STIPENDIUM

Nächste Antragsfrist 17.3.2025, 18:00 Uhr

KONTAKT
Maureen Noe

maureen.noe@musicboard.berlin.de
T +49 (0)30 221 84 89 88

1 Zweck der Förderung

Mit den Stipendien fördert das Musicboard Berliner Popmusiker*innen und Bands, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten und sich mit einem zeitlich begrenzten musikalischen Vorhaben künstlerisch weiterentwickeln und professionalisieren möchten. Durch diese direkte Musiker*innenförderung sollen insbesondere der Berliner Nachwuchs und die Innovationskraft der Berliner Musiker*innen im Bereich der Popmusik gewürdigt werden.

Die Musicboard-Stipendien werden in Kombination mit dem Mentoring- und Coaching-Programm PLUS vergeben. Das in Kooperation mit dem Music Pool Berlin entwickelte Stipendium PLUS ermöglicht allen ausgewählten Musiker*innen zusätzlich zur finanziellen Unterstützung durch das Stipendium ein individuelles Coaching und Mentoring, das sie über mehrere Monate in ihrem geförderten Vorhaben und dem Ausbau ihrer Karriere unterstützt. Zudem werden durch Community-Events Möglichkeiten für Kollaborationen, Wissensaustausch und nachhaltige Verbindungen der Musiker*innen untereinander geschaffen.

2 Voraussetzungen

Das Programm Stipendien fördert ausschließlich:

  • Musiker*innen und Bands mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin, die bei Antragsstellung und für die gesamte Dauer des Stipendiums amtlich mit ihrem Erstwohnsitz in Berlin gemeldet sind. Bei Bands sollen die Mehrzahl der Band-Mitglieder in Berlin leben und arbeiten.
  • Musiker*innen, die über eigenes Musikmaterial verfügen und professionell arbeiten. Kriterien der Vergabe sind künstlerische Qualität der Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten Projektvorhabens in Bezug auf die künstlerische und professionelle Entwicklung des*der Künstler*in oder Band.
  • Musiker*innen aller Genres der Popmusik. Unter Popmusik versteht das Musicboard dabei alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.

Musiker*innen, die Staatsangehörige eines Nicht-EU-Landes sind, können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk des Landesamts für Einwanderung enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Musiker*innen und Bands, die zeitgleich durch ein Stipendium der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert sind
  • Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter*innen der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt oder der Musicboard Berlin GmbH und deren Angehörige

3 Bewerbung

Folgende Informationen und Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:

  • Allgemeine Angaben zu Künstler*in oder Band
  • Projektvorhaben
    Darstellung und Begründung des geplanten Vorhabens und der professionallen Ziele im Rahmen des Stipendiums sowie Beschreibung der Projektpartner*innen, Zielgruppen und Promotion- und Marketingaktivitäten
  • Künstlerisches Profil
    Künstlerischer Lebenslauf und Presse-Informationen inklusive Auflistung von künstlerischen Meilensteinen wie Auftritte, Konzerte, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preise
  • Stipendium PLUS
    Beschreibung der Motivation für die Teilnahme am Mentoring- und Coaching Programm Stipendium PLUS
  • Kostenaufstellung
    aus der die Höhe der beantragten Förderung hervorgeht
  • Angaben zu Eigen-, Drittmitteln und anderen Förderungen
  • Drei Musikbeispiele
    einzureichen als mp3-Upload
  • Scan der Meldebestätigung oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    aus dem der Wohnort Berlin hervorgeht, bei Bands ist der Nachweis des antragstellenden Bandmitglieds ausreichend
  • für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern: Scan des Passes und Aufenthaltstitels
    inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter selbstständiger Tätigkeit, bei Bands ist der Nachweis des antragstellenden Bandmitglieds ausreichend
  • Statistische Angaben und Erklärungen

Ein Ansichts-Muster des Online-Antragsformulars ist unter Formulare und Vorlagen verlinkt. Anträge können zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet und berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.

4 Auswahlverfahren

Die Stipendien werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert*innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2025 setzt sich die Jury für die Programme Stipendien und Residenzen wie folgt zusammen:

  • Aida Baghernejad
    freie Kulturjournalistin
  • Ebru »Ebow« Düzgün
    Künstlerin, Labelbetreiberin, Managerin, Veranstalterin
  • Ji-Hun Kim
    Chefredakteur Das Filter, freier Dozent, DJ, Musikproduzent
  • Misla Tesfamariam
    Artist Managerin, Labelbetreiberin
  • Peer Steinwald
    Senior Director Creative Services Germany bei Budde Music
  • Yeşim Duman
    Kuratorin, Moderatorin, DJ

Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.

