1 Überblick
Die Tanzfläche als Safer Space: Von Motown bis Detroit Techno ist die Motor City Geburtsort zahlreicher musikalischer Genres, die den Geist politischen Widerstands atmen. Detroit und Berlin verbindet dabei eine enge musikalische Geschichte. Erlebe die Ursprünge von Techno und House als Schwarze, queere Musikkulturen!
In Kooperation mit der Detroit-Berlin Connection vergibt das Musicboard Berlin eine Co-Creation Residenz an jeweils eine:n in Berlin und Detroit lebende:n Solomusiker:in aus dem Bereich der elektronischen Musik.
Über das Musicboard können sich Berliner Musiker:innen für einen bis zu zweimonatigen Aufenthalt in Detroit bewerben. Über die Detroit-Berlin Connection wird ein:e Musiker:in aus Detroit für einen bis zu zweimonatigen Aufenthalt in Berlin ausgewählt. Beide Künstler:innen der Co-Creation Residenz werden bei der Auswahl des:der jeweiligen künstlerischen Partner:in konsultiert.
Ziel der Residenz ist es, außergewöhnliche Kollaborationen und einen langfristigen künstlerischen und kulturellen Austausch zwischen in Detroit und in Berlin lebenden Musiker:innen zu fördern. Der Austausch soll zudem Bewusstsein schaffen für die Ursprünge von Techno und House als Schwarze, queere Musikkulturen. Neben der künstlerischen Zusammenarbeit stehen die Resident:innen ihre:n Partner:innen als Bezugs- und Ansprechperson zur Seite und ermöglichen ihnen den Zugang zu Kreativszenen und künstlerischen Netzwerken vor Ort.
Das Residenzprogramm des Musicboard soll zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestaltet werden. Bei besonderen Bedürfnissen oder Fragen zur Barrierefreiheit dieser Residenz wenden Sie sich gerne vor Antragstellung an Maureen Noe: maureen.noe@musicboard.berlin.de.
2 Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Solomusiker:innen mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin
- Musiker:innen aus dem elektronischen Bereich, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten und professionell arbeiten
- Musiker:innen, die über ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative verfügen
- Musiker:innen, die ihre eigene soziale Positionierung machtkritisch und antidiskriminierend reflektieren. Vorkenntnisse zu Themen wie Whitewashing, White Saviorism oder kulturelle Aneignung sind wünschenswert. Bewerber:innen sollten die Bereitschaft mitbringen, sich entsprechendes Wissen in einem verpflichtenden machtkritischen Basis-Workshop anzueignen.
- Musiker:innen, die über gute Kenntnisse der Berliner Musikszene verfügen, bereit sind in Berlin die Rolle des Co-Hosts zu übernehmen (keine organisatorische Verantwortung) und dem:der Künstler:in aus Detroit Zugang zur lokalen Community zu ermöglichen
- Musiker:innen, die eine gültige Impfung gegen SARS-CoV-2 vorweisen können
3 Zeitraum
Aufenthalt in Detroit: 6 bis 8 Wochen mit dem Kernzeitraum Mai 2024
Aufenthalt in Berlin: 6 bis 8 Wochen mit dem Kernzeitraum August 2024
Die genauen Daten werden in Absprache zwischen den Kooperationspartner:innen und den ausgewählten Musiker:innen festgelegt.
4 Residenzort
Als Geburtsort des Techno ist Detroit seit den 1990er Jahren eng mit der Berliner Technoszene verbunden. Insbesondere in den USA, aber auch in Berlin, wurden House und Techno maßgeblich von Schwarzen, queeren Communities entwickelt, die Clubs und Tanzflächen als Safer Spaces und als Orte des Widerstands gegen Diskriminierung und politische Repressionen etablierten. Das Residenzprogramm soll eine Auseinandersetzung mit der Entstehung elektronischer Musikkulturen fördern und mehr Sichtbarkeit und Anerkennung für die Rolle von queeren und BIPoC-Communities schaffen, die die Entwicklung dieser Genres weiterhin zentral prägen.
Die Residenz in Detroit findet in der Regel während des Movement Electronic Music Festivals statt, eines der ältesten und wichtigsten Festivals für Dance Musik. In Detroit leben und arbeiten die Musicboard Resident:innen in dem Haus, welches das legendäre Techno Label und DJ Kollektiv Underground Resistance, das Kollektiv Detroit Techno Militia und den Submerge Record Store beheimatet. Den Künstler:innen wird ein Studio zur Verfügung gestellt, in dem gemeinsam produziert sowie mit anderen Künstler:innen der lokalen Community zusammengearbeitet werden kann. Co-Creation wird als ergebnisoffener Prozess verstanden, der in vielerlei Weise gestaltet werden kann. Es müssen nicht zwingend gemeinsame Musikwerke entstehen.
