Los Angeles: Villa Aurora

Nächste Antragsfrist 17.3.2025, 18:00 Uhr

KONTAKT
Maureen Noe, Zoe Stroebel-Haft

residencies@musicboard.berlin.de
T +49 (0)30 221 84 89 70
Sprechzeiten: Di & Do 10–12 Uhr, Mi 16–18 Uhr

1 Überblick

Ein Ort der Zuflucht und Begegnung: Im ehemaligen kalifornischen Exil von Marta und Lion Feuchtwanger findet bis heute interdisziplinärer transatlantischer Austausch statt. Verbringe drei Monate in der renommierten Künstler*innenresidenz hoch über dem Pazifik!

In Kooperation mit dem Villa Aurora & Thomas Mann House e. V. vergibt das Musicboard eine dreimonatige Residenz im Jahr 2026 in der Villa Aurora in Los Angeles, USA, an eine*n Berliner Popmusiker*in. Als etablierte Künstler*innenresidenz mit langer Tradition bietet die Villa Aurora sowohl Raum für interdisziplinären Austausch als auch die Arbeit an eigenen künstlerischen Projekten.

Die Residenz in der Villa Aurora richtet sich an Künstler*innen aller Sparten der Popmusik, das heißt aller Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik. Sie eignet sich aufgrund der Netzwerkmöglichkeiten vor Ort insbesondere für Musiker*innen, die im Bereich Film tätig sind.

Das Residenzprogramm des Musicboard soll zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestaltet sein. Bei Fragen zur Barrierefreiheit dieser Residenz wenden Sie sich gerne vor Antragstellung an: residencies@musicboard.berlin.de.

2 Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Solomusiker*innen mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin, die bei Antragsstellung und für die gesamte Dauer der Residenz amtlich mit ihrem Erstwohnsitz in Berlin gemeldet sind
  • Musiker*innen, die über eigenes Musikmaterial verfügen und professionell arbeiten. Kriterien der Vergabe sind künstlerische Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Projektvorhabens in Bezug auf die künstlerische und professionelle Entwicklung des*der Künstler*in
  • Musiker*innen aller Genres der Popmusik, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten. Unter Popmusik versteht das Musicboard dabei alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.
  • Musiker*innen, die über ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative verfügen
  • Musiker*innen, die aufgeschlossen sind für interdisziplinären Austausch
  • Musiker*innen, die ihre eigene soziale Positionierung machtkritisch und antidiskriminierend reflektieren. Vorkenntnisse zu Themen wie Whitewashing, White Saviorism oder kulturelle Aneignung sind wünschenswert

Musiker*innen, die Staatsangehörige eines Nicht-EU-Landes sind, können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk des Landesamts für Einwanderung enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.

3 Zeitraum

Aufenthalt in Los Angeles: Drei Monate im 4. Quartal des Jahres 2026

Die Residenzdauer ist festgelegt, sie kann nicht verkürzt werden. Der genaue Zeitraum wird in Absprache zwischen der Villa Aurora und dem*der ausgewählten Musiker*in festgelegt.

4 Residenzort

Die Villa Aurora war in den 1940er Jahren die Heimat von Lion und Marta Feuchtwanger während ihres US-amerikanischen Exils. Als Zufluchtsort vor der Verfolgung durch das nationalsozialistische Regime wurde die Villa Aurora zu einem Treffpunkt deutschsprachiger Emigrant*innen in Los Angeles. Die Feuchtwangers veranstalteten dort regelmäßig Lesungen, Konzerte und Empfänge. Seit 1995 wird die Villa Aurora als Künstler*innenresidenz betrieben und dient als Ort kulturellen Lebens und internationaler Begegnung.

Neben den Resident*innen des Musicboards beherbergt die Villa Aurora ganzjährig weitere Stipendiat*innen der Sparten Bildende Kunst, Film, Komposition, Literatur und Performance aus ganz Deutschland. Als Residenzort schafft sie einen Raum für interdisziplinären Austausch. Neben Kooperationsmöglichkeiten im Kunstbereich bietet ein Aufenthalt in der Villa Aurora gute Netzwerkmöglichkeiten zu der Musikszene in Los Angeles. Vor Ort gibt es einen schalldichten Raum, in dem musiziert und Aufnahmen gemacht werden können. Eine Auswahl an technischem Equipment ist verfügbar. Neben einem Flügel verfügt die Villa außerdem über eine Hausorgel.

