Uckermark: Sternhagen Gut

Letzte Antragsfrist 17.3.2025, 18:00 Uhr

KONTAKT
Maureen Noe, Zoe Stroebel-Haft

residencies@musicboard.berlin.de
T +49 (0)30 221 84 89 70
Sprechzeiten: Di & Do 10–12 Uhr, Mi 16–18 Uhr

1 überblick

Streifzüge über uckermärkische Felder, herbstliche Apfelernte, kreativer Rückzug: Lass die Stadt hinter dir, um dich mit Ruhe und Konzentration ganz deiner Musik zu widmen.

Das Musicboard vergibt eine dreiwöchige Inlandsresidenz auf Sternhagen Gut in der Uckermark an eine*n Berliner Solomusiker*in aus dem elektronischen oder elektroakustischen Bereich. Sternhagen Gut ist ein idealer Rückzugsort für Musiker*innen. Die Residenz eignet sich, um fokussiert und in Ruhe zu arbeiten, schreiben und komponieren. Es besteht die Möglichkeit, produziertes Material im einfachen, hauseigenen Tonstudio weiterzuentwickeln. In der Umsetzung des Projekts wird der*die Musicboard-Resident*in vor Ort durch ein Mentoring von Gudrun Gut unterstützt.

Das Residenzprogramm des Musicboards soll zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestaltet sein. Bei Fragen zur Barrierefreiheit und Familienfreundlichkeit dieser Residenz wenden Sie sich gerne vor Antragstellung an: residencies@musicboard.berlin.de.

2 Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Solomusiker*innen mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin, die bei Antragsstellung und für die gesamte Dauer der Residenz amtlich mit ihrem Erstwohnsitz in Berlin gemeldet sind
  • Solomusiker*innen, die über eigenes Musikmaterial verfügen und professionell arbeiten. Kriterien der Vergabe sind künstlerische Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Projektvorhabens in Bezug auf die künstlerische und professionelle Entwicklung des*der Künstler*in.
  • Solomusiker*innen aus dem elektronischen oder elektroakustischen Bereich, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten
  • Solomusiker*innen, die über ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative verfügen
  • Solomusiker*innen, die ihre eigene soziale Positionierung machtkritisch und antidiskriminierend reflektieren

Musiker*innen, die Staatsangehörige eines Nicht-EU-Landes sind, können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk des Landesamts für Einwanderung enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.

3 zeitraum

Es wird eine Residenz mit einer Dauer von drei Wochen vom 22. September bis 13. Oktober 2025 angeboten. Der Residenzzeitraum ist festgelegt, er kann nicht verkürzt oder verschoben werden.

4 Residenzort

Etwa 100 km nordöstlich von Berlin liegt Sternhagen Gut in der malerischen Uckermark. Die Residenz ist in einem ehemaligen Gutshaus auf einem Hof gelegen, der von den Berliner Musiker*innen Gudrun Gut und Thomas Fehlmann bewohnt ist und immer wieder als Arbeits- und Inspirationsort für Musiker*innen dient. Der große Garten und der angeschlossene verwilderte Park bieten einen ruhigen Residenzort inmitten der Natur zur Apfelerntezeit im Herbst.

Der*die Resident*in lebt und arbeitet in der Turmwohnung des Hauses. In den Wohnräumen ist ein Tech-Tisch vorhanden, der nach Absprache mit kleinem Mischpult und Boxen (Yamaha NS-10 und Yamaha HS5) ausgerüstet werden kann und Platz bietet, die eigenen Instrumente einzurichten. Es besteht zudem die Möglichkeit, die frisch entwickelten Arbeiten nach Absprache im hauseigenen, einfachen Tonstudio mit anderen Instrumenten weiterzuführen oder zu mischen. Vor Ort sind gegebenenfalls weitere Gäste im Haus anwesend. Während der Residenz ist Gudrun Gut Ansprechpartnerin und unterstützt die Künstler*innen im Rahmen eines individuellen Mentorings bei der Entwicklung der künstlerischen Projekte.

Es sind Fahrräder vorhanden, um die weitläufige Gegend, die nahegelegenen Seen, das Naturschutzgebiet und die Wälder zu erkunden oder im Nachbarort einzukaufen. Um die Anreise und Verpflegung kümmern sich der*die Resident*in selbst, die Wohnung verfügt über eine voll ausgestattete Küche. Ein Auto ist empfehlenswert, aber nicht zwingend notwendig.

