Co-Creation Residenz: Accra / Berlin

Letzte Antragsfrist 1.3.2024, 18:00 Uhr

KONTAKT
Maureen Noe

maureen.noe@musicboard.berlin.de
T +49 (0)30 221 84 89 88
Sprechzeiten: Di & Do 10–12 Uhr, Mi 16–18 Uhr

1 überblick

Zwei Musiker*innen, eine Kollaboration: Die Co-Creation Residenz Accra / Berlin ermöglicht künstlerische Zusammenarbeit und ein transkulturelles Miteinander über knapp 8.000 km und zwei Kontinente hinweg. Klingt gut? Einfach weiterlesen!

Im Rahmen des Pop-Kultur Festivals und in Kooperation mit Black Girls Glow und ZK/U – Zentrum für Kunst und Urbanistik vergibt das Musicboard eine Co-Creation-Residenz an in Berlin und Accra, Ghana, lebende Solomusiker*innen, die sich als Frau, inter* oder nicht-binär identifizieren. Sie richtet sich an Künstler*innen aller Sparten der Popmusik, das heißt aller Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.

Über das Musicboard können sich Berliner Musiker*innen für einen bis zu zweimonatigen Aufenthalt in Accra bewerben. Über Black Girls Glow wird ein*e Musiker*in aus Accra für einen bis zu zweimonatigen Aufenthalt in Berlin ausgewählt. Beide Künstler*innen der Co-Creation-Residenz werden bei der Auswahl des*der jeweiligen künstlerischen Partner*in konsultiert.

Ziel der Co-Creation-Residenz ist es, außergewöhnliche Kollaborationen und einen langfristigen künstlerischen und kulturellen Austausch zwischen in Accra und in Berlin lebenden Musiker*innen zu fördern. Neben der gewünschten künstlerischen Zusammenarbeit stehen die Resident*innen ihren Partner*innen als Bezugs- und Ansprechperson zur Seite und ermöglichen ihnen den Zugang zu Kreativszenen und künstlerischen Netzwerken vor Ort. Mit der Co-Creation-Residenz beteiligt sich das Musicboard aktiv an der Aufarbeitung des kolonialen Erbes und seiner Folgen. Inhaltlich begleitet wurde die Entwicklung des Projekts von Dr. Natasha A. Kelly, Gründungsdirektorin des Instituts für Schwarze Kunst, Kultur und ihre Wissenschaften und Gastprofessorin an der Universität der Künste Berlin.

Das Residenzprogramm des Musicboards soll zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestaltet sein. Bei Fragen zur Barrierefreiheit dieser Residenz wenden Sie sich gerne vor Antragstellung an Maureen Noe. Wir möchten zudem, dass unsere Residenzen ein safer space für alle Künstler*innen sind. Manche Aspekte entziehen sich jedoch unserem Einfluss. Wir möchten Bewerber*innen aus der LGBTQI+ Community auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für LGBTQI+-Personen in Ghana hinweisen.

2 Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Solomusiker*innen mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin
  • Musiker*innen, die sich als Frau, inter* oder nicht-binär identifizieren
  • Musiker*innen aller Genres der Popmusik, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten und professionell arbeiten
  • Musiker*innen, die über ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative verfügen
  • Musiker*innen, die aufgeschlossen sind für transkulturellen Austausch und Kollaborationen
  • Musiker*innen, die ihre eigene soziale Positionierung machtkritisch und antidiskriminierend reflektieren. Vorkenntnisse zu Themen wie Whitewashing, White Saviorism oder kulturelle Aneignung sind wünschenswert. Bewerber*innen sollten die Bereitschaft mitbringen, sich entsprechendes Wissen in einem verpflichtenden machtkritischen Basis-Workshop anzueignen.
  • Musiker*innen, die über gute Kenntnisse der Berliner Musikszene verfügen, bereit sind in Berlin die Rolle des Co-Hosts zu übernehmen (keine organisatorische Verantwortung) und dem*der Künstler*in aus Ghana Zugang zur lokalen Community zu ermöglichen

Für den Aufenthalt in Accra begrüßen wir insbesondere Bewerbungen von Schwarzen Menschen und/oder Menschen afrikanischer Herkunft, die in Berlin leben.

