live-Sets zu arbeiten oder um ein Album oder eine Tour vorzubereiten. Eine Auswahl an technischem Equipment kann nach Absprache über A.M.I. zur Verfügung gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit die Residenz in Marseille um ein Coaching durch Le Studio des Variétés in Paris oder Marseille zu ergänzen. Le Studio des Variétés ist ein Pariser Artist Coaching Zentrum für Musiker:innen aus dem Pop- und Jazzbereich. Das Coaching von Le Studio des Variétés ist immer individuell auf den:die Musiker:in abgestimmt und kann beispielsweise die Bereiche Vocal Training, Bühnenperformance, Produktion, Songwriting, Medientraining oder Projektstrukturierung abdecken. Die Coaches kommen aus der Praxis, haben meist selbst einen künstlerischen Hintergrund und eine spezielle Coaching-Ausbildung durchlaufen. Mehr Infos über das Coachingangebot von Le Studio des Variétés gibt es hier. In der Regel schließt die Residenz in Marseille mit einem Live-Auftritt des:der Musicboard Resident:in ab.

5 Leistungen

Das Musicboard übernimmt:

  • die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung sowie Arbeits- oder Proberaum
  • einen einmaligen Projektkostenzuschuss

6 Bewerbung

Folgende Unterlagen sind auf Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Motivationsschreiben
    inklusive Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens im Rahmen der Residenz, maximaler Umfang von zwei A4-Seiten
  • Künstlerischer Lebenslauf
    inklusive Nachweise vergangener Auftritte, Veröffentlichungen und Kooperationen mit anderen Künstler:innen, zum Beispiel in Form von Links, grafischen Belegen oder Screenshots
  • drei Musikbeispiele
    einzureichen als mp3-Upload
  • Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    aus dem der Wohnort Berlin hervorgeht, bei Bands ist der Nachweis des antragstellenden Bandmitglieds ausreichend
  • für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Passkopie
    inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit, bei Bands ist der Nachweis des antragstellenden Bandmitglieds ausreichend

Antragsteller:innen können sich pro Förderrunde auf mehr als eine Residenz bewerben, indem sie im Residenz-Antrag mehrere Optionen angeben. Es muss zwingend pro angegebenem Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden.

Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet bzw. berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.

7 Auswahlverfahren

Die Residenzen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer für drei Jahre berufenen, unabhängigen Jury aus Expert:innen und Kenner:innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergeben. Seit dem Jahr 2020 ist für das Programm Stipendien & Residenzen folgende Jury berufen:

  • Elia Rediger
    Musiker und Kurator der Reihe ›Aus dem Hinterhalt‹, Deutsche Oper Berlin
  • Julia Lorenz
    Musikjournalistin und Autorin
  • Katja Lucker
    Geschäftsführerin Musicboard Berlin GmbH
  • Pamela Owusu-Brenyah
    A&R, Musikberaterin und Kuratorin Pop-Kultur Festival
  • Sarah Farina
    DJ und Produzentin

Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.

8 Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Residenzen haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Wir bitten Sie diese FAQs und die weiteren Infos auf dieser Webseite aufmerksam zu lesen, bevor Sie uns kontaktieren. Wir weisen zudem auf das kostenlose Angebot der Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin hin, das Kulturakteur:innen aller Sparten bei der Suche nach Förderung unterstützt sowie Tipps zur Antragstellung und einen Antragscheck bereitstellt.

