Panicale

letzte Antragsfrist 1.3.2022 – 18:00 Uhr

KONTAKT
Maureen Noe

maureen.noe@musicboard.berlin.de
T +49 (0)30 288 787 88

1 Überblick

Das Musicboard vergibt eine vierwöchige Residenz in Panicale, Italien an eine:n Berliner Musiker:in aus dem elektronischen oder neo-klassischen Bereich. Sie bietet dem:der Resident:in einen idealen Rückzugsort, um fokussiert und in Ruhe an seiner:ihrer Musik zu arbeiten.

Aufgrund der dynamischen Covid-19-Lage behält sich das Musicboard vor, seine Residenzen unter Vorbehalt zu vergeben und die Bedingungen einer Residenz in Rücksprache mit den Bewerber:innen gegebenenfalls anzupassen oder diese digital durchzuführen.

2 Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Solomusiker:innen mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin
  • Musiker:innen aus dem elektronischen oder neo-klassischen Bereich, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten und professionell arbeiten
  • Musiker:innen, die über ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative verfügen
  • Musiker:innen, die eine gültige Impfung gegen SARS-CoV-2 vorweisen können

3 Zeitraum

Aufenthalt in Panicale: circa 4 Wochen im Juni/Juli 2022

Der genaue Zeitraum wird in Absprache zwischen dem:der Kooperationspartner:in und den ausgewählten Musiker:innen festgelegt.

4 Residenzort

Panicale ist eine kleine mittelalterliche Stadt in Umbrien am Trasimenischen See. Die Musicboard Residenz in Panicale ist organisiert über Magherita Belaief, eine zwischen Berlin und ihrem Geburtsort Panicale lebende Kunstliebhaberin und Kuratorin. In ihrem Haus in Panicale empfängt sie jedes Jahr eine:n Musicboard Resident:in und schafft so Austausch zwischen der italienischen und deutschen Musikszene.

Panicale ist ein idealer Rückzugsort zum Schreiben und Komponieren, und bietet eine besondere Gelegenheit, in die lokale italienische Kleinstadtkultur und die umgebende Natur einzutauchen. Ein Tonstudio oder technisches Equipment sind nicht vorhanden. Auch öffentliche Verkehrsmittel sind in Panicale sehr begrenzt. Die Residenz beinhaltet einen Live-Auftritt bei dem von der Gastgeberin organisierten lokalen Elissi Showcase.

5 Leistungen

Das Musicboard übernimmt:

  • die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung
  • einen einmaligen Projektkostenzuschuss in Höhe von 500 Euro

6 Bewerbung

Folgende Informationen und Unterlagen sind auf Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Motivationsschreiben
    inklusive Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens im Rahmen der Residenz, maximaler Umfang von zwei A4-Seiten
  • Künstlerischer Lebenslauf
    inklusive Auflistung von künstlerischen Meilensteinen wie Auftritte, Konzerte, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preise
  • drei Musikbeispiele
    einzureichen als mp3-Upload
  • Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    aus dem der Wohnort Berlin hervorgeht
  • für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Passkopie
    inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit

Antragsteller:innen können sich pro Förderrunde auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen. Es muss zwingend pro angegebenem Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden.

Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet bzw. berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.

7 Auswahlverfahren

Die Residenzen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert:innen und Kenner:innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2022 setzt sich die Jury für das Programm Stipendien & Residenzen wie folgt zusammen:

  • Julia Lorenz
    Musikjournalistin und Autorin
  • Katja Lucker
    Geschäftsführerin Musicboard Berlin GmbH
  • Pamela Owusu-Brenyah
    A&R, Musikberaterin und Kuratorin Pop-Kultur Festival
  • Sarah Farina
    DJ und Produzentin
  • Thien Nguyen
    Labelbetreiber, DJ, Musik- und Filmproduzent

Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.

8 Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Residenzen haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Wir bitten Sie diese FAQs und die weiteren Infos auf dieser Webseite aufmerksam zu lesen, bevor Sie uns kontaktieren. Wir weisen zudem auf das kostenlose Angebot der Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin hin, das Kulturakteur:innen aller Sparten bei der Suche nach Förderung unterstützt sowie Tipps zur Antragstellung und einen Antragscheck bereitstellt.

