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Co-Creation-Residenz: Kampala / Berlin

Letzte Antragsfrist 17.3.20254, 18:00 Uhr

KONTAKT
Maureen Noe, Zoe Stroebel-Haft

residencies@musicboard.berlin.de
T +49 (0)30 221 84 89 70
Sprechzeiten: Di & Do 10–12 Uhr, Mi 16–18 Uhr

1 überblick

Zwei Musiker*innen, eine Kollaboration: Die Co-Creation-Residenz Kampala / Berlin ermöglicht künstlerische Zusammenarbeit und ein transkulturelles Miteinander über zwei Kontinente hinweg.

In Kooperation mit dem Festival und Label Nyege Nyege vergibt das Musicboard eine zweiteilige Co-Creation-Residenz an in Berlin und in Kampala, Uganda, oder Ostafrika lebende Solomusiker*innen.

Über das Musicboard können sich Berliner Musiker*innen für einen bis zu zweimonatigen Aufenthalt in Kampala bewerben. Über Nyege Nyege wird ein*e Musiker*in aus dem Labelroster für einen bis zu zweimonatigen Aufenthalt in Berlin ausgewählt. Beide Musiker*innen werden bei der Auswahl des*der jeweiligen künstlerischen Partner*in konsultiert.

Bewerber*innen aus Berlin sollten sich vor der Bewerbung mit den von Nyege Nyege vertretenen Künstler*innen vertraut machen, die sowohl über die Webseite des Labels als auch die Bandcamp-Pages von Nyege Nyege Tapes und Hakuna Kulala zu finden sind. Bewerber*innen werden ermutigt, mögliche Kollaborationen mit ostafrikanischen Künstler*innen bereits im Vorfeld ihrer Bewerbung anzustoßen.

Ziel der Residenz ist es, außergewöhnliche Kollaborationen und einen langfristigen künstlerischen und kulturellen Austausch zwischen Musiker*innen aus Ostafrika und aus Berlin zu fördern. Neben der gewünschten künstlerischen Zusammenarbeit stehen die Resident*innen ihren Partner*innen als Bezugs- und Ansprechperson zur Seite und ermöglichen ihnen den Zugang zu Kreativszenen und künstlerischen Netzwerken vor Ort.

Das Residenzprogramm des Musicboard soll zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestaltet sein. Bei Fragen zur Barrierefreiheit und Familienfreundlichkeit dieser Residenz wenden Sie sich gerne vor Antragstellung an: residencies@musicboard.berlin.de.

Wir möchten zudem, dass unsere Residenzen ein safer space für alle Künstler*innen sind. Manche Aspekte entziehen sich jedoch unserem Einfluss. Daher möchten wir Bewerber*innen aus der LGBTQI+ Community auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für LGBTQI+-Personen in Uganda hinweisen.

2 Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Solomusiker*innen mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin, die bei Antragsstellung und für die gesamte Dauer der Residenz amtlich mit ihrem Erstwohnsitz in Berlin gemeldet sind
  • Musiker*innen, die über eigenes Musikmaterial verfügen und professionell arbeiten. Kriterien der Vergabe sind künstlerische Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Projektvorhabens in Bezug auf die künstlerische und professionelle Entwicklung des*der Künstler*in
  • Musiker*innen aller Genres der Popmusik, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten. Unter Popmusik versteht das Musicboard dabei alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.
  • Musiker*innen, die über ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative verfügen
  • Musiker*innen, die aufgeschlossen sind für transkulturellen Austausch und Kollaborationen
  • Musiker*innen, die ihre eigene soziale Positionierung machtkritisch und antidiskriminierend reflektieren. Vorkenntnisse zu Themen wie Whitewashing, White Saviorism oder kulturelle Aneignung sind wünschenswert. Bewerber*innen sollten die Bereitschaft mitbringen, sich entsprechendes Wissen in einem verpflichtenden machtkritischen Basis-Workshop anzueignen.
  • Musiker*innen, die über gute Kenntnisse der Berliner Musikszene verfügen, bereit sind in Berlin die Rolle eines Co-Hosts zu übernehmen (keine organisatorische Verantwortung) und dem*der ostafrikanischen Künstler*in Zugang zur lokalen Community zu ermöglichen

3 Zeitraum

Aufenthalt in Berlin: 6 bis 8 Wochen im August und September 2025
Aufenthalt in Kampala: 6 bis 8 Wochen von Oktober bis Dezember 2025