Was heißt Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin?
Residenzen vergibt das Musicboard ausschließlich an Musiker:innen, die ihren Wohnort und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Das meint im Fall von Bands, dass der überwiegende Teil ihrer Mitglieder in Berlin leben und hier ihren beruflichen Mittelpunkt haben. Nachzuweisen ist der Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin von Solo-Acts durch die entsprechende Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten) sowie von Bands durch die Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten) des antragstellenden Bandmitglieds. Die Nationalität der Musiker:innen spielt keine Rolle. Für antragstellende Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt aber, dass zusätzlich zur Berliner Meldebescheinigung auch eine Passkopie inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung in Berlin in allen Fällen amtlich nachgewiesen sein muss, Mietverträge und Ähnliches reichen als Nachweis nicht aus. Wir bitten von der Einreichung solcherlei Unterlagen mit sensiblen Personendaten abzusehen.
Ich habe als Künstler:in bereits einen anderen Antrag beim Musicboard gestellt. Kann ich mich dennoch für die Residenz bewerben?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Musiker:innen mehrfach gefördert werden. Pro Förderrunde können sich Antragsteller:innen auf mehr als eine Residenz bewerben, indem sie im Residenz-Antrag mehrere Optionen angeben. Es muss zwingend pro angegebenem Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden. Anträge ohne Motivationsschreiben können nicht bearbeitet werden. Es ist ebenfalls möglich sich gleichzeitig für ein Stipendium und eine Residenz zu bewerben. In diesem Fall sind zwei separate Anträge einzureichen. In der Regel wird die Jury aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen innerhalb einer Förderrunde nur ein Vorhaben pro Künstler:in zur Förderung empfehlen.
Wie muss mein Motivationsschreiben gestaltet sein?
In ihrem Motivationsschreiben sollten Bewerber:innen in maximal 2 Seiten Text darlegen, wieso sie sich auf die Residenz bewerben und welches künstlerische Vorhaben sie im Rahmen der Residenz umsetzen möchten. Aus dem Motivationsschreiben sollte hervorgehen, dass der:die Antragsteller:in sich mit dem künstlerischen und kulturellen Kontext und dem Profil des Residenzorts auseinandergesetzt hat. Bei Bewerbung auf mehrere Residenzorte muss zwingend pro ausgewähltem Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden. Anträge ohne Motivationsschreiben können nicht bewertet werden. Dieses Dokument ist zwingend auf Englisch einzureichen, da es den Residenzpartner:innen im Ausland bei positiver Juryempfehlung übermittelt wird.
Wie muss mein künstlerischer Lebenslauf gestaltet sein?
Für den künstlerischen Lebenslauf geben wir bewusst keine Form vor, da künstlerische Karrieren vielfältig sind. Die Darstellung kann tabellarisch, in Textform, als Biographie oder in Form eines Portfolios erfolgen. Es empfiehlt sich, Meilensteile der künstlerischen Karriere mit aufzuführen, zum Beispiel Veröffentlichungen, besondere Auftritte, Auszeichnungen, Residenzaufenthalte, künstlerische Kollaborationen oder die Zusammenarbeit mit Partner:innen aus dem musikwirtschaftlichen Bereich (Labels, Agenturen oder Ähnliches). Um diese zu belegen sind Nachweise etwa in Form von Weblinks, grafischen Belegen oder Screenshots hilfreich, aber nicht bei jedem einzelnen kleinen Punkt erforderlich. Dieses Dokument ist zwingend auf Englisch einzureichen, da es den Residenzpartner:innen im Ausland bei positiver Juryempfehlung übermittelt wird.
Welche Songs kann ich als Musikbeispiele einreichen, gehen auch Demos?
Es sollten drei Songs sein, die Sie und Ihre Kunst repräsentieren. Das müssen nicht zwingend die neuesten Songs sein, oder die, an denen man im Rahmen des beantragten Vorhabens arbeiten möchte. Demos können auch eingereicht werden. Je nach Qualität der Demos kann es sinnvoll sein, auch 1 bis 2 ältere ausproduzierte Werke einzureichen.
Ich habe Fragen zur Barrierefreiheit der Residenz – an wen kann ich mich wenden?
Wir möchten unser Residenzprogramm zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestalten. Für Fragen, Anliegen und Anregungen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Bei besonderen Bedürfnissen oder Fragen zur Barrierefreiheit der Residenz wenden Sie sich bitte gerne vor Antragstellung für eine persönliche Beratung an Maureen Noe: maureen.noe@musicboard.berlin.de.
Wann genau ist die Antragsfrist?
Die Antragsfrist der Residenz ist am 1. März um Mitternacht 00:00 Uhr in der Nacht zum 2. März. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald nach erfolgreichem Absenden des Antrags ein pdf zum Download erscheint. Dieses ist erst nach positivem Juryvotum unterschrieben postalisch einzureichen. Wir empfehlen genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen und den Antrag nicht kurz vor knapp zu stellen. Die Uploadgeschwindigkeit unseres Servers kann sich aufgrund erhöhten Traffics verlangsamen. Wir empfehlen zudem nicht die Verwendung von Google Chrome als Browser. Sollten weitere technische Probleme bei der Einreichung auftreten, machen Sie bitte einen Screenshot, speichern einen Entwurf des Antrags und benachrichtigen Sie uns umgehend per E-Mail an: maureen.noe@musicboard.berlin.de
Was sind die Auswahlkriterien der Jury und wann werde ich über die Entscheidung informiert?
Die Jury empfiehlt in erster Linie nach künstlerischer Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Vorhabens. Die Projektidee sollte sinnvoll sein für die Entwicklung und Karriere des:der Antragsteller:in. Dies wird im Motivationsschreiben herausgearbeitet. Bei den Förderentscheidungen wird darauf geachtet die Diversität der Berliner Musikszene abzubilden. Das Musicboard und die berufene Jury legen großen Wert auf Inklusion und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis. Mit der Bekanntgabe der Juryentscheidung ist etwa 4 bis 6 Wochen nach Antragsfrist zu rechnen. Die Antragsteller:innen werden per E-Mail informiert. Zu- und Absagen werden gleichzeitig verschickt. Das Musicboard ist nicht verpflichtet die Entscheidung zu erläutern. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht.

Der Antragszeitraum für das Jahr 2021 hat geendet. Eine weitere Ausschreibung der Residenz in Marseille ist derzeit nicht in Planung. Über aktuelle Residenzausschreibungen informiert das Musicboard in seinem Newsletter.

Teilansicht des Kreativstandortes La Friche la Belle de Mai in Marseille. ZU sehen ist ein modern aufgearbeitetes sechsstöckiges historisches Gebäude, das zu Kulturzwecken genutzt wird. Auf dem Platz vor dem Gebäude stehen einige Menschen und unterhalten sich an Feuerschalen.
Marseille – La Friche (Foto: Caroline Dutrey)
Marseille – Le Toit-terrasse (Foto: Caroline Dutrey)
Marseille – Le Toit-terrasse (Foto: Caroline Dutrey)