3 Zeitraum

Aufenthalt in Accra: 6–8 Wochen im Kernzeitraum Juli 2024
Aufenthalt in Berlin: 6–8 Wochen im Zeitraum 1. August – 30. September 2024

Bewerber*innen für die Co-Creation-Residenz Accra / Berlin sollten in beiden Zeiträumen überwiegend verfügbar sein, um sowohl die Erfahrungen als Resident*in in Accra als auch jene als Co-Host in Berlin vollumfänglich auszuschöpfen. Die zeitliche Verfügbarkeit für den Aufenthalt in Accra und während des Pop-Kultur Festivals in Berlin (28. – 30.08.2024) ist verpflichtend. Eine durchgängige Präsenz in Berlin und Betreuung des*der Künstler*in aus Accra im August und September wird nicht erwartet. Der Aspekt der Co-Creation kann jedoch am besten realisiert werden, wenn Resident*innen sich Zeit zum Kennenlernen und gemeinsamen Erkunden nehmen. Die genauen Daten werden in Absprache zwischen den Kooperationspartner*innen und den ausgewählten Musiker*innen festgelegt.

4 residenzort

Die gastgebende Organisation für den Aufenthalt in Ghana ist Black Girls Glow (BGG). BGG ist eine feministische Non-Profit-Organisation, die kollaboratives Arbeiten zwischen Frauen fördert und Wege erforscht, wie Kunst Gemeinschaft herstellen kann. Während des zweimonatigen Aufenthalts in Accra arbeitet der*die Berliner Künstler*in kollaborativ mit dem*der ghanaischen Residenz-Künstler*in und der lokalen künstlerischen Community zusammen. Der*die Berliner Künstler*in nimmt zudem an einer einwöchigen Co-Creation-Woche außerhalb von Accra teil, der »BGG Sound Residency«. Um die Kollaboration fortzusetzen, lädt das Musicboard Berlin den*die Künstler*in aus Accra anschließend zu einer Residenz nach Berlin ein, wo er*sie im ZK/U Berlin lebt und arbeitet. In beiden Städten steht den Künstler*innen ein Arbeitsraum zur Verfügung. Eine Live Präsentation der gemeinsamen Produktion beim Pop-Kultur Festival 2024 in Berlin (28. – 30.08.2024) ist erwünscht. Pop-Kultur ist ein Festivalformat des Musicboards, das seit 2015 jährlich im Sommer in Berlin stattfindet.

Einen Einblick in die Arbeit von BGG gibt die Doku der »BGG Sound Residency 2022« und der kurze Dokumentarfilm »ADIKORO – Women in Music – Ghana«, der von Pamela Owusu-Brenyah für das Pop-Kultur Festival 2021 produziert wurde.

5 leistungen

Das Musicboard übernimmt:

  • die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Visum, notwendige Impfungen sowie Arbeits- oder Proberaum
  • einen monatlichen Projektkostenzuschuss in Höhe von 500 Euro
  • einen Kinderzuschlag von 219,- € / Monat pro Kind und einen Zuschlag für eine mitreisende Betreuungsperson von 279,- € / Monat, sollte die Residenz mit Kind angetreten werden

6 Bewerbung

Folgende Informationen und Unterlagen sind auf Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • künstlerisches Vorhaben & Motivation
    Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens im Rahmen der Residenz
  • künstlerischer Lebenslauf
    inklusive Auflistung von künstlerischen Meilensteinen wie Auftritte, Konzerte, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preise
  • drei Musikbeispiele
    einzureichen als mp3-Upload
  • Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    aus dem der Wohnort Berlin hervorgeht
  • für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Passkopie
    inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit

Antragsteller*innen können sich pro Förderrunde auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen.

Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet bzw. berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.

7 Auswahlverfahren

Die Residenzen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert*innen und Kenner*innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2024 setzt sich die Jury für die Programme Stipendien und Residenzen wie folgt zusammen:

  • Aida Baghernejad
    freie Kulturjournalistin
  • Ebru »Ebow« Düzgün
    Künstlerin, Labelbetreiberin, Managerin, Veranstalterin
  • Ji-Hun Kim
    Chefredakteur Das Filter, freier Dozent, DJ, Musikproduzent
  • Misla Tesfamariam
    Artist Managerin, Labelbetreiberin
  • Thien Nguyen
    Labelbetreiber, DJ, Musik- und Filmproduzent
  • Yeşim Duman
    Kuratorin, Moderatorin, DJ

Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.

8 Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Residenzen haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Wir bitten Sie, diese FAQ und die weiteren Infos auf dieser Webseite aufmerksam zu lesen, bevor Sie uns kontaktieren. Wir weisen zudem auf das kostenlose Angebot der Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin hin, das Kulturakteur*innen aller Sparten bei der Suche nach Förderung unterstützt sowie Tipps zur Antragstellung und einen Antragscheck bereitstellt.

Was heißt Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin?
Diese Residenz vergibt das Musicboard ausschließlich an Musiker*innen, die ihren Wohnort und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Nachzuweisen ist der Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin durch die entsprechende Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten). Die Nationalität der Musiker*innen spielt keine Rolle. Für antragstellende Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt aber, dass zusätzlich zur Berliner Meldebescheinigung auch eine Passkopie inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung in Berlin in allen Fällen amtlich nachgewiesen sein muss, Mietverträge und Ähnliches reichen als Nachweis nicht aus. Wir bitten von der Einreichung solcherlei Unterlagen mit sensiblen Personendaten abzusehen.
Ich habe als Künstler*in bereits einen anderen Antrag beim Musicboard gestellt. Kann ich mich dennoch für die Residenz bewerben?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Musiker*innen mehrfach gefördert werden, insofern das Vorhaben der Jury förderwürdig erscheint. Pro Förderrunde können sich Antragsteller*innen auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen. Es muss zwingend pro angegebenem Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden. Anträge ohne Motivationsschreiben können nicht bearbeitet werden. Es ist ebenfalls möglich sich gleichzeitig für ein Stipendium und eine oder mehrere Residenzen zu bewerben. In diesem Fall sind ebenfalls separate Anträge einzureichen. In der Regel wird die Jury aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen innerhalb einer Förderrunde nur ein Vorhaben pro Künstler*in zur Förderung empfehlen.
Wie muss mein Motivationsschreiben gestaltet sein?
Die Motivation wird seit 2023 über Felder im digitalen Antragsformular abgefragt. Im Antragsformular müssen Bewerber*innen unter anderem darlegen, wieso sie sich auf eine Residenz bewerben und welches künstlerische Vorhaben oder welche Art von Kollaboration sie im Rahmen der Residenz umsetzen möchten. Aus den Angaben sollte hervorgehen, dass der*die Antragsteller*in sich mit dem künstlerischen und kulturellen Kontext und dem Profil des Residenzorts auseinandergesetzt hat. Zudem wird abgefragt, was sie von einer Förderung für die eigene künstlerische und professionelle Entwicklung erwarten. Diese Informationen sind zwingend auf Englisch einzureichen, da sie bei positiver Juryempfehlung den Residenzpartner*innen übermittelt werden.
Wie muss mein künstlerischer Lebenslauf gestaltet sein?