5 Leistungen

Das Musicboard übernimmt:

  • die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, drei Tage Studionutzung und zehn Stunden Mentoring
  • ein wöchentliches Stipendium in Höhe von 250 Euro
  • einen einmaligen Projektkostenzuschuss in Höhe von 500 Euro

6 bewerbung

Folgende Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:

  • Allgemeine Angaben zur Künstler*in
  • Künstlerisches Vorhaben & Motivation
    Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens im Rahmen der Residenz
  • Künstlerisches Profil
    Künstlerischer Lebenslauf und Presse-Informationen inklusive Auflistung von künstlerischen Meilensteinen wie Auftritte, Konzerte, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preise
  • drei Musikbeispiele
    einzureichen als mp3-Upload
  • Angaben zu Eigen-, Drittmitteln und anderen Förderungen
  • Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    aus dem der Wohnort Berlin hervorgeht
  • für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Scan des Passes und Aufenthaltstitels
    inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter selbstständiger Tätigkeit
  • Statistische Angaben und Erklärungen

Ein Ansichts-Muster des Online-Antragsformulars ist unter »Formulare und Vorlagen« verlinkt. Anträge können zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden.

Antragsteller*innen können sich pro Förderrunde auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen.

Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet bzw. berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.

7 Auswahlverfahren

Die Residenzen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert*innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2025 setzt sich die Jury für das Programm Stipendien & Residenzen wie folgt zusammen:

  • Aida Baghernejad
    freie Kulturjournalistin
  • Ebru »Ebow« Düzgün
    Künstlerin, Labelbetreiberin, Managerin, Veranstalterin
  • Ji-Hun Kim
    Chefredakteur Das Filter, freier Dozent, DJ, Musikproduzent
  • Misla Tesfamariam
    Artist Managerin, Labelbetreiberin
  • Peer Steinwald
    Senior Director Creative Services Germany bei Budde Music
  • Yeşim Duman
    Kuratorin, Moderatorin, DJ

Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.

8 Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Residenzen haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Wir bitten Sie, diese FAQ und die weiteren Infos auf dieser Webseite aufmerksam zu lesen, bevor Sie uns kontaktieren. Wir weisen zudem auf das kostenlose Angebot der Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin hin, das Kulturakteur*innen aller Sparten bei der Suche nach Förderung unterstützt sowie Tipps zur Antragstellung bereitstellt und einen Antragscheck anbietet.

