1 Überblick
Ein Ort der Zuflucht und Begegnung: Im ehemaligen kalifornischen Exil von Marta und Lion Feuchtwanger findet bis heute interdisziplinärer transatlantischer Austausch statt. Verbringe drei Monate in der renommierten Künstler:innenresidenz hoch über dem Pazifik!
In Kooperation mit dem Villa Aurora & Thomas Mann House e. V. vergibt das Musicboard eine dreimonatige Residenz im Jahr 2024 in der Villa Aurora in Los Angeles, USA, an eine:n Berliner Popmusiker:in. Als etablierte Künstler:innenresidenz mit langer Tradition bietet die Villa Aurora sowohl Raum für interdisziplinären Austausch als auch die Arbeit an eigenen künstlerischen Projekten.
Die Residenz in der Villa Aurora richtet sich an Künstler:innen aller Sparten der Popmusik, das heißt aller Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik. Sie eignet sich aufgrund der Netzwerkmöglichkeiten vor Ort insbesondere für Musiker:innen, die im Bereich Film tätig sind.
Das Residenzprogramm des Musicboard soll zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestaltet sein. Bei besonderen Bedürfnissen oder Fragen zur Barrierefreiheit dieser Residenz wenden Sie sich gerne vor Antragstellung an Maureen Noe: maureen.noe@musicboard.berlin.de.
2 Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Solomusiker:innen mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin
- Musiker:innen aller Genres der Popmusik, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten und professionell arbeiten
- Musiker:innen, die über ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative verfügen
- Musiker:innen, die aufgeschlossen sind für interdisziplinären Austausch
- Musiker:innen, die ihre eigene soziale Positionierung machtkritisch und antidiskriminierend reflektieren. Vorkenntnisse zu Themen wie Whitewashing, White Saviorism oder kulturelle Aneignung sind wünschenswert
- Musiker:innen, die eine gültige Impfung gegen SARS-CoV-2 vorweisen können
3 Zeitraum
Aufenthalt in Los Angeles: Drei Monate im 1. Quartal des Jahres 2024
Die Residenzdauer ist festgelegt, sie kann nicht verkürzt werden. Der genaue Zeitraum wird in Absprache zwischen der Villa Aurora und dem:der ausgewählten Musiker:in festgelegt.
4 Residenzort
Die Villa Aurora war in den 1940er Jahren die Heimat von Lion und Marta Feuchtwanger während ihres US-amerikanischen Exils. Als Zufluchtsort vor der Verfolgung durch das nationalsozialistische Regime wurde die Villa Aurora zu einem Treffpunkt deutschsprachiger Emigrant:innen in Los Angeles. Die Feuchtwangers veranstalteten dort regelmäßig Lesungen, Konzerte und Empfänge. Seit 1995 wird die Villa Aurora als Künstler:innenresidenz betrieben und dient als Ort kulturellen Lebens und internationaler Begegnung.
Neben den Resident:innen des Musicboards beherbergt die Villa Aurora ganzjährig weitere Stipendiat:innen der Sparten Bildende Kunst, Film, Komposition, Literatur und Performance aus ganz Deutschland. Als Residenzort schafft sie einen Raum für interdisziplinären Austausch. Neben Kooperationsmöglichkeiten im Kunstbereich bietet ein Aufenthalt in der Villa Aurora gute Netzwerkmöglichkeiten zu der Musikszene in Los Angeles. Vor Ort gibt es einen schalldichten Raum, in dem musiziert und Aufnahmen gemacht werden können. Eine Auswahl an technischem Equipment ist verfügbar. Neben einem Flügel verfügt die Villa außerdem über eine Hausorgel.
5 Leistungen
Das Musicboard übernimmt:
- die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung sowie Arbeits- oder Proberaum
- einen einmaligen Projektkostenzuschuss
6 Bewerbung
Folgende Informationen und Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Künstlerisches Vorhaben & Motivation
Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens im Rahmen der Residenz - Künstlerischer Lebenslauf
inklusive Auflistung von künstlerischen Meilensteinen wie Auftritte, Konzerte, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preise - Drei Musikbeispiele
einzureichen als mp3-Upload - Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
aus dem der Wohnort Berlin hervorgeht, bei Bands ist der Nachweis des antragstellenden Bandmitglieds ausreichend - für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Passkopie
inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit, bei Bands ist der Nachweis des antragstellenden Bandmitglieds ausreichend
Antragsteller:innen können sich pro Förderrunde auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen. Es muss zwingend pro angegebenem Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden.
Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet bzw. berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.
7 Auswahlverfahren
Die Residenzen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert:innen und Kenner:innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2023 setzt sich die Jury für das Programm Stipendien & Residenzen wie folgt zusammen:
- Aida Baghernejad
freie Kulturjournalistin - Ji-Hun Kim
Chefredakteur Das Filter, freier Dozent, DJ, Musikproduzent - Katja Lucker
Geschäftsführerin Musicboard Berlin GmbH - Thien Nguyen
Labelbetreiber, DJ, Musik- und Filmproduzent - Pamela Owusu-Brenyah
A&R, Musikberaterin und Kuratorin Pop-Kultur Festival - Misla Tesfamariam
Artist Managerin, Labelbetreiberin
Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.
8 Häufige Fragen
Häufige Fragen zu den Residenzen haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Wir bitten Sie, diese FAQ und die weiteren Informationen auf dieser Webseite aufmerksam zu lesen, bevor Sie uns kontaktieren. Wir weisen zudem auf das kostenlose Angebot der Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin hin, das Kulturakteur:innen aller Sparten bei der Suche nach Förderung unterstützt sowie Tipps zur Antragstellung bereitstellt und einen Antragscheck anbietet.
Was heißt Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin?
- Diese Residenz vergibt das Musicboard ausschließlich an Musiker:innen, die ihren Wohnort und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Nachzuweisen ist der Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin durch die entsprechende Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten). Die Nationalität der Musiker:innen spielt keine Rolle. Für antragstellende Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt aber, dass zusätzlich zur Berliner Meldebescheinigung auch eine Passkopie inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung in Berlin in allen Fällen amtlich nachgewiesen sein muss, Mietverträge und Ähnliches reichen als Nachweis nicht aus. Wir bitten von der Einreichung solcherlei Unterlagen mit sensiblen Personendaten abzusehen.
Ich habe als Künstler:in bereits einen anderen Antrag beim Musicboard gestellt. Kann ich mich dennoch für die Residenz bewerben?
- Grundsätzlich ist es möglich, dass Musiker:innen mehrfach gefördert werden, insofern das Vorhaben der Jury förderwürdig erscheint. Pro Förderrunde können sich Antragsteller:innen auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen. Es muss zwingend pro angegebenem Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden. Anträge ohne Motivationsschreiben können nicht bearbeitet werden. Es ist ebenfalls möglich sich gleichzeitig für ein Stipendium und eine oder mehrere Residenzen zu bewerben. In diesem Fall sind ebenfalls separate Anträge einzureichen. In der Regel wird die Jury aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen innerhalb einer Förderrunde nur ein Vorhaben pro Künstler:in zur Förderung empfehlen.
Wie muss mein Motivationsschreiben gestaltet sein?
- Die Motivation wird seit 2023 über Felder im digitalen Antragsformular abgefragt. Im Antragsformular müssen Bewerber:innen unter anderem darlegen, wieso sie sich auf eine Residenz bewerben und welches künstlerische Vorhaben oder welche Art von Kollaboration sie im Rahmen der Residenz umsetzen möchten. Aus den Angaben sollte hervorgehen, dass der:die Antragsteller:in sich mit dem künstlerischen und kulturellen Kontext und dem Profil des Residenzorts auseinandergesetzt hat. Zudem wird abgefragt, was sie von einer Förderung für die eigene künstlerische und professionelle Entwicklung erwarten. Die Motivation ist bei Auslandsresidenzen zwingend auf Englisch einzutragen, da sie den Residenzpartner:innen im Ausland bei positiver Juryempfehlung übermittelt werden.
Wie muss mein künstlerischer Lebenslauf gestaltet sein?