5 Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Stipendien haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Wir bitten Sie, diese FAQ und die weiteren Infos auf dieser Webseite aufmerksam zu lesen, bevor Sie uns kontaktieren. Für allgemeine Tipps zur Antragstellung und einen Antragscheck weisen wir auf das kostenlose Angebot Kulturförderberatung von Kreativ Kultur Berlin hin, das Kulturakteur*innen aller Sparten bei der Suche nach Förderung unterstützt sowie Tipps zur Antragstellung und einen Antragscheck bereitstellt.

Für welche künstlerische Vorhaben kann ich beim Musicboard ein Stipendium beantragen?
Die Stipendien des Musicboards unterstützen Berliner Musiker*innen und Bands im Bereich der Popmusik dabei, ein selbst gesetztes Vorhaben zu realisieren. Sie dienen der individuellen künstlerischen Entwicklung und Karriere, weshalb im Grunde jegliche Vorhaben eingereicht werden können, die das künstlerische und professionelle Wachstum fördern. Dazu zählen sowohl Album- und Videoproduktionen, Promotion- und Marketingmaßnahmen, Songwriting-Phasen, künstlerische Recherche, die Entwicklung künstlerischer Kollaborationen und Koproduktionen, die Realisierung von einzelnen Promo-Auftritten oder die Anschaffung von Equipment oder Instrumenten. Die Deckung von im Vorhaben anfallenden Lebenshaltungskosten ist ebenfalls möglich, wenn durch die Arbeit am Vorhaben anderes Einkommen, zum Beispiel aus Konzerten, entfällt. Wichtig: Das Vorhaben muss zwingend im Jahr der Förderung stattfinden. Für reine Tournee-Vorhaben verweisen wir Antragsstellende auf die Supporttouförderung des Musicboards (Förderung für Support-Acts) und die Internationale Tourförderung der Initiative Musik (Förderung von Main Acts).
Welche Summe kann ich beantragen?
Die Höhe eines Musicboard Projektstipendiums ist nicht immer gleich und wird je nach Antrag und allgemeiner Antragslage von der Jury festgelegt. Das Musicboard empfiehlt, dass sich die beantragte Fördersumme im Rahmen von 5.000 bis 10.000 Euro bewegt. Das Projektstipendium kann nicht pauschal beantragt werden, sondern muss mit den tatsächlich anfallenden Kosten kalkuliert werden. Die einzelnen Positionen können im digitalen Antragsformular ganz einfach aufgelistet werden. Die Jury lehnt eine interessante Bewerbung in der Regel nicht ab, wenn die Antragssumme zu hoch ist, sondern kürzt in diesem Fall auf die Summe, die dem Musicboard zur Verfügung steht.
Ich habe als Künstler*in bereits einen anderen Antrag beim Musicboard gestellt. Kann ich mich dennoch für ein Stipendium bewerben?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Musiker*innen mehrfach und auch in Folge gefördert werden, insofern das Vorhaben der Jury förderwürdig erscheint. Es ist demnach möglich, sich in einer Förderrunde gleichzeitig für eine oder mehrere Residenzen und ein Stipendium zu bewerben. Pro Bewerbung ist ein Antrag einzureichen. Die Jury wird alle Anträge sichten und wird aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen in der Regel entweder ein Stipendium oder eine Residenz empfehlen.
Was heißt Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin?
Mit seinen Stipendien fördert das Musicboard ausschließlich Musiker*innen und Bands, die ihren Erstwohnsitz und Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Das meint im Fall von Bands, dass der überwiegende Teil ihrer Mitglieder in Berlin leben und hier ihren beruflichen Mittelpunkt haben. Nachzuweisen ist der Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin von Solo-Acts durch die entsprechende Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten) sowie von Bands durch die Meldebescheinigung oder Personalausweiskopie (beide Ausweisseiten) des antragstellenden Bandmitglieds. Die Nationalität der Musiker*innen spielt in beiden Fällen keine Rolle. Für antragstellende Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt aber, dass zusätzlich zur Berliner Meldebescheinigung auch eine Passkopie inklusive der Blätter zu Aufenthaltstitel, Aufenthaltsdauer und erlaubter selbstständiger Tätigkeit einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldung in Berlin in allen Fällen amtlich nachgewiesen sein muss, Mietverträge und Ähnliches reichen als Nachweis nicht aus. Wir bitten von der Einreichung solcherlei Unterlagen mit sensiblen Personendaten abzusehen.