5 Leistungen

Das Musicboard übernimmt:

  • die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung sowie Arbeits- oder Proberaum
  • einen einmaligen Projektkostenzuschuss

6 Bewerbung

Folgende Informationen und Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:

  • Allgemeine Angaben zur Künstler*in
  • Künstlerisches Vorhaben & Motivation
    Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens im Rahmen der Residenz
  • Künstlerisches Profil
    Künstlerischer Lebenslauf und Presse-Informationen inklusive Auflistung von künstlerischen Meilensteinen wie Auftritte, Konzerte, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preise
  • drei Musikbeispiele
    einzureichen als mp3-Upload
  • Angaben zu Eigen-, Drittmitteln und anderen Förderungen
  • Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    aus dem der Wohnort Berlin hervorgeht
  • für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Scan des Passes und Aufenthaltstitels
    inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter selbstständiger Tätigkeit
  • Statistische Angaben und Erklärungen

Ein Ansichts-Muster des Online-Antragsformulars ist unter »Formulare und Vorlagen« verlinkt. Anträge können zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden.

Antragsteller*innen können sich pro Förderrunde auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen.

Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet bzw. berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.

7 Auswahlverfahren

Die Residenzen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert*innen und Kenner*innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2025 setzt sich die Jury für das Programm Stipendien & Residenzen wie folgt zusammen:

  • Aida Baghernejad
    freie Kulturjournalistin
  • Ebru »Ebow« Düzgün
    Künstlerin, Labelbetreiberin, Managerin, Veranstalterin
  • Ji-Hun Kim
    Chefredakteur Das Filter, freier Dozent, DJ, Musikproduzent
  • Misla Tesfamariam
    Artist Managerin, Labelbetreiberin
  • Peer Steinwald
    Senior Director Creative Services Germany bei Budde Music
  • Yeşim Duman
    Kuratorin, Moderatorin, DJ

Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.

8 Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Residenzen haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Wir bitten Sie, diese FAQ und die weiteren Informationen auf dieser Webseite aufmerksam zu lesen, bevor Sie uns kontaktieren. Wir weisen zudem auf das kostenlose Angebot der Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin hin, das Kulturakteur*innen aller Sparten bei der Suche nach Förderung unterstützt sowie Tipps zur Antragstellung bereitstellt und einen Antragscheck anbietet.

