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LABELFÖRDERUNG

Nächste Antragsfrist 15.05.2024, 18 Uhr

KONTAKT
Erica Faria

funding@musicboard.berlin.de
T +49 (0)30 221 84 89 72
Sprechzeiten: Di & Do 10–12 Uhr, Mi 16–18 Uhr

1 Zweck der Förderung

Mit dem Programm Labelförderung sollen Berliner Independent Labels gefördert werden, die Berliner Nachwuchsmusiker*innen im Bereich der Popmusik durch Vermarktungsaktivitäten bei ihrer professionellen Entwicklung unterstützen. Während die Förderung den Labels durch die finanzielle Unterstützung einzelner Aspekte eines Promotion- oder Marketing-Konzeptes flexibles Handeln ermöglicht, kommt den Künstler*innen die Expertise der Labels zugute.

Unter Popmusik versteht das Musicboard alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.

2 Voraussetzungen

Das Programm Labelförderung fördert ausschließlich:

  • Teilbereiche oder einzelne Maßnahmen eines vom beantragenden Label nachweislich geplanten oder bereits partiell umgesetzten Vermarktungskonzeptes für eine*n Künstler*in oder Band
  • Maßnahmen, die ohne die Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang umgesetzt werden können
  • Maßnahmen, die für die Zukunft geplant und noch nicht in der Umsetzung sind
  • Maßnahmen, die bis zum Ende des Jahres der Förderung abgeschlossen sind
  • Maßnahmen im Umfang von maximal 5.000 Euro
  • Maßnahmen für Künstler*innen mit Wohnsitz in Berlin

Antragsberechtigt sind dabei:

  • Labels mit amtlicher Meldung, Geschäftssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Berlin. Die Rechtsform der Antragsteller*in (zum Beispiel Natürliche Person, GbR, GmbH) ist für die Entscheidung der Förderung unerheblich.
  • inhaber*innen- oder künstler*innengeführte Independent Labels im Sinne des VUT – Verband unabhängiger Musikerunternehmer*innen mit nicht mehr als 5 Prozent Marktanteil
  • Labels mit ordnungsgemäßer Geschäftsführung, welche die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleistet und in der Lage ist, diese nachzuweisen
  • Labels, die über geeignete Vertriebsstrukturen zur Verbreitung der Produktion national oder international und einen Labelcode der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) verfügen
  • Labels, die bereits mindestens zwei Veröffentlichungen professionell abgewickelt haben

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Labels, die bereits im selben Jahr Labelförderung für eine Maßnahme derselben Künstler*in beziehungsweise Labelförderung in Höhe von 5.000 Euro zu maximal zwei Antragsfristen eines Jahres erhalten haben
  • Produktionen von zum Verkauf bestimmten Tonträgern oder Tonaufnahmen für kommerzielles Streaming – diese können durch die Künstler*innen als Projektstipendium beantragt werden
  • Gesamtmaßnahmenpakete zur Etablierung des*der Künstler*in
  • Maßnahmen, die sich vor der Bewilligung einer Förderung bereits in der Umsetzung befinden
  • Maßnahmen, die bereits aus Mitteln des Landes Berlin gefördert sind
  • Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt oder der Musicboard Berlin GmbH und deren Angehörige

3 bewerbung

Folgende Informationen und Unterlagen sind auf Deutsch oder Englisch ausschließlich über das digitale Antragsformular einzureichen, das über den Button am Ende dieser Seite zu erreichen ist:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Projektbeschreibung
    mit Begründung der beantragten Maßnahme und Erläuterung der angestrebten Ziele
  • Nachweis zweier vergangener Veröffentlichungen
    in Form von Weblinks
  • Nachweis unternehmerischer Professionalität
    aus dem eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie notwendige Vertriebsstrukturen hervorgehen, zum Beispiel Handelsregisterauszug, Bestätigung der Zusammenarbeit eines externen Vertriebs oder Pressematerial erfolgreicher Veröffentlichungen
  • Nachweis über das Signing
    als Beleg des Vertragsverhältnisses zwischen Label und Künstler*in
  • Meldebescheinigung des*der Künstler*in oder Band
    aus der der Wohnort Berlin hervorgeht
  • Kurzbeschreibung des*der Künstler*in oder Band
  • Musikbeispiele des*der Künstler*in oder Band
    einzureichen als mp3-Upload
  • Kostenaufstellung
    aus der die Höhe der beantragten Förderung hervorgeht

Nur vollständige Unterlagen können bearbeitet und berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- beziehungsweise Förderungszwecken. In die Veröffentlichung einzelner relevanter Daten im Falle der Förderung wird mit Antragstellung eingewilligt.