Was heißt Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin?
Diese Residenz vergibt das Musicboard ausschließlich an Musiker*innen, die ihren Erstwohnsitz und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Nachzuweisen ist der Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin durch die entsprechende Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten). Die Nationalität der Musiker*innen spielt keine Rolle. Für antragstellende Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt aber, dass zusätzlich zur Berliner Meldebescheinigung auch eine Passkopie inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung in Berlin in allen Fällen amtlich nachgewiesen sein muss, Mietverträge und Ähnliches reichen als Nachweis nicht aus. Wir bitten von der Einreichung solcherlei Unterlagen mit sensiblen Personendaten abzusehen.
Ich habe als Künstler*in bereits einen anderen Antrag beim Musicboard gestellt. Kann ich mich dennoch für die Residenz bewerben?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Musiker*innen mehrfach gefördert werden, insofern das Vorhaben der Jury förderwürdig erscheint. Pro Förderrunde können sich Antragsteller*innen auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen. Es ist ebenfalls möglich, sich gleichzeitig für ein Stipendium und eine oder mehrere Residenzen zu bewerben. In diesem Fall sind ebenfalls separate Anträge einzureichen. In der Regel wird die Jury aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen innerhalb einer Förderrunde nur ein Vorhaben pro Künstler*in zur Förderung empfehlen.
Worauf sollte ich bei der Beschreibung des künstlerischen Vorhabens achten?
Im Antragsformular sollten Bewerber*innen im Abschnitt Projektvorhaben darlegen, wieso sie sich auf die Residenz bewerben und welches künstlerische Vorhaben oder welche Art von Kollaboration sie im Rahmen der Residenz umsetzen möchten. Zudem sollten sie spezifische und messbare Ziele formulieren, die durch die Residenz erreicht werden können. Die Antragstexte dürfen gerne einfach geschrieben sein. Sie sollten vor allem alle wesentlichen Informationen enthalten.
Worauf sollte ich bei der Beschreibung meines künstlerischen Profils achten?
Im Abschnitt zum künstlerischen Profil können Antragsteller*innen in einem Fließtext ihren künstlerischen Werdegang darlegen. Zudem fragen wir im Antragsformular Meilensteile der künstlerischen Karriere als stichwortartige Auflistung von Auftritten, Konzerten, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preisen ab. Außerdem können Sie hier gerne freiwillig Angaben zu Ihrer sozialen Positionierung machen (z.B. zu Selbstbezeichnung, Gender, Behinderung, Alter, sexuelle Identität), wenn sie für Ihre künstlerische Identität und Arbeit eine Rolle spielt und Sie möchten, dass die Jury darüber Kenntnis erlangt. Die Antragstexte dürfen gerne einfach geschrieben sein. Sie sollten vor allem alle wesentlichen Informationen enthalten.
Welche Songs kann ich als Musikbeispiele einreichen, gehen auch Demos?
Es sollten drei Songs sein, die Sie und Ihre Kunst repräsentieren. Das müssen nicht zwingend die neuesten Songs sein, oder die, an denen man im Rahmen des beantragten Vorhabens arbeiten möchte. Demos können auch eingereicht werden. Je nach Qualität der Demos kann es sinnvoll sein, auch ein bis zwei ältere ausproduzierte Werke einzureichen.
Sind die Residenzen barrierefrei und/oder familienfreundlich?
Wir möchten unser Residenzprogramm zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestalten. In der Bewerbung können Sie im Textfeld »Zugänglichkeit« Angaben zu Ihren Zugangs- und Barrierefreiheits-Bedarfen machen, damit diese berücksichtigt werden können. Ob eine Residenz barrierearm ist oder auch in Begleitung von Familie angetreten werden kann, hängt sehr stark von den einzelnen Orten und individuellen Bedürfnissen der Antragsstellenden ab. Das Apartment ist nicht barrierefrei für Rollstuhlnutzer*innen zugänglich. Bei Fragen zur Barrierefreiheit und Familienfreundlichkeit der Residenz wenden Sie sich bitte vor Antragstellung für eine persönliche Beratung an: residencies@musicboard.berlin.de.
Wann genau ist die Antragsfrist?
Die Antragsfrist der Residenz ist am 17. März 2025 um 18:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden in ihrem User*innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint. Wir empfehlen genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen und den Antrag nicht zu kurzfristig zu stellen. Beim Upload sollte auf das richtige Format und die maximale Dateigröße geachtet werden. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, machen Sie bitte einen Screenshot, speichern einen Entwurf des Antrags (»Zwischenspeichern«) und benachrichtigen Sie uns umgehend per E-Mail an: residencies@musicboard.berlin.de.
Was sind die Auswahlkriterien der Jury?
Die Jury empfiehlt in erster Linie nach künstlerischer Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Vorhabens. Ein besonderer Fokus der Jury liegt auf den eingereichten Musikbeispielen. Neben diesen allgemeinen Kriterien spielen insbesondere bei der Vergabe von internationalen und Co-Creation-Residenzen transkulturelle Kriterien eine zentrale Rolle, z. B. ob Bewerber*innen sich mit dem Residenzort und dem kulturellen Kontext vertraut gemacht haben, ob es bereits persönliche oder professionelle Bezüge zur lokalen Musikkultur gibt oder ob Transkulturalität im Projektvorhaben der Antragssteller*innen reflektiert wird. Bei den Förderentscheidungen wird zudem darauf geachtet die Diversität der Berliner Musikszene abzubilden. Das Musicboard und die berufene Jury legen großen Wert auf Diversität, Inklusion und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.
Wann werde ich über die Entscheidung der Jury informiert?
Mit der Bekanntgabe der Juryentscheidung ist etwa sechs bis acht Wochen nach Antragsfrist zu rechnen. Die Antragsteller*innen werden per E-Mail informiert. Zu- und Absagen werden gleichzeitig verschickt. Das Musicboard ist nicht verpflichtet die Entscheidung zu erläutern. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht.

Der aktuelle Antragszeitraum hat geendet. Informationen zum nächsten Call for Concepts werden voraussichtlich Anfang 2026 veröffentlicht.

 

Sternhagen Gut (Foto: Thomas Fehlmann)
Sternhagen Gut (Foto: Thomas Fehlmann)
Sternhagen Gut – Turmwohnung (Foto: Thomas Fehlmann)
Sternhagen Gut – Turmwohnung (Foto: Thomas Fehlmann)