Um den transkulturellen Austausch fortzusetzen, lädt das Musicboard Berlin den:die Detroiter Künstler:in anschließend zu einer Residenz nach Berlin ein. Eine gemeinsame Live Präsentation der Zusammenarbeit im Rahmen des Pop-Kultur Festivals in Berlin im August 2024 ist gewünscht.
5 Leistungen
Das Musicboard übernimmt:
- die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung sowie Arbeits- oder Proberaum
- einen einmaligen Projektkostenzuschuss
6 Bewerbung
Folgende Informationen und Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Künstlerisches Vorhaben & Motivation
Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens im Rahmen der Residenz - Künstlerischer Lebenslauf
inklusive Auflistung von künstlerischen Meilensteinen wie Auftritte, Konzerte, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preise - Drei Musikbeispiele
einzureichen als mp3-Upload - Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
aus dem der Wohnort Berlin hervorgeht, bei Bands ist der Nachweis des antragstellenden Bandmitglieds ausreichend - Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Passkopie
inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit, bei Bands ist der Nachweis des antragstellenden Bandmitglieds ausreichend
Antragsteller:innen können sich pro Förderrunde auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen. Es muss zwingend pro angegebenem Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden.
Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet bzw. berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.
7 Auswahlverfahren
Die Residenzen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert:innen und Kenner:innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2023 setzt sich die Jury für das Programm Stipendien & Residenzen wie folgt zusammen:
- Aida Baghernejad
freie Kulturjournalistin - Ji-Hun Kim
Chefredakteur Das Filter, freier Dozent, DJ, Musikproduzent - Katja Lucker
Geschäftsführerin Musicboard Berlin GmbH - Thien Nguyen
Labelbetreiber, DJ, Musik- und Filmproduzent - Pamela Owusu-Brenyah
A&R, Musikberaterin und Kuratorin Pop-Kultur Festival - Misla Tesfamariam
Artist Managerin, Labelbetreiberin
Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.
8 Häufige Fragen
Häufige Fragen zu den Residenzen haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Wir bitten Sie, diese FAQ und die weiteren Infos auf dieser Webseite aufmerksam zu lesen, bevor Sie uns kontaktieren. Wir weisen zudem auf das kostenlose Angebot der Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin hin, das Kulturakteur:innen aller Sparten bei der Suche nach Förderung unterstützt sowie Tipps zur Antragstellung bereitstellt und einen Antragscheck anbietet.
Was heißt Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin?
- Diese Residenz vergibt das Musicboard ausschließlich an Musiker:innen, die ihren Wohnort und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Nachzuweisen ist der Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin durch die entsprechende Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten). Die Nationalität der Musiker:innen spielt keine Rolle. Für antragstellende Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt aber, dass zusätzlich zur Berliner Meldebescheinigung auch eine Passkopie inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung in Berlin in allen Fällen amtlich nachgewiesen sein muss, Mietverträge und Ähnliches reichen als Nachweis nicht aus. Wir bitten von der Einreichung solcherlei Unterlagen mit sensiblen Personendaten abzusehen.
Ich habe als Künstler:in bereits einen anderen Antrag beim Musicboard gestellt. Kann ich mich dennoch für die Residenz bewerben?
- Grundsätzlich ist es möglich, dass Musiker:innen mehrfach gefördert werden, insofern das Vorhaben der Jury förderwürdig erscheint. Pro Förderrunde können sich Antragsteller:innen auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen. Es muss zwingend pro angegebenem Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden. Anträge ohne Motivationsschreiben können nicht bearbeitet werden. Es ist ebenfalls möglich sich gleichzeitig für ein Stipendium und eine oder mehrere Residenzen zu bewerben. In diesem Fall sind ebenfalls separate Anträge einzureichen. In der Regel wird die Jury aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen innerhalb einer Förderrunde nur ein Vorhaben pro Künstler:in zur Förderung empfehlen.
Wie muss mein Motivationsschreiben gestaltet sein?