Bewerber*innen sollten in beiden Zeiträumen überwiegend verfügbar sein, um sowohl die Erfahrungen als Resident*in in Kampala als auch jene als Co-Host in Berlin vollumfänglich auszuschöpfen. Die zeitliche Verfügbarkeit für den Aufenthalt in Kampala und während des Pop-Kultur Festivals in Berlin (letzte Augustwoche 2025) ist verpflichtend. Eine durchgängige Anwesenheit in Berlin und Betreuung des*der Künstler*in aus Kampala im August und September wird nicht erwartet. Die Co-Creation kann jedoch am besten realisiert werden, wenn Resident*innen sich Zeit zum Kennenlernen und gemeinsamen Erkunden nehmen. Die genauen Daten werden in Absprache zwischen den Kooperationspartner*innen und den ausgewählten Musiker*innen festgelegt.

4 Residenzort

Nyege Nyege ist das größte Musikfestival im ostafrikanischen Raum. Es präsentiert seit 2015 internationale Musiker*innen sowie Entwicklungen in der afrikanischen Underground-Musikszene. Neben dem Festival hostet Nyege Nyege ein Künstler*innen-Residenzprogramm mit Community-Studios, Workshops und Weiterbildungsangeboten in Kampala und Gula, Uganda sowie Dar-es-Salam, Tansania. Im Rahmen seines Residenzprogramms bietet Nyege Nyege eine sichere und kreative Umgebung für ostafrikanische Musiker*innen. Ein Teil der dort entstehenden Musik wird auf zwei eigenen Labels, Nyege Nyege Tapes und Hakuna Kulala, veröffentlicht. Als Initiative der Boutiq Foundation betreibt Nyege Nyege in Kawuku, einem grünen Vorort von Kampala, ein großes Residenzhaus. Das Haus liegt fünf Minuten vom Victoriasee entfernt und beherbergt zeitgleich bis zu zehn Musiker*innen. Es verfügt über eine große Küche zum gemeinsamen Kochen sowie zwei eigene Aufnahmestudios für Kollaborationen, Improvisationen und Experimente der Resident*innen.

Die Co-Creation-Residenz startet mit dem Aufenthalt eines*einer Künstler*in des Rosters von Nyege Nyege in Berlin und setzt sich in Kampala mit dem Aufenthalt des*der Berliner Künstler*in fort. Eine Live-Präsentation der gemeinsamen Produktion im Rahmen des Pop-Kultur Festivals in Berlin (letzte Augustwoche 2025) ist gewünscht. Pop-Kultur ist ein Festivalformat des Musicboards, das seit 2015 jährlich im Sommer in Berlin stattfindet. Eine gemeinsame Präsentation beim Nyege Nyege Festival ist ebenfalls möglich, die Residenz in Kampala findet jedoch nicht zwingend während des Festivals statt.

5 Leistungen

Das Musicboard übernimmt:

  • die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Visum, notwendige Impfungen sowie Arbeits- oder Proberaum
  • einen monatlichen Projektkostenzuschuss in Höhe von 500 Euro
  • einen Kinderzuschlag von 219,- € / Monat pro Kind und einen Zuschlag für eine mitreisende Betreuungsperson von 279,- € / Monat, sollte die Residenz mit Kind angetreten werden

6 Bewerbung

Folgende Informationen und Unterlagen sind auf Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:

  • Allgemeine Angaben zur Künstler*in
  • Künstlerisches Vorhaben & Motivation
    Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens im Rahmen der Residenz
  • Künstlerisches Profil
    Künstlerischer Lebenslauf und Presse-Informationen inklusive Auflistung von künstlerischen Meilensteinen wie Auftritte, Konzerte, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preise
  • drei Musikbeispiele
    einzureichen als mp3-Upload
  • Angaben zu Eigen-, Drittmitteln und anderen Förderungen
  • Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    aus dem der Wohnort Berlin hervorgeht
  • für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Scan des Passes und Aufenthaltstitels
    inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter selbstständiger Tätigkeit
  • Statistische Angaben und Erklärungen

Ein Ansichts-Muster des Online-Antragsformulars ist unter »Formulare und Vorlagen« verlinkt. Anträge können zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden.

Antragsteller*innen können sich pro Förderrunde auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen.

Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet bzw. berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.

7 Auswahlverfahren

Die Residenzen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert*innen und Kenner*innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2025 setzt sich die Jury für die Programme Stipendien und Residenzen wie folgt zusammen:

  • Aida Baghernejad
    freie Kulturjournalistin
  • Ebru »Ebow« Düzgün
    Künstlerin, Labelbetreiberin, Managerin, Veranstalterin
  • Ji-Hun Kim
    Chefredakteur Das Filter, freier Dozent, DJ, Musikproduzent
  • Misla Tesfamariam
    Artist Managerin, Labelbetreiberin
  • Peer Steinwald
    Senior Director Creative Services Germany bei Budde Music
  • Yeşim Duman
    Kuratorin, Moderatorin, DJ

Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.

8 Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Residenzen haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Wir bitten Sie, diese FAQ und die weiteren Infos auf dieser Webseite aufmerksam zu lesen, bevor Sie uns kontaktieren. Wir weisen zudem auf das kostenlose Angebot der Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin hin, das Kulturakteur*innen aller Sparten bei der Suche nach Förderung unterstützt sowie Tipps zur Antragstellung und einen Antragscheck bereitstellt.

Was heißt Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin?
Diese Residenz vergibt das Musicboard ausschließlich an Musiker*innen, die ihren Erstwohnsitz und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Nachzuweisen ist der Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin durch die entsprechende Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten). Die Nationalität der Musiker*innen spielt keine Rolle. Für antragstellende Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt aber, dass zusätzlich zur Berliner Meldebescheinigung auch eine Passkopie inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung in Berlin in allen Fällen amtlich nachgewiesen sein muss, Mietverträge und Ähnliches reichen als Nachweis nicht aus. Wir bitten von der Einreichung solcherlei Unterlagen mit sensiblen Personendaten abzusehen.
Ich habe als Künstler*in bereits einen anderen Antrag beim Musicboard gestellt. Kann ich mich dennoch für die Residenz bewerben?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Musiker*innen mehrfach gefördert werden, insofern das Vorhaben der Jury förderwürdig erscheint. Pro Förderrunde können sich Antragsteller*innen auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen. Es muss zwingend pro angegebenem Residenzort ein aussagekräftiges Motivationsschreiben verfasst werden. Anträge ohne Motivationsschreiben können nicht bearbeitet werden. Es ist ebenfalls möglich sich gleichzeitig für ein Stipendium und eine oder mehrere Residenzen zu bewerben. In diesem Fall sind ebenfalls separate Anträge einzureichen. In der Regel wird die Jury aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen innerhalb einer Förderrunde nur ein Vorhaben pro Künstler*in zur Förderung empfehlen.
Worauf sollte ich bei der Beschreibung des künstlerischen Vorhabens achten?
Im Antragsformular sollten Bewerber*innen im Abschnitt Projektvorhaben darlegen, wieso sie sich auf die Residenz bewerben und welches künstlerische Vorhaben oder welche Art von Kollaboration sie im Rahmen der Residenz umsetzen möchten. Zudem sollten sie spezifische und messbare Ziele formulieren, die durch die Residenz erreicht werden können. Aus den Angaben sollte hervorgehen, dass der*die Antragsteller*in sich mit dem künstlerischen und kulturellen Kontext und dem Profil des Residenzorts auseinandergesetzt hat. Darüber hinaus wird die Anbindung der Antragsstellenden in die Berliner Musik-Communities abgefragt, um die Eignung als Co-Host für den*die internationale*n Co-Creation-Partner*in einzuschätzen. Diese Informationen sind zwingend auf Englisch einzureichen, da sie bei positiver Juryempfehlung den Residenzpartner*innen übermittelt werden. Die Antragstexte dürfen gerne einfach geschrieben sein. Sie sollten vor allem alle wesentlichen Informationen enthalten.
Worauf sollte ich bei der Beschreibung meines künstlerischen Profils achten?
