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Virtuelle Tandem-Residenz: Singapur / Berlin

letzte Antragsfrist 15.7.2021

KONTAKT
Maureen Noe

maureen.noe@musicboard.berlin.de
T +49 (0)30 288 787 88

1 Überblick

In Kooperation mit Nusasonic vergibt das Musicboard eine zweimonatige virtuelle Tandem-Residenz an eine:n in Berlin und eine:n in Singapur lebende Musiker:in. Die Residenz findet aufgrund der anhaltenden Pandemie ausschließlich digital statt. Als gemeinsames Residenzprojekt des Musicboards und der Partner:innen Playfreely/BlackKaji (Singapur), Yes No Klub (Yogyakarta), WSK Festival for the Recently Possible (Manila), CTM Festival (Berlin) und Goethe-Institut zielt die virtuelle Tandem-Residenz auf einen Dialog zwischen Musiker:innen innerhalb Südostasiens und die Förderung ihrer Verbindungen nach Europa und darüber hinaus. Während der Residenz arbeitet das Künstler:innen-Tandem an einem kollaborativen digitalen Projekt, das am Ende der Residenz präsentiert wird. Achtung: Über das Musicboard können sich lediglich Berliner Musiker:innen bewerben, die Auswahl des:der Musiker:in aus Singapur erfolgt über die Playfreely Webseite. Beide Künstler:innen werden bei der Auswahl des:der jeweiligen Tandempartner:in konsultiert. Die Tandem-Residenz wird erst nach Einverständnis beider Tandempartner:innen zur Zusammenarbeit bestätigt.

2 Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Solomusiker:innen mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin
  • Musiker:innen, die sich zwischen experimentellem Pop, Clubmusik, Klangkunst, Noise, Improvisation oder intermedialer Performance bewegen, durch besondere kreative Leistungen hervortreten und professionell arbeiten
  • Musiker:innen, die an den Schnittstellen zu Film, Video, Games, interaktive Medien, Programmierung oder Installation arbeiten sowie Musiker:innen, die forschungsbasierte Praktiken anwenden
  • Musiker:innen, die über ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative verfügen
  • Musiker:innen, die sich für die Potenziale von Online-Produktion und Präsentation interessieren und aufgeschlossen sind für interdisziplinären Austausch und kollaborative Arbeit

3 Zeitraum

Digitaler Austausch: 8 Wochen zwischen Oktober und Dezember 2021
Öffentliche Präsentationen: Anfang 2022

Die genauen Daten werden in Absprache zwischen den gastgebenden Organisationen und den ausgewählten Musiker:innen festgelegt.

4 Residenzprogramm

Während der virtuellen Residenz arbeitet das Tandem des:der in Berlin lebenden und des:der in Singapur lebende:n Künstler:in an einem digitalen kollaborativen Projekt. Ziel der Residenz ist es, gemeinsame und sich ergänzende Interessen zwischen beiden Künstler:innen zu identifizieren, die als Sprungbrett für die Entwicklung einer gemeinsamen künstlerischen Arbeit dienen können. Die Residenz schließt mit der öffentliche Präsentation der entstandenen, gemeinsamen Produktion ab.

Beide Künstler:innen werden in separaten offenen Ausschreibungen ausgewählt und in ihrem gemeinsamen kreativen Prozess vom Berliner CTM Festival und von der singapurischen Band The Observatory unterstützt, die die experimentelle Musik-Performance-Reihe BlackKaji sowie das Festival Playfreely betreiben. Die beiden gastgebenden Organisationen werden den Prozess durch Moderation, Feedback und den Zugang zu Wissen und Expertise aus ihren Netzwerken unterstützen. Die resultierende Arbeit wird öffentlich online präsentiert oder auf den jeweiligen Festivals oder Events der Gastgeber:innen in Singapur und Berlin gezeigt, falls die Pandemie-Situation eine persönliche Präsentation zulässt.

