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Co-Creation Residenz: Tel Aviv / Berlin

Letzte Antragsfrist 1.3.2023

KONTAKT
Maureen Noe

maureen.noe@musicboard.berlin.de
T +49 (0)30 221 84 89 88

1 Überblick

Zwei bis vier Musiker:innen, eine Kollaboration: Die Co-Creation Residenz Tel Aviv-Berlin ermöglicht künstlerische Zusammenarbeit und ein transkulturelles Miteinander über gut 4.000 km und zwei Kontinente hinweg. Klingt gut? Einfach weiterlesen!

Im Rahmen des Pop-Kultur Festivals und in Kooperation mit Jonathan Lipitz, Betreiber des Kuli Alma Clubs in Tel Aviv, vergibt das Musicboard Berlin eine Co-Creation Residenz an in Berlin und in Tel Aviv, Israel lebende Solomusiker:innen oder Duos. Sie richtet sich an Künstler:innen aller Sparten der Popmusik, das heißt aller Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.

Über das Musicboard können sich Berliner Musiker:innen für einen vierwöchigen Aufenthalt in Tel Aviv bewerben. Über den Partner in Tel Aviv wird ein:e in Israel lebende Musiker:in oder Duo für einen vierwöchigen Aufenthalt in Berlin ausgewählt. Beide Künstler:innen werden bei der Auswahl des:der jeweiligen künstlerischen Partner:in konsultiert.

Ziel der Co-Creation Residenz ist es, außergewöhnliche Kollaborationen und einen langfristigen künstlerischen und kulturellen Austausch zwischen in Israel und in Berlin lebenden Musiker:innen zu fördern. Neben der gewünschten künstlerischen Zusammenarbeit stehen die Resident:innen ihre:n Partner:innen als Bezugs- und Ansprechperson zur Seite und ermöglichen ihnen den Zugang zu Kreativszenen und künstlerischen Netzwerken vor Ort.

Das Residenzprogramm des Musicboard soll zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestaltet sein. Bei besonderen Bedürfnissen oder Fragen zur Barrierefreiheit dieser Residenz wenden Sie sich bitte gerne vor Antragstellung an Maureen Noe: maureen.noe@musicboard.berlin.de.

2 Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Solomusiker:innen oder Duos mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin
  • Musiker:innen aller Genres der Popmusik, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten und professionell arbeiten
  • Musiker:innen, die über ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative verfügen
  • Musiker:innen, die aufgeschlossen sind für transkulturellen Austausch und Kollaborationen
  • Musiker:innen, die ihre eigene soziale Positionierung machtkritisch und antidiskriminierend reflektieren. Vorkenntnisse zu Themen wie Whitewashing, White Saviorism oder kulturelle Aneignung sind wünschenswert. Bewerber:innen sollten die Bereitschaft mitbringen, sich entsprechendes Wissen in einem verpflichtenden machtkritischen Basis-Workshop anzueignen.
  • Musiker:innen, die über gute Kenntnisse der Berliner Musikszene verfügen, bereit sind in Berlin die Rolle des Co-Hosts zu übernehmen (keine organisatorische Verantwortung) und dem:der Künstler:in aus Israel Zugang zur lokalen Community zu ermöglichen
  • Musiker:innen, die eine gültige Impfung gegen SARS-CoV-2 vorweisen können

3 Zeitraum

Aufenthalt in Berlin: 4 Wochen im August 2023
Aufenthalt in Tel Aviv: 4 Wochen im September 2023

Bewerber:innen sollten in beiden Zeiträumen überwiegend verfügbar sein, um sowohl die Erfahrungen als Resident:in in Tel Aviv als auch jene als Host in Berlin vollumfänglich auszuschöpfen. Die zeitliche Verfügbarkeit für den Aufenthalt in Tel Aviv und während des Pop-Kultur Festivals in Berlin (30.08. – 01.09.2023) ist verpflichtend. Eine durchgängige Anwesenheit in Berlin mit vierwöchiger Betreuung der Künstler:innen aus Tel Aviv im August wird nicht erwartet. Der Aspekt der Co-Creation kann jedoch am besten realisiert werden, wenn Resident:innen sich Zeit zum Kennenlernen und gemeinsamen Erkunden nehmen.

4 Residenzort

Der gastgebende Projektpartner in Tel Aviv ist Jonathan Lipitz, Betreiber des Kuli Alma Clubs und Promoter bei Yellow Brick Productions. Yellow Brick wurde 2013 gegründet und bringt genreübergreifende Musikacts aus der ganzen Welt nach Tel Aviv – von den kleinen Veranstaltungsorten bis hin in die großen Arenen der Stadt. Kuli Alma Club ist eine auf Musik und Kunst fokussierte Institution des Nachtlebens im kreativen Zentrum von Süd-Tel Aviv. Seit seiner Eröffnung im März 2014, konzentriert sich Kuli Alma auf außergewöhnliche Inhalte und präsentiert eine breite Palette etablierter und aufstrebender lokaler und internationaler Acts. Der Club wird von einem Kollektiv aus Tel Aviver DJs, Künstler:innen und Partygänger:innen betrieben und ist tief in der lokalen Kreativszene von Tel Aviv verwurzelt.