- Im künstlerischen Lebenslauf können Antragsteller:innen ihren künstlerischen Werdegang darlegen. Zudem fragen wir im Antragsformular Meilensteile der künstlerischen Karriere als stichwortartige Auflistung von Auftritten, Konzerten, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Residenzaufenthalten, Auszeichnungen und Preisen ab. Sie können hier gerne freiwillig Angaben zu Ihrer sozialen Positionierung machen (z.B. Selbstbezeichnung, Gender, Behinderung, Alter, sexuelle Identität), wenn sie für Ihre künstlerische Identität und Ihre Arbeit eine Rolle spielt und Sie möchten, dass die Jury und Residenzpartner:innen darüber Kenntnis erlangen. Der künstlerische Lebenslauf ist bei Auslandsresidenzen zwingend auf Englisch einzutragen, da er den Residenzpartner:innen im Ausland bei positiver Juryempfehlung übermittelt werden.
Welche Songs kann ich als Musikbeispiele einreichen, gehen auch Demos?
- Es sollten drei Songs sein, die Sie und Ihre Kunst repräsentieren. Das müssen nicht zwingend die neuesten Songs sein, oder die, an denen man im Rahmen des beantragten Vorhabens arbeiten möchte. Demos können auch eingereicht werden. Je nach Qualität der Demos kann es sinnvoll sein, auch ein bis zwei ältere ausproduzierte Werke einzureichen.
Sind die Residenzen barrierefrei und/oder familien-freundlich?
- Wir möchten unser Residenzprogramm zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestalten. Ob eine Residenz barrierearm ist oder auch in Begleitung von Familie angetreten werden kann, hängt sehr stark von den einzelnen Orten und individuellen Bedürfnissen der Antragsstellenden ab. Ein langfristiger Aufenthalt von Familienmitgliedern in der Villa Aurora kann nicht in allen Fällen sichergestellt werden und muss im Einzelfall betrachtet werden. Besuche sind nach Absprache für Aufenthalte von bis zu 14 Tagen innerhalb eines Quartals möglich. Die Villa Aurora ist nicht barrierefrei für Rollstuhlnutzer:innen zugänglich. Bei besonderen Bedürfnissen oder Fragen zur Barrierefreiheit der Residenz wenden Sie sich bitte vor Antragstellung für eine persönliche Beratung an Maureen Noe: maureen.noe@musicboard.berlin.de.
Wann genau ist die Antragsfrist?
- Die Antragsfrist der Residenz ist am 1. Juni 2023 um 18:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden in ihrem User:innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint. Wir empfehlen, genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen und den Antrag nicht erst kurz vor Antragsfrist zu stellen. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, machen Sie bitte einen Screenshot, speichern Sie einen Entwurf des Antrags (»Zwischenspeichern«) und benachrichtigen Sie uns umgehend per E-Mail an: maureen.noe@musicboard.berlin.de
Was sind die Auswahlkriterien der Jury?
- Die Jury empfiehlt in erster Linie nach künstlerischer Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Vorhabens. Ein besonderer Fokus der Jury liegt auf den eingereichten Musikbeispielen. Neben diesen allgemeinen Kriterien spielen insbesondere bei der Vergabe von internationalen und Co-Creation-Residenzen transkulturelle Kriterien eine zentrale Rolle, z. B. ob Bewerber:innen sich mit dem Residenzort und dem kulturellen Kontext vertraut gemacht haben, ob es bereits persönliche oder professionelle Bezüge zur lokalen Musikkultur gibt oder ob Transkulturalität im Projektvorhaben der Antragssteller:innen reflektiert wird. Bei den Förderentscheidungen wird zudem darauf geachtet, die Diversität der Berliner Musikszene abzubilden. Das Musicboard und die berufene Jury legen großen Wert auf Diversität, Inklusion und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.
Wann werde ich über die Entscheidung informiert?
- Mit der Bekanntgabe der Juryentscheidung ist etwa 4 bis 6 Wochen nach Antragsfrist zu rechnen. Die Antragsteller:innen werden per E-Mail informiert. Zu- und Absagen werden gleichzeitig verschickt. Das Musicboard ist nicht verpflichtet die Entscheidung zu erläutern. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht.
9 Formulare und Vorlagen
Der Antragszeitraum für das Jahr 2023 hat geendet. Die nächste Antragsfrist ist voraussichtlich am 1.6.2024.