4 Auswahlverfahren

Die Förderungen werden durch die Musicboard Berlin GmbH auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert*innen und Kenner*innen der Berliner Musikszene sowie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben. Jurymitglieder werden in der Regel für eine Dauer von drei Jahren berufen. 2024 setzt sich die Jury für das Programm Stipendien & Residenzen wie folgt zusammen:

  • Beate Dietrich
    Mitgliederreferentin des VUT, Projektmanagerin MEWEM
  • Eva Rölen
    Agenturbetreiberin, Booking Agentin, Artist- und Event-Managerin
  • Ji-Hun Kim
    Chefredakteur Das Filter, freier Dozent, DJ, Musikproduzent
  • Thien Nguyen
    Labelbetreiber, DJ, Musik- und Filmproduzent

Kurzinformationen zu den Jurymitgliedern finden Sie hier.

5 Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen sowohl zur Antragstellung als auch Projektdurchführung und späteren Abrechnung von Projekten haben wir hier gesammelt. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um allgemeine, nicht rechtsverbindliche Auskünfte, die eine Betrachtung des Einzelfalles nicht ersetzen. Gerne beantworten wir weitere, konkrete Fragen zum Förderprogramm telefonisch oder per Mail. Wir weisen zudem auf die kostenlosen Angebote von Kreativ Kultur Berlin hin, die Kulturakteur*innen sowohl durch Direktberatungen als auch mit Tipps für die Suche nach Förderung und einem Antragscheck unterstützen.