5 Leistungen

Das Musicboard übernimmt:

  • ein wöchentliches Stipendium in Höhe von 250 Euro pro Künstler:in beziehungsweise 2.000 Euro pro Künstler:in für den gesamten Residenzzeitraum
  • einen einmaliges Produktionsbudget von bis zu 3.000 Euro für das Tandem-Duo

6 bewerbung

Folgende Unterlagen sind auf Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Motivationsschreiben
    inklusive Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens im Rahmen der Residenz, maximaler Umfang von zwei A4-Seiten
  • Künstlerischer Lebenslauf
    inklusive Nachweise vergangener Auftritte, Veröffentlichungen und Kooperationen mit anderen Künstler:innen, zum Beispiel in Form von Links, grafischen Belegen oder Screenshots
  • drei Musikbeispiele
    einzureichen als mp3-Upload
  • Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    aus dem der Wohnort Berlin hervorgeht
  • für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Passkopie
    inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit

Antragsteller:innen können sich pro Förderrunde auf mehr als eine Residenz bewerben, indem sie im Residenz-Antrag mehrere Optionen angeben. Es muss zwingend pro angegebenem Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden.

Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet bzw. berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.

7 Auswahlverfahren

Die Residenzen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer für drei Jahre berufenen, unabhängigen Jury aus Expert:innen und Kenner:innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergeben. Seit dem Jahr 2020 ist für das Programm Stipendien & Residenzen folgende Jury berufen:

  • Elia Rediger
    Musiker und Kurator der Reihe ›Aus dem Hinterhalt‹, Deutsche Oper Berlin
  • Julia Lorenz
    Musikjournalistin und Autorin
  • Katja Lucker
    Geschäftsführerin Musicboard Berlin GmbH
  • Pamela Owusu-Brenyah
    A&R, Musikberaterin und Kuratorin Pop-Kultur Festival
  • Sarah Farina
    DJ und Produzentin

Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.

8 Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Residenzen haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Wir bitten Sie diese FAQs und die weiteren Infos auf dieser Webseite aufmerksam zu lesen, bevor Sie uns kontaktieren. Wir weisen zudem auf das kostenlose Angebot der Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin hin, das Kulturakteur:innen aller Sparten bei der Suche nach Förderung unterstützt sowie Tipps zur Antragstellung und einen Antragscheck bereitstellt.