Was heißt Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin?
Diese Residenz vergibt das Musicboard ausschließlich an Musiker*innen, die ihren Erstwohnsitz und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Nachzuweisen ist der Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin durch die entsprechende Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten). Die Nationalität der Musiker*innen spielt keine Rolle. Für antragstellende Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt aber, dass zusätzlich zur Berliner Meldebescheinigung auch eine Passkopie inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung in Berlin in allen Fällen amtlich nachgewiesen sein muss, Mietverträge und Ähnliches reichen als Nachweis nicht aus. Wir bitten von der Einreichung solcherlei Unterlagen mit sensiblen Personendaten abzusehen.
Ich habe als Künstler*in bereits einen anderen Antrag beim Musicboard gestellt. Kann ich mich dennoch für die Residenz bewerben?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Musiker*innen mehrfach gefördert werden, insofern das Vorhaben der Jury förderwürdig erscheint. Pro Förderrunde können sich Antragsteller*innen auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen. Es ist ebenfalls möglich, sich gleichzeitig für ein Stipendium und eine oder mehrere Residenzen zu bewerben. In diesem Fall sind ebenfalls separate Anträge einzureichen. In der Regel wird die Jury aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen innerhalb einer Förderrunde nur ein Vorhaben pro Künstler*in zur Förderung empfehlen.
Worauf sollte ich bei der Beschreibung des künstlerischen Vorhabens achten?
Im Antragsformular sollten Bewerber*innen im Abschnitt Projektvorhaben darlegen, wieso sie sich auf die Residenz bewerben und welches künstlerische Vorhaben oder welche Art von Kollaboration sie im Rahmen der Residenz umsetzen möchten. Zudem sollten sie spezifische und messbare Ziele formulieren, die durch die Residenz erreicht werden können. Aus den Angaben sollte hervorgehen, dass der*die Antragsteller*in sich mit dem künstlerischen und kulturellen Kontext und dem Profil des Residenzorts auseinandergesetzt hat. Die Antragstexte dürfen gerne einfach geschrieben sein. Sie sollten vor allem alle wesentlichen Informationen enthalten.
Worauf sollte ich bei der Beschreibung meines künstlerischen Profils achten?
Im Abschnitt zum künstlerischen Profil können Antragsteller*innen in einem Fließtext ihren künstlerischen Werdegang darlegen. Zudem fragen wir im Antragsformular Meilensteile der künstlerischen Karriere als stichwortartige Auflistung von Auftritten, Konzerten, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preisen ab. Außerdem können Sie hier gerne freiwillig Angaben zu Ihrer sozialen Positionierung machen (z.B. zu Selbstbezeichnung, Gender, Behinderung, Alter, sexuelle Identität), wenn sie für Ihre künstlerische Identität und Arbeit eine Rolle spielt und Sie möchten, dass die Jury darüber Kenntnis erlangt. Die Antragstexte dürfen gerne einfach geschrieben sein. Sie sollten vor allem alle wesentlichen Informationen enthalten.
Welche Songs kann ich als Musikbeispiele einreichen, gehen auch Demos?
Es sollten drei Songs sein, die Sie und Ihre Kunst repräsentieren. Das müssen nicht zwingend die neuesten Songs sein, oder die, an denen man im Rahmen des beantragten Vorhabens arbeiten möchte. Demos können auch eingereicht werden. Je nach Qualität der Demos kann es sinnvoll sein, auch ein bis zwei ältere ausproduzierte Werke einzureichen.
Sind die Residenzen barrierefrei und/oder familienfreundlich?
Wir möchten unser Residenzprogramm zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestalten. In der Bewerbung können Sie im Textfeld »Zugänglichkeit« Angaben zu Ihren Zugangs- und Barrierefreiheits-Bedarfen machen, damit diese berücksichtigt werden können. Ob eine Residenz barrierearm ist oder auch in Begleitung von Familie angetreten werden kann, hängt sehr stark von den einzelnen Orten und individuellen Bedürfnissen der Antragsstellenden ab. Ein langfristiger Aufenthalt von Familienmitgliedern in der Villa Aurora kann nicht in allen Fällen sichergestellt werden und muss im Einzelfall betrachtet werden. Besuche sind nach Absprache für Aufenthalte von bis zu 14 Tagen innerhalb eines Quartals möglich. Die Villa Aurora ist nicht barrierefrei für Rollstuhlnutzer*innen zugänglich. Bei Fragen zur Barrierefreiheit und Familienfreundlichkeit der Residenz wenden Sie sich bitte vor Antragstellung für eine persönliche Beratung an: residencies@musicboard.berlin.de.
Wann genau ist die Antragsfrist?
Die Antragsfrist der Residenz ist am 17. März 2025 um 18:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden in ihrem User*innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint. Wir empfehlen genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen und den Antrag nicht zu kurzfristig zu stellen. Beim Upload sollte auf das richtige Format und die maximale Dateigröße geachtet werden. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, machen Sie bitte einen Screenshot, speichern einen Entwurf des Antrags (»Zwischenspeichern«) und benachrichtigen Sie uns umgehend per E-Mail an: residencies@musicboard.berlin.de.
Was sind die Auswahlkriterien der Jury?
Die Jury empfiehlt in erster Linie nach künstlerischer Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Vorhabens. Ein besonderer Fokus der Jury liegt auf den eingereichten Musikbeispielen. Neben diesen allgemeinen Kriterien spielen insbesondere bei der Vergabe von internationalen und Co-Creation-Residenzen transkulturelle Kriterien eine zentrale Rolle, z. B. ob Bewerber*innen sich mit dem Residenzort und dem kulturellen Kontext vertraut gemacht haben, ob es bereits persönliche oder professionelle Bezüge zur lokalen Musikkultur gibt oder ob Transkulturalität im Projektvorhaben der Antragssteller*innen reflektiert wird. Bei den Förderentscheidungen wird zudem darauf geachtet die Diversität der Berliner Musikszene abzubilden. Das Musicboard und die berufene Jury legen großen Wert auf Diversität, Inklusion und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.
Wann werde ich über die Entscheidung der Jury informiert?
Mit der Bekanntgabe der Juryentscheidung ist etwa sechs bis acht Wochen nach Antragsfrist zu rechnen. Die Antragsteller*innen werden per E-Mail informiert. Zu- und Absagen werden gleichzeitig verschickt. Das Musicboard ist nicht verpflichtet die Entscheidung zu erläutern. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht.

Sie haben sich mit allen notwendigen Informationen zur Förderung vertraut gemacht? Dann bewerben Sie sich jetzt.

 

Außenansicht der Villa Aurora in Los Angeles bei strahlend blauem Himmel. Die Schatten der Bäume und Palmen vor dem großzügigen, herrschaftlichen Gebäude werden Schatten auf die vor der Villa liegende Parkanlage.
Los Angeles – Villa Aurora (Foto: Mirko Lux)
Villa Aurora – historische Ansicht (Foto: Villa Aurora)
Villa Aurora – historische Ansicht (Foto: Villa Aurora)