Worauf sollte ich bei der Beschreibung des Vorhabens und meines künstlerischen Profils achten?
Im Antragsformular sollten Bewerber*innen im Abschnitt Projektvorhaben darlegen, wieso sie sich auf ein Stipendium bewerben und welches künstlerische Vorhaben sie im Rahmen des Stipendiums umsetzen möchten. Zudem sollten sie spezifische und messbare Ziele formulieren, die durch das Stipendium erreicht werden können. Neben den Angaben zu Projektpartner*innen, die die Erfolgschancen eines Vorhabens erhöhen können, sollte bei der Abfrage zu Zielgruppe und geplanten Promotion- und Marketingaktivitäten dargelegt werden, wer mit dem Vorhaben durch welche Maßnahmen erreicht werden soll (z.B. in Bezug auf Publikum, Business Partner*innen, Märkte).
Im Abschnitt zum künstlerischen Profil können Antragsteller*innen in einem Fließtext ihren künstlerischen Werdegang darlegen. Zudem fragen wir im Antragsformular Meilensteile der künstlerischen Karriere als stichwortartige Auflistung von Auftritten, Konzerten, Produktionen, Veröffentlichungen, Kollaborationen, Auszeichnungen und Preisen ab. Außerdem können Sie hier gerne freiwillig Angaben zu Ihrer sozialen Positionierung machen (z.B. zu Selbstbezeichnung, Gender, Behinderung, Alter, sexuelle Identität), wenn sie für Ihre künstlerische Identität und Arbeit eine Rolle spielt und Sie möchten, dass die Jury darüber Kenntnis erlangt.
Die Antragstexte dürfen gerne einfach geschrieben sein. Sie sollten vor allem alle wesentlichen Informationen enthalten.
Sind die Stipendien barrierefrei zugänglich?
Wir möchten unsere Programme zugänglich für alle und so inklusiv wie möglich gestalten. In der Bewerbung können Sie im Textfeld »Zugänglichkeit« Angaben zu Ihren Zugangs- und Barrierefreiheits-Bedarfen machen, damit diese berücksichtigt werden können. Bei weiteren Fragen zur Barrierefreiheit und Zugänglichkeit wenden Sie sich gerne vor Antragstellung für eine persönliche Beratung an Maureen Noe: maureen.noe@musicboard.berlin.de.
Kann ich ein Stipendium erhalten, ohne am Mentoring- und Coaching-Programm PLUS teilzunehmen?
Ja, das ist möglich. Die Teilnahme am Mentoring- und Coaching ist optional, wird aber empfohlen. Die Teilnahme kann im Antrag abgelehnt werden.
Kann ich nur am Mentoring- und Coaching-Programm PLUS teilnehmen, ohne ein Stipendium zu erhalten?
Nach aktuellem Stand ist das Programm in 2025 nur in Verbindung mit dem Erhalt eines Stipendiums zugänglich. Je nach Haushaltslage und im Frühjahr zur Verfügung stehender Mittel, könnten vorhandene Plätze auch an Antragstellende vergeben werden, die kein Stipendium erhalten haben. Die Antragsstellung für das Mentoring- und Coaching-Programm PLUS erfolgt ausschließlich über die Bewerbung für ein Stipendium.
Wie muss meine Kostenaufstellung aussehen? Was sind Eigen- und Drittmittel?
Die Kostenaufstellung entspricht einer einfachen Auflistung der für das Projekt im Projektzeitraum anfallenden Ausgaben. Die Ausgaben können zum Beispiel für Studiomiete, Produktionskosten, ein Videoteam, Schnittpersonal, Equipment, Lebenshaltungskosten oder Reisen anfallen. Im digitalen Antragsformular können die einzelnen Kostenpositionen ganz einfach aufgelistet werden. Wenn einzelne Positionen bei der Antragstellung noch nicht genau feststehen, reichen realistische Schätzungen aus. Es ist kein separater Finanzplan zu erstellen. Bei sehr kostenintensiven Projekten kann es sinnvoll sein auch andere Gelder wie Eigen- oder Drittmittel einzubringen. Eigenmittel sind (eigenes) für das künstlerische Projekt verfügbares Geld wie Ersparnisse oder Labelvorschüsse. Drittmittel sind Fördermittel anderer Fördereinrichtungen oder Stiftungen. Für die Antragstellung sind jedoch weder Eigen- noch Drittmittel obligatorisch.
Welche Songs kann ich als Musikbeispiele einreichen, gehen auch Demos?
Es sollten drei Songs sein, die Sie und Ihre Kunst repräsentieren. Das müssen nicht zwingend die neuesten Songs sein, oder die, an denen man im Rahmen des beantragten Vorhabens arbeiten möchte. Auch Demos können eingereicht werden. Je nach Qualität der Demos kann es sinnvoll sein, auch ein bis zwei ältere ausproduzierte Werke einzureichen.