Was heißt Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin?
Residenzen vergibt das Musicboard ausschließlich an Musiker:innen, die ihren Wohnort und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Nachzuweisen ist der Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin durch die entsprechende Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten). Die Nationalität der Musiker:innen spielt keine Rolle. Für antragstellende Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt aber, dass zusätzlich zur Berliner Meldebescheinigung auch eine Passkopie inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung in Berlin in allen Fällen amtlich nachgewiesen sein muss, Mietverträge und Ähnliches reichen als Nachweis nicht aus. Wir bitten von der Einreichung solcherlei Unterlagen mit sensiblen Personendaten abzusehen.
Ich habe als Künstler:in bereits einen anderen Antrag beim Musicboard gestellt. Kann ich mich dennoch für die Residenz bewerben?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Musiker:innen mehrfach gefördert werden, insofern das Vorhaben der Jury förderwürdig erscheint. Pro Förderrunde können sich Antragsteller:innen also auch auf mehr als eine Residenz bewerben, indem sie im Residenz-Antrag mehrere Optionen angeben. Es muss zwingend pro angegebenem Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden. Anträge ohne Motivationsschreiben können nicht bearbeitet werden. Es ist ebenfalls möglich sich gleichzeitig für ein Stipendium und eine Residenz zu bewerben. In diesem Fall sind zwei separate Anträge einzureichen. In der Regel wird die Jury aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen innerhalb einer Förderrunde nur ein Vorhaben pro Künstler:in zur Förderung empfehlen.
Wie muss mein Motivationsschreiben gestaltet sein?
In ihrem Motivationsschreiben sollten Bewerber:innen in maximal 2 Seiten Text darlegen, wieso sie sich auf die Residenz bewerben und welches künstlerische Vorhaben sie im Rahmen der Residenz umsetzen möchten. Aus dem Motivationsschreiben sollte hervorgehen, dass der:die Antragsteller:in sich mit dem künstlerischen und kulturellen Kontext und dem Profil des Residenzorts auseinandergesetzt hat. Bei Bewerbung auf mehrere Residenzorte muss zwingend pro ausgewähltem Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden. Anträge ohne Motivationsschreiben können nicht bewertet werden. Dieses Dokument ist zwingend auf Englisch einzureichen, da sie den Residenzpartner:innen im Ausland bei positiver Juryempfehlung übermittelt wird.
Wie muss mein künstlerischer Lebenslauf gestaltet sein?
Für den künstlerischen Lebenslauf geben wir bewusst keine Form vor, da künstlerische Karrieren vielfältig sind. Die Darstellung kann tabellarisch, in Textform, als Biographie oder in Form eines Portfolios erfolgen. Es empfiehlt sich, Meilensteile der künstlerischen Karriere mit aufzuführen, zum Beispiel Veröffentlichungen, besondere Auftritte, Auszeichnungen, Residenzaufenthalte, künstlerische Kollaborationen oder die Zusammenarbeit mit Partner:innen aus dem musikwirtschaftlichen Bereich (Labels, Agenturen oder Ähnliches). Um diese zu belegen sind Nachweise etwa in Form von Weblinks, grafischen Belegen oder Screenshots hilfreich, aber nicht bei jedem einzelnen kleinen Punkt erforderlich. Dieses Dokument ist zwingend auf Englisch einzureichen, da sie den Residenzpartner:innen im Ausland bei positiver Juryempfehlung übermittelt wird.
Welche Songs kann ich als Musikbeispiele einreichen, gehen auch Demos?
Es sollten drei Songs sein, die Sie und Ihre Kunst repräsentieren. Das müssen nicht zwingend die neuesten Songs sein, oder die, an denen man im Rahmen des beantragten Vorhabens arbeiten möchte. Demos können auch eingereicht werden. Je nach Qualität der Demos kann es sinnvoll sein, auch 1 bis 2 ältere ausproduzierte Werke einzureichen.
Ich habe Fragen zur Barrierefreiheit der Residenz – an wen kann ich mich wenden?
Wir möchten unser Residenzprogramm zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestalten. Für Fragen, Anliegen und Anregungen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Bei besonderen Bedürfnissen oder Fragen zur Barrierefreiheit der Residenz wenden Sie sich bitte gerne vor Antragstellung für eine persönliche Beratung an Maureen Noe: maureen.noe@musicboard.berlin.de.
Wann genau ist die Antragsfrist?
Die Antragsfrist der Residenz ist am 15. Juli um Mitternacht 00:00 Uhr in der Nacht zum 16. Juli. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald nach erfolgreichem Absenden des Antrags ein pdf zum Download erscheint. Dieses ist erst nach positivem Juryvotum unterschrieben postalisch einzureichen. Wir empfehlen genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen und den Antrag nicht kurz vor knapp zu stellen. Die Uploadgeschwindigkeit unseres Servers kann sich aufgrund erhöhten Traffics verlangsamen. Wir empfehlen zudem nicht die Verwendung von Google Chrome als Browser. Sollten weitere technische Probleme bei der Einreichung auftreten, machen Sie bitte einen Screenshot, speichern einen Entwurf des Antrags und benachrichtigen Sie uns umgehend per E-Mail an: maureen.noe@musicboard.berlin.de
Was sind die Auswahlkriterien der Jury und wann werde ich über die Entscheidung informiert?
Die Jury empfiehlt in erster Linie nach künstlerischer Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Vorhabens. Die Projektidee sollte sinnvoll sein für die Entwicklung und Karriere des:der Antragsteller:in. Dies wird im Motivationsschreiben herausgearbeitet. Bei den Förderentscheidungen wird darauf geachtet die Diversität der Berliner Musikszene abzubilden. Das Musicboard und die berufene Jury legen großen Wert auf Inklusion und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis. Mit der Bekanntgabe der Juryentscheidung ist etwa 4 bis 6 Wochen nach Antragsfrist zu rechnen. Die Antragsteller:innen werden per E-Mail informiert. Zu- und Absagen werden gleichzeitig verschickt. Das Musicboard ist nicht verpflichtet die Entscheidung zu erläutern. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht.

Der Antragszeitraum für das Jahr 2021 hat geendet. Eine weitere Ausschreibung der Singapur / Berlin-Residenz ist derzeit nicht in Planung. Über die aktuelle Ausschreibung von Musicboard Residenzen informiert das Musicboard in seinem Newsletter.

Landschaftsbild von Singapur mit Blick auf Meer und Schiffe am Horizont bei blauem Himmel
Singapur (Foto: Playfreely / BlackKaji)
Artistic Lab – MusicMakers Hacklab (Foto: Eunice Maurice)
Artistic Lab – MusicMakers Hacklab (Foto: Eunice Maurice)
Artistic Lab – Sonic Wilderness (Foto: Utami Atasia Ishii)
Artistic Lab – Sonic Wilderness (Foto: Utami Atasia Ishii)