Im Abschnitt zum künstlerischen Profil können Antragsteller*innen in einem Fließtext ihren künstlerischen Werdegang darlegen. Zudem fragen wir im Antragsformular Meilensteile der künstlerischen Karriere als stichwortartige Auflistung von Auftritten, Konzerten, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preisen ab. Außerdem können Sie hier gerne freiwillig Angaben zu Ihrer sozialen Positionierung machen (z.B. zu Selbstbezeichnung, Gender, Behinderung, Alter, sexuelle Identität), wenn sie für Ihre künstlerische Identität und Arbeit eine Rolle spielt und Sie möchten, dass die Jury darüber Kenntnis erlangt. Diese Informationen sind zwingend auf Englisch einzureichen, da sie bei positiver Juryempfehlung den Residenzpartner*innen übermittelt werden. Die Antragstexte dürfen gerne einfach geschrieben sein. Sie sollten vor allem alle wesentlichen Informationen enthalten.
Welche Songs kann ich als Musikbeispiele einreichen, gehen auch Demos?
Es sollten drei Songs sein, die Sie und Ihre Kunst repräsentieren. Das müssen nicht zwingend die neuesten Songs sein, oder die, an denen man im Rahmen des beantragten Vorhabens arbeiten möchte. Demos können auch eingereicht werden. Je nach Qualität der Demos kann es sinnvoll sein, auch ein bis zwei ältere ausproduzierte Werke einzureichen.
Sind die Residenzen barrierefrei und/oder familienfreundlich?
Wir möchten unser Residenzprogramm zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestalten. In der Bewerbung können Sie im Textfeld »Zugänglichkeit« Angaben zu Ihren Zugangs- und Barrierefreiheits-Bedarfen machen, damit diese berücksichtigt werden können. Ob eine Residenz barrierearm ist oder auch in Begleitung von Familie angetreten werden kann, hängt sehr stark von den einzelnen Orten und individuellen Bedürfnissen der Antragsstellenden ab. Bei Fragen zur Barrierefreiheit und Familienfreundlichkeit der Residenz wenden Sie sich bitte vor Antragstellung für eine persönliche Beratung an: residencies@musicboard.berlin.de.
Wann genau ist die Antragsfrist?
Die Antragsfrist der Residenz ist am 17. März 2025 um 18:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden in ihrem User*innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint. Wir empfehlen genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen und den Antrag nicht zu kurzfristig zu stellen. Beim Upload sollte auf das richtige Format und die maximale Dateigröße geachtet werden. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, machen Sie bitte einen Screenshot, speichern einen Entwurf des Antrags (»Zwischenspeichern«) und benachrichtigen Sie uns umgehend per E-Mail an: residencies@musicboard.berlin.de.
Was sind die Auswahlkriterien der Jury?
Die Jury empfiehlt in erster Linie nach künstlerischer Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Vorhabens. Ein besonderer Fokus der Jury liegt auf den eingereichten Musikbeispielen. Neben diesen allgemeinen Kriterien spielen insbesondere bei der Vergabe von internationalen und Co-Creation-Residenzen transkulturelle Kriterien eine zentrale Rolle, z. B. ob Bewerber*innen sich mit dem Residenzort und dem kulturellen Kontext vertraut gemacht haben, ob es bereits persönliche oder professionelle Bezüge zur lokalen Musikkultur gibt oder ob Transkulturalität im Projektvorhaben der Antragssteller*innen reflektiert wird. Bei den Förderentscheidungen wird zudem darauf geachtet, die Diversität der Berliner Musikszene abzubilden. Das Musicboard und die berufene Jury legen großen Wert auf Diversität, Inklusion und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.
Wann werde ich über die Entscheidung der Jury informiert?
Mit der Bekanntgabe der Juryentscheidung ist etwa sechs bis acht Wochen nach Antragsfrist zu rechnen. Die Antragsteller*innen werden per E-Mail informiert. Zu- und Absagen werden gleichzeitig verschickt. Das Musicboard ist nicht verpflichtet die Entscheidung zu erläutern. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht.

Der aktuelle Antragszeitraum hat geendet. Informationen zum nächsten Call for Concepts werden voraussichtlich Anfang 2026 veröffentlicht.

Momentaufnahme im Rahmen des Nyege Nyege Festivals in Jinja, Uganda. Eine Musiker:in mit langen blauen Haaren und einem gelben Outfit performt auf einer Anhöhe. Im Hintergrund sind Tontechnik, ein diverses Publikum, Palmen und ein Flussufer abgebildet.
Uganda – Nyege Nyege Festival (Foto: Nyege Nyege)
Uganda – Nyege Nyege Festival (Foto: Nyege Nyege)
Uganda – Nyege Nyege Festival (Foto: Nyege Nyege)