- Die Motivation wird seit 2023 über Felder im digitalen Antragsformular abgefragt. Im Antragsformular müssen Bewerber:innen unter anderem darlegen, wieso sie sich auf eine Residenz bewerben und welches künstlerische Vorhaben oder welche Art von Kollaboration sie im Rahmen der Residenz umsetzen möchten. Aus den Angaben sollte hervorgehen, dass der:die Antragsteller:in sich mit dem künstlerischen und kulturellen Kontext und dem Profil des Residenzorts auseinandergesetzt hat. Zudem wird abgefragt, was sie von einer Förderung für die eigene künstlerische und professionelle Entwicklung erwarten. Diese Informationen sind bei Auslandsresidenzen zwingend auf Englisch einzureichen, da sie den Residenzpartner:innen im Ausland bei positiver Juryempfehlung übermittelt werden.
Wie muss mein künstlerischer Lebenslauf gestaltet sein?
- Im künstlerischen Lebenslauf können Antragsteller:innen ihren künstlerischen Werdegang darlegen. Zudem fragen wir im Antragsformular Meilensteile der künstlerischen Karriere als stichwortartige Auflistung von Auftritten, Konzerten, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Residenzaufenthalten, Auszeichnungen und Preisen ab. Sie können hier gerne freiwillig Angaben zu Ihrer sozialen Positionierung machen (z. B. Selbstbezeichnung, Gender, Behinderung, Alter, sexuelle Identität), wenn sie für Ihre künstlerische Identität und Ihre Arbeit eine Rolle spielt und Sie möchten, dass die Jury und Residenzpartner:innen darüber Kenntnis erlangen. Diese Informationen sind bei Auslandsresidenzen zwingend auf Englisch einzureichen, da sie den Residenzpartner:innen im Ausland bei positiver Juryempfehlung übermittelt werden.
Welche Songs kann ich als Musikbeispiele einreichen, gehen auch Demos?
- Es sollten drei Songs sein, die Sie und Ihre Kunst repräsentieren. Das müssen nicht zwingend die neuesten Songs sein, oder die, an denen man im Rahmen des beantragten Vorhabens arbeiten möchte. Demos können auch eingereicht werden. Je nach Qualität der Demos kann es sinnvoll sein, auch ein bis zwei ältere ausproduzierte Werke einzureichen.
Sind die Residenzen barrierefrei und/oder familien-freundlich?
- Wir möchten unser Residenzprogramm zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestalten. Ob eine Residenz barrierearm ist oder auch in Begleitung von Familie angetreten werden kann, hängt sehr stark von den einzelnen Orten und individuellen Bedürfnissen der Antragsstellenden ab. In Detroit ist die Anreise mit Kind oder Familie nicht möglich. Bei besonderen Bedürfnissen oder Fragen zur Barrierefreiheit der Residenz wenden Sie sich bitte gerne vor Antragstellung für eine persönliche Beratung an Maureen Noe: maureen.noe@musicboard.berlin.de.
Wann genau ist die Antragsfrist?
- Die Antragsfrist der Residenz ist am 1. Juni 2023 um 18:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden in ihrem User:innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint. Wir empfehlen, genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen und den Antrag nicht erst kurz vor Antragsfrist zu stellen. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, machen Sie bitte einen Screenshot, speichern Sie einen Entwurf des Antrags (»Zwischenspeichern«) und benachrichtigen Sie uns umgehend per E-Mail an: maureen.noe@musicboard.berlin.de
Was sind die Auswahlkriterien der Jury?
- Die Jury empfiehlt in erster Linie nach künstlerischer Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Vorhabens. Ein besonderer Fokus der Jury liegt auf den eingereichten Musikbeispielen. Neben diesen allgemeinen Kriterien spielen insbesondere bei der Vergabe von internationalen und Co-Creation-Residenzen transkulturelle Kriterien eine zentrale Rolle, z. B. ob Bewerber:innen sich mit dem Residenzort und dem kulturellen Kontext vertraut gemacht haben, ob es bereits persönliche oder professionelle Bezüge zur lokalen Musikkultur gibt oder ob Transkulturalität im Projektvorhaben der Antragssteller:innen reflektiert wird. Bei den Förderentscheidungen wird zudem darauf geachtet, die Diversität der Berliner Musikszene abzubilden. Das Musicboard und die berufene Jury legen großen Wert auf Diversität, Inklusion und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.
Wann werde ich über die Entscheidung informiert?
- Mit der Bekanntgabe der Juryentscheidung ist etwa 4 bis 6 Wochen nach Antragsfrist zu rechnen. Die Antragsteller:innen werden per E-Mail informiert. Zu- und Absagen werden gleichzeitig verschickt. Das Musicboard ist nicht verpflichtet, die Entscheidung zu erläutern. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht.
Der Antragszeitraum für das Jahr 2023 hat geendet. Die nächste Antragsfrist ist voraussichtlich am 1.6.2024.