Die kollaborative Residenz startet mit dem Aufenthalt der Künstler:innen aus Israel in Berlin und setzt sich in Tel Aviv mit dem Aufenthalt der Berliner Künstler:innen fort. Während beider Residenzaufenthalte arbeiten die ausgewählten Künstler:innen kollaborativ zusammen und werden mit der lokalen Community vernetzt. Ihnen steht in beiden Städten ein Arbeitsraum zur Verfügung, in dem gemeinsam künstlerisches Material entwickelt werden kann.

Eine Live-Präsentation der gemeinsamen Produktion im Rahmen des Pop-Kultur Festivals in Berlin (30.8. – 1.9.2023) und im Kuli Alma Club in Tel Aviv ist gewünscht. Pop-Kultur ist ein Festivalformat des Musicboard, das seit 2015 jährlich im Sommer in Berlin stattfindet.

5 Leistungen

Das Musicboard übernimmt:

  • die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung sowie Arbeits- oder Proberaum
  • einen einmaligen Projektkostenzuschuss in Höhe von 500 Euro

6 Bewerbung

Folgende Informationen und Unterlagen sind auf Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • künstlerisches Vorhaben & Motivation
    Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens im Rahmen der Residenz
  • künstlerischer Lebenslauf
    inklusive Auflistung von künstlerischen Meilensteinen wie Auftritte, Konzerte, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preise
  • drei Musikbeispiele
    einzureichen als mp3-Upload
  • Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    aus dem der Wohnort Berlin hervorgeht
  • für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Passkopie
    inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit

Antragsteller:innen können sich pro Förderrunde auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen.

Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet bzw. berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.

7 Auswahlverfahren

Die Residenzen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert:innen und Kenner:innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2023 setzt sich die Jury für das Programm Stipendien & Residenzen wie folgt zusammen:

  • Aida Baghernejad
    freie Kulturjournalistin
  • Ji-Hun Kim
    Chefredakteur Das Filter, freier Dozent, DJ, Musikproduzent
  • Katja Lucker
    Geschäftsführerin Musicboard Berlin GmbH
  • Thien Nguyen
    Labelbetreiber, DJ, Musik- und Filmproduzent
  • Pamela Owusu-Brenyah
    A&R, Musikberaterin und Kuratorin Pop-Kultur Festival
  • Misla Tesfamariam
    Artist Managerin, Labelbetreiberin

Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.

Aufgrund der dynamischen Covid-19-Lage behält sich das Musicboard vor, die Residenzen unter Vorbehalt zu vergeben und die Bedingungen einer Residenz in Rücksprache mit den Bewerber:innen gegebenenfalls anzupassen oder digital durchzuführen.

8 Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Residenzen haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Wir bitten Sie, diese FAQs und die weiteren Infos auf dieser Webseite aufmerksam zu lesen, bevor Sie uns kontaktieren. Wir weisen zudem auf das kostenlose Angebot der Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin hin, das Kulturakteur:innen aller Sparten bei der Suche nach Förderung unterstützt sowie Tipps zur Antragstellung und einen Antragscheck bereitstellt.