Was heißt Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin?
Residenzen vergibt das Musicboard ausschließlich an Musiker:innen, die ihren Wohnort und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Nachzuweisen ist der Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin durch die entsprechende Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten). Die Nationalität der Musiker:innen spielt keine Rolle. Für antragstellende Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt aber, dass zusätzlich zur Berliner Meldebescheinigung auch eine Passkopie inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung in Berlin in allen Fällen amtlich nachgewiesen sein muss, Mietverträge und Ähnliches reichen als Nachweis nicht aus. Wir bitten von der Einreichung solcherlei Unterlagen mit sensiblen Personendaten abzusehen.
Ich habe als Künstler:in bereits einen anderen Antrag beim Musicboard gestellt. Kann ich mich dennoch für die Residenz bewerben?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Musiker:innen mehrfach gefördert werden, insofern das Vorhaben der Jury förderwürdig erscheint. Pro Förderrunde können sich Antragsteller:innen auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen. Es muss zwingend pro angegebenem Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden. Anträge ohne Motivationsschreiben können nicht bearbeitet werden. Es ist ebenfalls möglich sich gleichzeitig für ein Stipendium und eine oder mehrere Residenzen zu bewerben. In diesem Fall sind ebenfalls separate Anträge einzureichen. In der Regel wird die Jury aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen innerhalb einer Förderrunde nur ein Vorhaben pro Künstler:in zur Förderung empfehlen.
Wie muss mein Motivationsschreiben gestaltet sein?
In ihrem Motivationsschreiben sollten Bewerber:innen in maximal 2 Seiten Text darlegen, wieso sie sich auf die Residenz bewerben und welches künstlerische Vorhaben sie im Rahmen der Residenz umsetzen möchten. Aus dem Motivationsschreiben sollte hervorgehen, dass der:die Antragsteller:in sich mit dem künstlerischen und kulturellen Kontext und dem Profil des Residenzorts auseinandergesetzt hat. Bei Bewerbung auf mehrere Residenzorte muss zwingend pro Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden. Anträge ohne Motivationsschreiben können nicht bewertet werden. Bei Auslandsresidenzen ist das Motivationsschreiben zwingend auf Englisch einzureichen, da es den Residenzpartner:innen im Ausland bei positiver Juryempfehlung übermittelt wird.
Wie muss mein künstlerischer Lebenslauf gestaltet sein?
Im künstlerischen Lebenslauf können Antragsteller:innen ihren künstlerischen Werdegang darlegen. Zudem fragen wir im Antragsformular Meilensteile der künstlerischen Karriere als stichwortartige Auflistung von Auftritten, Konzerten, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Residenzaufenthalten, Auszeichnungen und Preisen ab. Diese Informationen sind bei Auslandsresidenzen zwingend auf Englisch einzureichen, da sie den Residenzpartner:innen im Ausland bei positiver Juryempfehlung übermittelt werden.
Welche Songs kann ich als Musikbeispiele einreichen, gehen auch Demos?
Es sollten drei Songs sein, die Sie und Ihre Kunst repräsentieren. Das müssen nicht zwingend die neuesten Songs sein, oder die, an denen man im Rahmen des beantragten Vorhabens arbeiten möchte. Demos können auch eingereicht werden. Je nach Qualität der Demos kann es sinnvoll sein, auch 1 bis 2 ältere ausproduzierte Werke einzureichen.
Ich habe Fragen zur Barrierefreiheit der Residenz – an wen kann ich mich wenden?
Wir möchten unser Residenzprogramm zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestalten. Für Fragen, Anliegen und Anregungen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Bei besonderen Bedürfnissen oder Fragen zur Barrierefreiheit der Residenz wenden Sie sich bitte gerne vor Antragstellung für eine persönliche Beratung an Maureen Noe: maureen.noe@musicboard.berlin.de.
Wann genau ist die Antragsfrist?
Die Antragsfrist der Residenz ist am 1. März 2022 um 18:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden in ihrem User:innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint. Wir empfehlen genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen und den Antrag nicht kurz vor knapp zu stellen. Die Uploadgeschwindigkeit unseres Servers kann sich aufgrund erhöhten Traffics verlangsamen. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, machen Sie bitte einenn Screenshot, speichern einen Entwurf des Antrags (»Zwischenspeichern«) und benachrichtigen Sie uns umgehend per E-Mail an: maureen.noe@musicboard.berlin.de
Was sind die Auswahlkriterien der Jury und wann werde ich über die Entscheidung informiert?
Die Jury empfiehlt in erster Linie nach künstlerischer Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Vorhabens. Die Projektidee sollte sinnvoll sein für die Entwicklung und Karriere des:der Antragsteller:in. Dies wird im Motivationsschreiben herausgearbeitet. Bei den Förderentscheidungen wird darauf geachtet die Diversität der Berliner Musikszene abzubilden. Das Musicboard und die berufene Jury legen großen Wert auf Inklusion und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis. Mit der Bekanntgabe der Juryentscheidung ist etwa 4 bis 6 Wochen nach Antragsfrist zu rechnen. Die Antragsteller:innen werden per E-Mail informiert. Zu- und Absagen werden gleichzeitig verschickt. Das Musicboard ist nicht verpflichtet die Entscheidung zu erläutern. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht.

Der Antragszeitraum für das Jahr 2022 hat geendet. Informationen zur Bewerbung für 2023 werden voraussichtlich Anfang 2023 bekanntgegeben.

Panicale (Foto: UCC Harlo)
Panicale (Foto: UCC Harlo)
Ansicht auf die mittelalterliche Alstadt von Panicale. Der Himmer ist blau, nur ein paar Wolken bedecken ihn. Im Vordergrund sind mediterrane Sträucher.
Panicale (Foto: Magherita Belaief)