Fragen zum Antrag

Wofür kann ich beim Musicboard Berlin Labelförderung beantragen?
Im Programm Labelförderung unterstützt das Musicboard Labels bei der Umsetzung eines größeren Vermarktungskonzeptes für eine*n Berliner Künstler*in oder Band, das sich nachweislich bereits in der konkreten Planung oder Durchführung befindet. Während beispielsweise die Single-Veröffentlichung einer Berliner Künstler*in bereits erfolgt ist oder in naher Zukunft erfolgen wird, fördert das Musicboard einzelne, im Zuge der weiteren Umsetzung notwendige Promotion- oder Marketing-Maßnahmen wie etwa die Erstellung eines Presse-Kits, die Beauftragung eines Musikvideos oder die Durchführung einer Release-Veranstaltung. Nicht förderbar ist ein gesamtes Maßnahmenpaket aus beispielsweise Presse-Kit, Musikvideo, Radio-Promotion und Release-Veranstaltung. Als Maßnahme versteht das Musicboard demnach einen konkreten, in sich abgeschlossenen Teilbereich einer Marketing- und Promotion-Strategie des Labels für eine*n bestimmte*n Berliner Künstler*in. Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind Maßnahmen für mehrere beim Label ansässige Künstler*innen (wie etwa Compilations) sowie beim Label anfallende Kosten für Studioaufnahmen, Mixing, Mastering oder Tonträgerproduktion für zum Verkauf bestimmte Tonaufnahmen und kommerzielles Streaming. Die Förderung von Produktionskosten kann durch den*die Künstler*in als Projektstipendium beantragt werden.
Welche Summe kann ich beantragen und wie häufig kann mein Label gefördert werden?
Die für die Maßnahme oder den Teilbereich des Vermarktungskonzeptes benötigte Fördersumme darf sich auf maximal 5.000 Euro belaufen. Es ist möglich, dass Labels pro Jahr bis zu zweimal gefördert werden, insofern der Gesamtbetrag der Förderung pro Jahr 5.000 Euro nicht überschreitet und sich die beiden Vorhaben auf zwei unterschiedliche Künstler*innen des Labels beziehen.
Mein Label hat keinen Labelcode. Kann ich dennoch einen Antrag stellen?
Die Labelförderung des Musicboards wurde im Dialog mit Berliner Independent Labels entwickelt. Der Labelcode der Gesellschaft zur Verwertung (GVL) von Leistungsschutzrechten wurde dabei als Voraussetzung der Förderung festgesetzt. Er dient als Mittel, um einen gewissen Professionalisierungsgrad und die damit einhergehenden Vertriebsstrukturen der antragstellenden Labels sicherzustellen. Deshalb ist es nicht möglich, ohne vorhandenen Labelcode einen Antrag zu stellen. Um einen Labelcode bei der GVL zu beantragen, sind einige Schritte nötig. Hilfe und einen Überblick bietet die GVL auf ihrer Webseite.
Was meint das Musicboard, wenn es unternehmerische Professionalität und zwei erfolgreiche Veröffentlichungen für eine Labelförderung voraussetzt?
Um die indirekte und qualitative Förderung des*der Künstler*in durch das Label zu gewährleisten, hat das Label die Professionalität seiner Struktur und bisherigen Tätigkeiten zu belegen. Je nach Unternehmensform und Vetriebsstruktur kann die Art des Nachweises variieren. Denkbar sind beispielsweise ein Handelsregisterauszug, die Bestätigung der Zusammenarbeit eines externen Distributors oder auch Pressematerial vergangener Veröffentlichungen. Zusätzlich muss das antragstellende Label bereits den Release von zwei entweder digitalen oder physischen Neuproduktionen abgewickelt haben. Als Neuproduktionen zählen Singles, EPs und Alben gleichermaßen.
Wie muss meine Kostenaufstellung aussehen?
Die Kostenaufstellung entspricht einer einfachen Auflistung der im Zuge der geplanten Maßnahme anfallenden Ausgaben und Einnahmen. Im digitalen Antragsformular können die einzelnen Kostenpositionen ganz einfach aufgelistet werden. Es ist kein separater Finanzplan zu erstellen. Grundsätzlich muss die Kostenaufstellung immer die Gesamtfinanzierung der geplanten Maßnahme realistisch abbilden, nicht aber die Gesamtfinanzierung des umfassenden Vermarktungskonzeptes oder anfallende Kosten für die Produktion eines Releases. Bitte kalkulieren Sie alle Kosten netto, sollten Sie vorsteuerabzugsberechtigt sein. Unbare Leistungen, beispielsweise im Sinne durch das Label eingebrachter Sachmittel, können im Antragsformular separat aufgelistet werden und sind nicht in die Kostenaufstellung einzurechnen. Für eine Antragstellung im Programm Labelförderung sind keine baren Sachmittel wie Einnahmen und Eigenmittel nötig.
Wann genau ist die Antragsfrist?
Die Antragsfristen im Programm Labelförderung sind im Jahr 2024 am 15. Februar, 15. Mai sowie 15. August um 18:00. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge online eingereicht werden und sind damit fristgerecht eingereicht. Der Antrag ist eingegangen, sobald er nach erfolgreichem Absenden in ihrem User*innenprofil unter »Eingereichte Anträge« erscheint. Wir empfehlen, genug Zeit für den Upload der Antragsunterlagen einzuplanen. Sollten technische Probleme bei der Einreichung auftreten, wenden Sie sich gerne an: funding@musicboard.berlin.de