Was heißt Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin?
Residenzen vergibt das Musicboard ausschließlich an Musiker:innen, die ihren Wohnort und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Nachzuweisen ist der Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin durch die entsprechende Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten). Die Nationalität der Musiker:innen spielt keine Rolle. Für antragstellende Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt aber, dass zusätzlich zur Berliner Meldebescheinigung auch eine Passkopie inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter Tätigkeit einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung in Berlin in allen Fällen amtlich nachgewiesen sein muss, Mietverträge und Ähnliches reichen als Nachweis nicht aus. Wir bitten von der Einreichung solcherlei Unterlagen mit sensiblen Personendaten abzusehen.
Ich habe als Künstler:in bereits einen anderen Antrag beim Musicboard gestellt. Kann ich mich dennoch für die Residenz bewerben?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Musiker:innen mehrfach gefördert werden, insofern das Vorhaben der Jury förderwürdig erscheint. Pro Förderrunde können sich Antragsteller:innen auf mehr als eine Residenz bewerben. In diesem Fall sind separate Anträge einzureichen. Es ist ebenfalls möglich sich gleichzeitig für ein Stipendium und eine oder mehrere Residenzen zu bewerben. In diesem Fall sind ebenfalls separate Anträge einzureichen. In der Regel wird die Jury aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen innerhalb einer Förderrunde nur ein Vorhaben pro Künstler:in zur Förderung empfehlen.
Wie muss mein Motivationsschreiben gestaltet sein?
Die Motivation wird seit 2023 über entsprechende Felder im Antragsformular abgefragt. Im Antragsformular müssen Bewerber:innen unter anderem darlegen, wieso sie sich auf eine Residenz bewerben und welches künstlerische Vorhaben oder welche Art von Kollaboration sie im Rahmen der Residenz umsetzen möchten. Aus den Angaben sollte hervorgehen, dass der:die Antragsteller:in sich mit dem künstlerischen und kulturellen Kontext und dem Profil des Residenzorts auseinandergesetzt hat. Zudem wird abgefragt, was sie von einer Förderung für die eigene künstlerische und professionelle Entwicklung erwarten. Diese Informationen sind bei Auslandsresidenzen zwingend auf Englisch einzureichen, da sie den Residenzpartner:innen im Ausland bei positiver Juryempfehlung übermittelt werden.
Wie muss mein künstlerischer Lebenslauf gestaltet sein?
Im künstlerischen Lebenslauf können Antragsteller:innen ihren künstlerischen Werdegang darlegen. Zudem fragen wir im Antragsformular Meilensteile der künstlerischen Karriere als stichwortartige Auflistung von Auftritten, Konzerten, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Residenzaufenthalten, Auszeichnungen und Preisen ab. Sie können hier gerne freiwillig Angaben zu Ihrer sozialen Positionierung machen (z.B. Selbstbezeichnung, Gender, Behinderung, Alter, sexuelle Identität), wenn sie für Ihre künstlerische Identität und Ihre Arbeit eine Rolle spielt und Sie möchten, dass die Jury und Residenzpartner:innen darüber Kenntnis erlangen. Diese Informationen sind bei Auslandsresidenzen zwingend auf Englisch einzureichen, da sie den Residenzpartner:innen im Ausland bei positiver Juryempfehlung übermittelt werden.
Welche Songs kann ich als Musikbeispiele einreichen, gehen auch Demos?
Es sollten drei Songs sein, die Sie und Ihre Kunst repräsentieren. Das müssen nicht zwingend die neuesten Songs sein, oder die, an denen man im Rahmen des beantragten Vorhabens arbeiten möchte. Demos können auch eingereicht werden. Je nach Qualität der Demos kann es sinnvoll sein, auch ein bis zwei ältere ausproduzierte Werke einzureichen.
Sind die Residenzen barrierefrei und/oder familien-freundlich?
Wir möchten unser Residenzprogramm zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestalten. Ob eine Residenz barrierearm ist oder auch in Begleitung von Familie angetreten werden kann, hängt sehr von den einzelnen Orten und den individuellen Bedürfnissen der Antragsstellenden ab. Bei besonderen Bedürfnissen oder Fragen zur Barrierefreiheit der Residenz wenden Sie sich bitte gerne vor Antragstellung für eine persönliche Beratung an Maureen Noe: maureen.noe@musicboard.berlin.de.
Wann genau ist die Antragsfrist?
Die Antragsfrist der Residenz ist am 1. März 2023 um 18:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden in ihrem User:innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint. Wir empfehlen genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen und den Antrag nicht kurz vor knapp zu stellen. Die Upload Geschwindigkeit unseres Servers kann sich aufgrund erhöhten Traffics verlangsamen. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, machen Sie bitte einenn Screenshot, speichern einen Entwurf des Antrags (»Zwischenspeichern«) und benachrichtigen Sie uns umgehend per E-Mail an: maureen.noe@musicboard.berlin.de
Was sind die Auswahlkriterien der Jury?
Die Jury empfiehlt in erster Linie nach künstlerischer Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Vorhabens. Ein besonderer Fokus der Jury liegt auf den eingereichten Musikbeispielen. Neben diesen allgemeinen Kriterien spielen insbesondere bei der Vergabe von internationalen und Co-Creation-Residenzen transkulturelle Kriterien eine zentrale Rolle, z.B. ob Bewerber:innen sich mit dem Residenzort und dem kulturellen Kontext vertraut gemacht haben, ob es bereits persönliche oder professionelle Bezüge zur lokalen Musikkultur gibt oder ob Transkulturalität im Projektvorhaben der Antragssteller:innen reflektiert wird. Bei den Förderentscheidungen wird zudem darauf geachtet die Diversität der Berliner Musikszene abzubilden. Das Musicboard und die berufene Jury legen großen Wert auf Diversität, Inklusion und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.
Wann werde ich über die Entscheidung der Jury informiert?
Mit der Bekanntgabe der Juryentscheidung ist etwa 4 bis 6 Wochen nach Antragsfrist zu rechnen. Die Antragsteller:innen werden per E-Mail informiert. Zu- und Absagen werden gleichzeitig verschickt. Das Musicboard ist nicht verpflichtet die Entscheidung zu erläutern. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht.

Der Antragszeitraum für das Jahr 2023 hat geendet. Die nächste Antragsfrist ist voraussichtlich am 1.3.2024.

Das Foto zeigt eine Ansicht des Stadtbezirks Yafo von Tel Aviv. Auf der rechten Seite ist im Hintergrund die Skyline der Innenstadt von Tel Aviv zu sehen. Im Mittelpunkt des Fotos steht eine Moschee, die wenige Meter vom Meer entfernt ist. Über dem Meer geht die Sonne unter.
Tel Aviv – Yafo (Foto: Istanbul Ghetto Club)
Das Foto zeigt eine Konzertszene im Club Kuli Alma in Tel Aviv. Von der Decke hängt eine glitzerne Disokugel, vor vollem Zuschauer:innenraum performt ein Mann mit Gitarre.
Tel Aviv – Kuli Alma (Foto: Ben Palhov)