Im künstlerischen Lebenslauf können Antragsteller*innen ihren künstlerischen Werdegang darlegen. Zudem fragen wir im Antragsformular Meilensteile der künstlerischen Karriere als stichwortartige Auflistung von Auftritten, Konzerten, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Residenzaufenthalten, Auszeichnungen und Preisen ab. Sie können hier gerne freiwillig Angaben zu Ihrer sozialen Positionierung machen (z. B. Selbstbezeichnung, Gender, Behinderung, Alter, sexuelle Identität), wenn sie für Ihre künstlerische Identität und Ihre Arbeit eine Rolle spielt und Sie möchten, dass die Jury und Residenzpartner*innen darüber Kenntnis erlangen. Diese Informationen sind zwingend auf Englisch einzureichen, da sie bei positiver Juryempfehlung den Residenzpartner*innen übermittelt werden.
Welche Songs kann ich als Musikbeispiele einreichen, gehen auch Demos?
Es sollten drei Songs sein, die Sie und Ihre Kunst repräsentieren. Das müssen nicht zwingend die neuesten Songs sein, oder die, an denen man im Rahmen des beantragten Vorhabens arbeiten möchte. Demos können auch eingereicht werden. Je nach Qualität der Demos kann es sinnvoll sein, auch ein bis zwei ältere ausproduzierte Werke einzureichen.
Sind die Residenzen barrierefrei und/oder familienfreundlich?
Wir möchten unser Residenzprogramm zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestalten. Ob eine Residenz barrierearm ist oder auch in Begleitung von Familie angetreten werden kann, hängt sehr von den einzelnen Orten und den individuellen Bedürfnissen der Antragsstellenden ab. Bei Fragen zur Barrierefreiheit und Familienfreundlichkeit der Residenz wenden Sie sich bitte vor Antragstellung für eine persönliche Beratung an Maureen Noe: maureen.noe@musicboard.berlin.de.
Wann genau ist die Antragsfrist?
Die Antragsfrist der Residenz ist am 1. März 2024 um 18:*00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden in ihrem User*innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint. Wir empfehlen, genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen und den Antrag nicht kurz vor knappzu kurzfristig zu stellen. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, machen Sie bitte einen Screenshot, speichern einen Entwurf des Antrags (»Zwischenspeichern«) und benachrichtigen Sie uns umgehend per E-Mail an: maureen.noe@musicboard.berlin.de.
Was sind die Auswahlkriterien der Jury?
Die Jury empfiehlt in erster Linie nach künstlerischer Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Vorhabens. Ein besonderer Fokus der Jury liegt auf den eingereichten Musikbeispielen. Neben diesen allgemeinen Kriterien spielen insbesondere bei der Vergabe von internationalen und Co-Creation-Residenzen transkulturelle Kriterien eine zentrale Rolle, zum Beispiel ob Bewerber*innen sich mit dem Residenzort und dem kulturellen Kontext vertraut gemacht haben, ob es bereits persönliche oder professionelle Bezüge zur lokalen Musikkultur gibt oder ob Transkulturalität im Projektvorhaben der Antragssteller*innen reflektiert wird. Bei den Förderentscheidungen wird zudem darauf geachtet die Diversität der Berliner Musikszene abzubilden. Das Musicboard und die berufene Jury legen großen Wert auf Diversität, Inklusion und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.
Wann werde ich über die Entscheidung der Jury informiert?
Mit der Bekanntgabe der Juryentscheidung ist etwa vier bis sechs Wochen nach Antragsfrist zu rechnen. Die Antragsteller*innen werden per E-Mail informiert. Zu- und Absagen werden gleichzeitig verschickt. Das Musicboard ist nicht verpflichtet die Entscheidung zu erläutern. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht.

Der Antragszeitraum für das Jahr 2024 hat geendet. Informationen zur Bewerbung für 2025 werden voraussichtlich im Januar 2025 bekanntgegeben.

Blick auf das Kokrobitey Institute in Accra aus der Vogelperspektive. Auf dem Foto befinden sich zwei Gebäude, die L-förmig zueinander stehen. Sie sind umgeben von saftig grünen Bäumen und Palmen. Auf der linken Seite ist eine sandige, rostrote Zufahrt zum Gelände.
Accra – Kokrobitey Institute (Foto: Black Girls Glow)