Wann genau ist die Antragsfrist?
Die Antragsfrist ist am 17. März 2025 um 18:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden in ihrem User*innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint. Wir empfehlen genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen und den Antrag nicht zu kurzfristig zu stellen. Beim Upload sollte auf das richtige Format und die maximale Dateigröße geachtet werden. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, machen Sie bitte einen Screenshot, speichern einen Entwurf des Antrags (»Zwischenspeichern«) und benachrichtigen uns umgehend per E-Mail an: maureen.noe@musicboard.berlin.de
Was sind die Auswahlkriterien der Jury?
Die Jury empfiehlt in erster Linie nach der künstlerischen Qualität der bisherigen Arbeit, Erfolgschancen und Schlüssigkeit des vorgestellten geplanten Vorhabens in Bezug auf die künstlerische und professionelle Entwicklung des*der Künstler*in oder Band. Ein besonderer Fokus der Jury liegt auf den eingereichten Musikbeispielen. Bei den Förderentscheidungen wird zudem darauf geachtet, die Diversität und Genre-Vielfalt der Berliner Musikszene abzubilden. Das Musicboard und die berufene Jury legen großen Wert auf Diversität, Inklusion und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.
Wann werde ich über die Entscheidung der Jury informiert?
Mit der Bekanntgabe der Förderentscheidung ist etwa sechs bis acht Wochen nach Antragsfrist zu rechnen. Die Antragsteller*innen werden per E-Mail informiert. Zu- und Absagen werden gleichzeitig verschickt. Üblicherweise werden mehr Anträge gestellt als Fördermittel bereitstehen, das Musicboard ist nicht verpflichtet die Entscheidung zu erläutern. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht.
Ich habe die Zusage für ein Stipendium erhalten – was nun?
Nach Förderzusage erhalten Sie einen Stipendienvertrag. Sollten Sie in der Zwischenzeit umgezogen sein, ist das Musicboard umgehend zu informieren. Der Stipendienvertrag muss von dem*der Stipendiat*in unterschrieben und mit den entsprechenden Kontodaten an das Musicboard zurückgeschickt werden. Nachdem die vollständigen Unterlagen dem Musicboard vorliegen, wird das Stipendium überwiesen. Sollten Sie das Geld erst zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des Jahres der Förderung erhalten wollen, ist das dem Musicboard mitzuteilen. Es ist nicht möglich, das Stipendium nach dem 31. Dezember abzurufen. Die Gelder müssen innerhalb des Jahres der Förderung verbraucht werden. Sollten Sie Änderungen an Ihrem Vorhaben vornehmen wollen, ist das möglich, solange das Stipendium nach wie vor ausschließlich zur künstlerischen Fortbildung und Weiterentwicklung des*der Musiker*in oder Bandprojekts eingesetzt wird. Das Stipendium des Musicboards ist demnach zweckgebunden – bei Fragen zur Steuerfreiheit zweckgebundener Stipendien hilft beispielsweise die Webseite von touring artists mit Auskünften.
Was muss ich bei meiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Stipendiums beachten?
In unseren vertraglichen Vereinbarungen ist geregelt, dass bei sämtlichen projektbezogenen analogen wie digitalen Veröffentlichungen im Rahmen des Stipendiums auf die Förderung durch die Musicboard Berlin GmbH sowohl durch Logoeinbettung als auch namentliche Nennung hinzuweisen ist. Das entsprechende Logo liegt unter Formulare und Vorlagen zur Nutzung bereit. Der Hinweis auf die Förderung lautet »gefördert durch die Musicboard Berlin GmbH«, »mit freundlicher Unterstützung durch die Musicboard Berlin GmbH« oder »funded by Musicboard Berlin GmbH«.
Bis wann muss ich mein Vorhaben umsetzen und was muss ich dem Musicboard nachweisen?
Das geförderte Vorhaben muss innerhalb des Förderjahres abgeschlossen, sprich die dafür vorgesehenen Mittel bis 31. Dezember verbraucht werden. Die Verwendung des Stipendiums muss dem Musicboard in Form eines Sachberichts bis spätestens 31. März des Folgejahres nachgewiesen werden. Dem Sachbericht müssen keine Belege oder Abrechnungen beigefügt werden, es ist ausschließlich die hierfür vorgesehene Vorlage zu verwenden. Alle Informationen finden Stipendiat*innen in ihrem Stipendienvertrag.

Sie haben sich mit allen notwendigen Informationen zur Förderung vertraut gemacht? Dann bewerben Sie sich jetzt.