Fragen zu Förderung und Projektstart

Wann und wie werde ich über die Entscheidung der Jury informiert?
Mit der Bekanntgabe der Juryentscheidung ist etwa 3 bis 4 Wochen nach Antragsfrist zu rechnen. Die Antragsteller*innen werden per E-Mail informiert. Üblicherweise werden mehr Anträge gestellt als Fördermittel bereitstehen, das Musicboard ist nicht verpflichtet die Entscheidung zu erläutern. Ein Anrecht auf Förderung besteht nicht.
Ich habe eine Förderzusage erhalten – was nun?
Nach einer Förderzusage sollten Fördernehmer*innen zunächst prüfen, ob die Maßnahme nach wie vor wie geplant zu realisieren ist. Sind weniger Fördermittel bewilligt worden als ursprünglich beantragt, müssen Fördernehmer*innen einen aktualisierten Finanzplan einreichen. Sollte es Veränderungen in der Durchführung oder dem Zeitraum der Durchführung geben, sind diese dem Musicboard verpflichtend mitzuteilen und von diesem zu genehmigen. Ist der Finanzierungsplan aktualisiert und abgestimmt, wird dieser im Rahmen des Fördervertrags für verbindlich erklärt und dem*der Fördernehmer*in gemeinsam mit einer Reihe weiterer Anlagen und Merkblätter Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (kurz: ANBest-P) zugesandt. Die Fördergelder können erst ausgezahlt werden, sobald der Fördervertrag samt weiterer Dokumente unterzeichnet an das Musicboard Berlin zurückgesandt wurde. Den Dokumenten liegt ein sogenannter Mittelabruf bei, in dem Fördernehmer*innen die Höhe der Raten mit Daten angeben können, zu denen ihnen die Förderung überwiesen werden soll. Nach Überweisung muss die Rate jeweils in den folgenden zwei Monaten verbraucht werden. Für den Abruf der Mittel muss ein eigenes Projektkonto auf den Namen des*der offiziellen Fördermittelempfänger*in eingerichtet werden.
Wann darf ich mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen?
Mit der Umsetzung der beantragten Maßnahme darf erst begonnen werden, sobald zwischen dem Musicboard Berlin und der Antragsteller*in ein entsprechender Fördervertrag geschlossen wurde. Alternativ kann nach positivem Jurybeschluss ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden, auf Grundlage dessen Fördernehmer*innen auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen dürfen. Bitte berücksichtigen Sie: Ein Anspruch auf Förderung besteht erst mit Abschluss des Fördervertrags, der neben der bewilligten Förderung und der Finanzierungsart auch den Zeitraum zur vollständigen Durchführung und Abwicklung des Vorhabens festlegt. Die Umsetzung der geförderten Maßnahme darf grundsätzlich nicht vor dem Bewilligungszeitraum beginnen und muss innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden.
Wie stimme ich meine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit dem Musicboard ab?
In unseren vertraglichen Vereinbarungen ist geregelt, dass in sämtlichen projektbezogenen analogen wie digitalen Veröffentlichungen auf die Förderung durch die Musicboard Berlin GmbH sowohl durch Logoeinbettung als auch namentliche Nennung hinzuweisen ist. Das entsprechende Logo liegt unter Formulare und Vorlagen zur Nutzung bereit. Der Hinweis auf die Förderung lautet »gefördert durch die Musicboard Berlin GmbH«, »mit freundlicher Unterstützung durch die Musicboard Berlin GmbH« oder »funded by Musicboard Berlin GmbH«.
Welche Änderungen muss ich dem Musicboard anzeigen?
Grundsätzlich ist bei allen inhaltlichen und finanziellen Änderungen Kontakt mit dem Musicboard Berlin aufzunehmen. Um die Zustimmung zu den Änderungen zu erhalten, muss die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert sein und der Förderzweck nach wie vor erfüllt werden. In aller Regel darf nur noch um 20% von den vertraglich für verbindlich erklärten Finanzplanpositionen ohne Benachrichtigung des Musicboards abgewichen werden. Sowohl über neue Positionen als auch größere Abweichungen ist das Musicboard zu informieren und um Genehmigung zu bitten.


Fragen zur Projektabrechnung

Was habe ich in meiner laufenden Buchführung zu beachten, sobald mein Projekt begonnen hat?
Sobald mit der Umsetzung der geförderten Maßnahme begonnen wurde, sind verschiedene Aspekte bei der Verwendung der Fördergelder zu beachten, die sich an den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung sowie der Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin orientieren. Alle Ausgaben, die im Rahmen des Projektes entstehen, müssen durch Originalbelege wie etwa Rechnungen, Verträge oder Kassenzettel nachgewiesen werden. Diese müssen dabei stets durch einen Zahlungsbeweis wie Kontoauszug oder Barquittung ergänzt werden. Alle Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben wie Datum, Betrag, Zweck und Zahlungsempfänger*in enthalten. Für Rechnungen gelten gesetzliche Pflichtangaben über die beispielsweise die Industrie- und Handelskammer zu Berlin näher informiert.
An welche Bestimmungen habe ich mich zu halten, wenn ich Personal beschäftige oder Künstler*innen und andere Dritte mit einer Leistung beauftrage?
Das Musicboard fordert eine angemessene Bezahlung aller Projektbeteiligten, vor allem auch Musiker*innen und Expert*innen in eigener Sache. Für Personal gilt neben dem Landesmindestlohn in Höhe von 13,00 Euro pro Stunde zudem das sogenannte Besserstellungsverbot (Projektpersonal darf nicht besser bezahlt werden, als vergleichbare öffentliche Angestellte). Wenn im Rahmen Ihres Projektes Aufträge an Dritte vergeben werden, zum Beispiel für Technikanmietung oder ähnliches, sind je nach Auftragsvolumen zwingend gewisse Bestimmungen aus dem Vergaberecht zu beachten. Das meint bei Ausgaben bis zu 1.000 Euro netto einen formlosen Preisvergleich, der beispielsweise durch Internetrecherche oder telefonische Auskunft zu vermerken ist, und bei Ausgaben über 1.000 Euro netto die Einholung von mindestens drei schriftlichen Angeboten. Es ist das im Kosten-Leistungs-Verhältnis günstigste Angebot auszuwählen (nicht notwendigerweise das billigste). Die Vergabe-Entscheidungen sind immer mit ein paar Sätzen schriftlich zu dokumentieren. Bei Ausgaben für Reisen oder Übernachtungen gilt das Bundesreisekostengesetz. Detaillierte Informationen finden Sie in Ihrem Fördervertrag sowie dem Leitfaden für Verwendungsnachweise.
Welche Ausgaben kann ich nicht im Rahmen der Förderung durch das Musicboard abrechnen?
Die bewilligten Gelder dürfen grundsätzlich ausschließlich projekt- und zweckgebunden, das heißt für den geförderten Projektzweck, ausgeben werden, was am Ende des Vorhabens durch entsprechende Originalbelege detailliert nachzuweisen ist. Förderfähig sind nur Ausgaben, die erst und allein durch die Umsetzung der Maßnahme und innerhalb des entsprechenden Maßnahmenzeitraums verursacht werden. Laufende Sach- und Personalkosten des Labels, wie etwa die Bereitstellung von Stammpersonal, Versicherungen und anderer vorhandener Infrastruktur, sind im Normalfall nicht abrechenbar. Ebenfalls sind Ausgaben wie Taxifahrten und Künstler*innen-Catering nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig. Taxikosten können beispielsweise nur für den Transport von schwerem Equipment abgerechnet werden. Die Bewirtung von Gäst*innen ist nur in angemessener Höhe möglich und muss im Zweifelsfall mit dem Musicboard abgestimmt werden. In jedem Fall muss eine Liste der bewirteten Personen eingereicht werden. Die Bewirtung von Mitarbeiter*innen und die Bewirtung mit Alkohol sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Wie und bis wann muss ich die Umsetzung der Maßnahme meines Labels abschließen?
Die Umsetzung der geförderten Maßnahme muss innerhalb des im Fördervertrag festgelegten Projektzeitraums erfolgen. Eine Verlängerung des Projektzeitraums muss schriftlich spätestens vor Ende des gültigen Zeitraums beantragt werden. Eine Verlängerung kann nur innerhalb des Jahres der Förderung bewilligt werden. Der spätestmögliche Zeitpunkt für den Abschluss des Projektes ist der 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Spätestens 3 Monate nach Ende des Projektzeitraums ist die Maßnahme in Form eines Verwendungsnachweises abzurechnen und fristgerecht zur Prüfung an das Musicboard Berlin einzusenden. Der Verwendungsnachweis kann in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden und muss neben neben Deckblatt und Sachbericht, einen zahlenmäßigen Nachweis, die Originalbelege und vollständigen Kontoauszüge im Projektzeitraum umfassen. Bitte verwenden Sie für Sachbericht und zahlenmäßigen Nachweis ausschließlich die vorgesehenen Vorlagen und achten Sie auf die Originalunterschrift auf dem Deckblatt. Alle Informationen zum Aufbau des Verwendungsnachweises finden Sie in unserem Leitfaden für Verwendungsnachweise. Sollten die Mittel mit Ende des Projektzeitraums ganz oder teilweise nicht für Zahlungen im Rahmen des Projektes benötigt werden, sind diese unverzüglich zurückzuzahlen. Bei weiteren Abweichungen von Finanzierungsplan oder Förderzweck, bei fehlenden Belegen oder sonstigen Unklarheiten wird das Musicboard den*die Fördernehmer*in kontaktieren, der*die dazu verpflichtet ist alle dazugehörigen Unterlagen 5 Jahre aufzubewahren. Im schlechtesten Fall kann es zur Nichtanerkennung bestimmter Posten und zur Rückforderung von Fördermitteln kommen.

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